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Zollbericht China Zolltarif, Einfuhrzoll

Außertarifliche Zollbegünstigungen

Einfuhren ohne  gewerblichen Charakter oder von geringem Wert sind unter bestimmten Bedingungen von Zöllen befreit. 

Von Klaus Möbius | Bonn

Grenzüberschreitender Versandhandel

Waren, die im grenzüberschreitenden elektronischen Handel an Privatpersonen geliefert werden und deren Zollwert (Transaktionspreis zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten) den Betrag von 2.000 Renminbi Yuan (RMB) nicht überschreitet, bleiben zollfrei. Für die Umsatzsteuer und eventuelle Verbrauchsteuern wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Zu zahlen sind also 70 Prozent des regulären Betrages. Pro Person und Kalenderjahr wird diese Begünstigung für Einfuhren mit einem Zollwert von bis zu 20.000 RMB gewährt. Für Einfuhren, die die genannten Grenzwerte überschreiten, werden die regulären Eingangsabgaben fällig.

Muster und Werbematerialien

Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können zollfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind sechs Prozent Zoll zu bezahlen. Die Umsatzsteuer in Höhe von 13 Prozent ist in beiden Fällen zu entrichten.

Warenmuster sind unter folgenden Bedingungen abgabenfrei:

  • die Muster sind als Handelsware wertlos (einzelner Schuh, Materialmuster),
  • die Muster werden bei Prüf- und Analyseverfahren verbraucht,
  • der Wert der Muster liegt unter 400 RMB,
  • die Muster werden in kleinen Mengen eingeführt.

Folgende Warenmuster können nicht abgabenfrei eingeführt werden:

  • Warenmuster mit einem Einzelwert über 400 RMB,
  • Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Armbanduhren, elektrische und elektronische Geräte sowie deren Hauptkomponenten.

Diese nicht abgabenfreien Muster können als vorübergehende Einfuhr abgefertigt werden, wenn sie innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeführt werden. Für die Eingangsabgaben sind Sicherheiten zu leisten, die bei Wiederausfuhr erstattet werden.

Umzugsgut

Persönliche Gegenstände, die bereits vor der Einreise nach China im Besitz und im Gebrauch des Reisenden standen, dürfen als Umzugsgut abgabenfrei eingeführt werden. Für elektronische Geräte ist die Abgabenfreiheit auf jeweils ein Exemplar beschränkt. Vorsicht bei der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten (vor 1949). Zuletzt wurde von Problemen bei der Zollabfertigung berichtet.

Reiseverkehr

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt werden.

Abgabenfrei sind außerdem im persönlichen Handgepäck:

  • 400 Zigaretten oder die gewichtsmäßige Äquivalenzmenge an Tabak oder anderen Tabakwaren,
  • bis zu 1,5 Liter alkoholische Getränke,
  • eine angemessene Menge Toilettenwasser oder Parfüm.

Ausländer dürfen Devisen bis zum Gegenwert von 5.000 USD und 20.000 RMB frei ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Mengen müssen deklariert werden.

Die chinesische Zollverwaltung hat weitere Details auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Kleinbetragsregelung

Zollbeträge unter 50 RMB werden nicht angefordert.

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