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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA verhängen Zölle auf Waren aus Brasilien

Brasilianische Güter werden bei der Einfuhr in die USA mit zusätzlichen Zöllen von 40 Prozent sowie weiteren zusätzlichen reziproken Zöllen von 10 Prozent belastet.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Ab dem 6. August 2025 werden zahlreiche brasilianische Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 40 Prozent belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 30. Juli 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Exceutive Order/E.O.) angeordnet. 

Demnach gilt: Waren, die am bzw. nach dem 6. August 2025, 00:01 Uhr ET (Eastern Daylight Time) zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen neuerdings dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz von 40 Prozent.

Änderung des Zolltarifs

Um die angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß der Anhänge (Annex) der Executive Order vom 30. Juli 2025 geändert.

Diese Zölle werden zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, es sei denn, die Einfuhr unterliegt bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Section 232 des Trade Expansion Act. In diesen Fällen finden die Zölle gemäß IEEPA in Höhe von 40 Prozent keine Anwendung.

Die reziproken Zölle gemäß E.O. 14257 in Höhe von 10 Prozent gelten zusätzlich.

Ausnahmen

Von den sogenannten "Notstandszöllen" gemäß IEEPA in Höhe von 40 Prozent werden einige Waren ausgenommen: 

  • Waren, die unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen,
  • Waren, die in Anhang I dieser E.O. aufgeführt sind. 

Ferner sieht die E.O. eine Art "Transitregelung" vor. Für Waren, die vor dem 6. August 2025, 00:01 Uhr ET bereits verladen und auf dem letzten Transportweg in Richtung USA unterwegs sind, und vor dem 5. Oktober 2025, 00:01 Uhr ET entweder zur Einfuhr angemeldet oder aus einem Lager zur Einfuhr entnommen wurden, gelten die Zusatzzölle von 40 Prozent nicht.

Regelungen für Rückwaren und Veredelungswaren

Die Zusatzzölle finden keine Anwendung auf Waren, deren Einfuhr ordnungsgemäß gemäß einer Bestimmung des Kapitel 98 des HTSUS (Harmonized Tariff Schedule of the United States) geltend gemacht wird, sofern dies den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) entspricht und von der CBP als angemessen bestätigt wurde. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Waren, die unter die Position 9802.00.80 sowie die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 fallen. Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die zusätzlichen Abgaben auf den Wert der in Brasilien durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Veredelungen, wie in den jeweiligen Tarifpositionen beschrieben. Für die Position 9802.00.80 gelten die Zusatzabgaben auf den Wert der in Brasilien zusammengesetzten Ware, abzüglich des Wertes von Bestandteilen, die aus den USA stammen.

Waren in Freihandelszonen

Waren aus Brasilien, die nicht unter den "domestic status“ gemäß 19 CFR 146.43 fallen, und am oder nach dem 6. August 2025, 00:01 Uhr ET in eine US-Freihandelszone aufgenommen werden, müssen als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Diese Artikel unterliegen bei der Einfuhr in die USA den geltenden Zollsätzen zum Zeitpunkt der Zulassung in die US-Freihandelszone.

Drawback

Eine Rückersattung kann hinsichtlich der zusätzlichen Zölle geltend gemacht werden, die gemäß der E.O. vom 30. Juli 2025 mit dem Titel "Addressing Threats to the United States by the Government of Brazil“ verhängt wurden.

Quellen und weitere Informationen:

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