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UN-Kaufrecht in Dänemark
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist für Dänemark am 1. März 1990 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
02.11.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Dies bedeutet, dass für einen Verkauf mit Vertragsschluss in Deutschland und anschließender Lieferung von Deutschland nach Dänemark die Regeln des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) Anwendung finden, es sei denn, die Anwendbarkeit ist vertraglich wirksam ausgeschlossen worden.
Aufgrund jeweils erklärter Vorbehalte durch Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen und Island gemäß Art. 94 CISG war das UN-Kaufrecht darüber hinaus in diesen Ländern nicht anwendbar, wenn die Vertragsparteien ihre Niederlassung in diesen Staaten hatten. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 (Schweden), 1. Juni 2013 (Finnland) und 1. November 2014 (Norwegen) ist der Vorbehalt in diesen drei Ländern aufgehoben. Da diese Länder auch den Vorbehalt gemäß Art. 92 CISG aufgehoben haben, ist zwischen Käufen innerhalb dieser drei Länder das UN-Kaufrecht nunmehr vollständig anwendbar. Im Unterschied zu Schweden, Finnland und Norwegen hat Dänemark den Vorbehalt gemäß Art. 94 CISG jedoch nicht aufgehoben. Dies bedeutet, dass in Dänemark weiterhin das UN-Kaufrecht bei Käufen innerhalb der den Vorbehalt ursprünglich erklärten Länder nicht anwendbar ist. Den bei der Ratifikation des UN-Kaufrechts erklärten Vorbehalt nach Art. 92 CISG, dass Teil II der Konvention, der sich mit dem Vertragsschluss befasst, für Dänemark nicht verbindlich sei, wurde allerdings mit Wirkung zum 1. Februar 2013 zurückgenommen.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" aus dem Jahr 2017.
Des Weiteren gibt das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" aus April 2020 eine Einführung in das UN-Kaufrecht und nimmt Bezug auf aktuelle Rechtsprechung.