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Tschechische Republik: Anwendbares Recht
Das UN-Kaufrecht ist Bestandteil des tschechischen Rechts und findet auf internationale Verträge Anwendung, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. (Stand: 05.06.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov
UN-Kaufrecht
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980 (CISG) gilt in der Tschechischen Republik im Wege der Rechtsnachfolge ihrer Vorgängerrepubliken ČSSR (bis 1990) und ČSFR (1990-1992). Geltung hat auch das UN-Verjährungsübereinkommen vom 14. Juni 1974 in der Fassung des Anpassungsprotokolls an das UN-Kaufrecht vom 11. April 1980.
Internationales Privatrecht
Es ist die ROM-I-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) zu beachten, die unter anderem die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung der Rechtswahl vorsieht. Im deutsch-tschechischen Dienstleistungsverkehr haben die nationalen Gesetze zum Internationalen Privatrecht (Deutschland: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche; Tschechien: Zákon ze dne 25.ledna 2012 o mezinárodním právu soukromém) durch die ROM-I-Verordnung nahezu an Bedeutung verloren.