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China: Rechtsquellen

Das chinesische Rechtssystem basiert im Grundsatz auf der kontinentaleuropäischen Rechtsordnung von Beginn des 20. Jahrhunderts.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Seit der Öffnung der Volksrepublik im Jahr 1979 für ausländische Geschäftsaktivitäten wird es kontinuierlich weiterentwickelt und enthält zunehmend Elemente des anglo-amerikanischen Rechtskreises.  

Aufgrund der komplexen Struktur der Gesetzgebung und der Regionen und damit Gesetze zügig in Kraft treten können, sind viele Normen relativ allgemein gehalten. Es besteht ein hoher Bedarf zur Harmonisierung, um Rechtsklarheit zu erzeugen. Dies zeigt sich auch bei der Einführung von neuen Gesetzen, welche häufig im Rahmen einer ständigen Anpassung an die Bedingungen erfolgt.

Am 28. Mai 2020 wurde das sieben Teile umfassende Zivilgesetzbuch (Civil Code of the People’s Republic of China) verabschiedet. Die Kodifikation trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Das chinesische Zivilrecht war zuvor in Einzelgesetzen geregelt.

Das Handelsrecht wird vom Zivilrecht nicht getrennt.

Im Jahr 2001 ist China der WTO (Welthandelsorganisation) beigetreten und hat in diesem Zuge eine Vielzahl an wirtschaftsrechtlichen Reformen durchgesetzt. Weiter ist China unter anderem Mitglied bei der ADB (Asian Development Bank), APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), ESCAP (Economic and Social Commission for Asia and the Pacific), FAO (Food and Agriculture Organization), IAEA (International Atomic Energy Agency), IDA (International Development Association), IMF (International Monetary Fund), UNDP, UNESCO, UNIDO, UNIKOM, WB (World Bank) und WHO (Weltgesundheitsorganisation). Mit Deutschland bestehen ein Zollabkommen, ein Investitionsschutzvertrag und ein Doppelbesteuerungsabkommen.

China ist zudem Mitglied der am 15. November 2020 unterzeichneten Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP). Im April 2021 hat China das RCEP-Abkommen ratifiziert. Es ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. 

In wichtigen Bereichen des Zivilrechtes werden zwischen Deutschland und China Standards zur Vertragsgestaltung entwickelt, die über GTAI abgerufen werden können. Die deutsch-chinesische Rechtskommission, die für Rechtsfragen zuständige Arbeitsgruppe unter dem Dach des deutsch-chinesischen Gemischten Wirtschaftsausschusses unter der Ägide des Bundesministeriums für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (heute Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der VR China (heute Ministry of Commerce), hat Standardverträge und Leitfäden erarbeitet, die Unternehmen in der Geschäftspraxis mit chinesischen Partnern zugrunde legen können. Diese sind in englischer Sprache mit deutschen Kommentaren erhältlich. Es handelt sich dabei um folgende Publikationen:

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