Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Wirtschaftsumfeld | Entwicklungsländer | Entwicklungszusammenarbeit

Definition ODA und andere Mittel internationaler Zusammenarbeit

Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) zeigt nur einen Teil der internationalen Hilfen. Zusagen der großen Geber fallen oft nicht darunter.

Von Laura Sundermann | Bonn

Zur ODA zählen finanzielle, technische und personelle Leistungen, deren Summe als Kenngröße verwendet wird, um den Betrag der "Entwicklungshilfe", die ein Land leistet oder erhält, zu bemessen.

Die Gelder müssen vom öffentlichen Sektor kommen, um als ODA bezeichnet werden zu können, und die wirtschaftliche Entwicklung fördern sowie die Lebensbedingungen in Entwicklungsländern verbessern. Darlehen mit einem Zuschussanteil von unter 25 Prozent zählen nicht zu ODA. Aus diesem Grund tauchen die großen Kreditprogramme internationaler Geber wie der Weltbank und anderer Entwicklungsbanken nicht in den entsprechenden Statistiken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf. Nichtsdestotrotz verfolgen auch solche Programme entwicklungspolitische Ziele, weshalb sich die OECD bemüht, auch diese und weitere Formen der internationalen Hilfe abzubilden. Die Entwicklungsbanken veröffentlichen ihre Gesamtzusagen in ihren Jahresberichten, schlüsseln diese dort aber nicht nach ODA und anderen Mitteln auf.

Häufig wird ODA als Bruttowert angegeben, welcher die tatsächlichen Zahlungen des jeweiligen Gebers in einem bestimmten Jahr abbildet. Beim Nettowert werden hiervon unter anderem Rückzahlungen von in vergangenen Jahren gewährten Darlehen abgezogen. Aus Geberperspektive wird oft der Bruttowert zur Angabe der eigenen Zahlungen gewählt. Soll hingegen der Anteil an der Wirtschaftsleistung des Empfängerlandes dargestellt werden, findet dies häufig unter Angabe des Nettowerts statt.

Für ODA gilt grundsätzlich das Antragsprinzip, was bedeutet, dass die Mittel von der Regierung des Empfängerlandes bei dem jeweiligen Geber beantragt werden müssen. Ein zweites wichtiges Prinzip ist das Beteiligungsprinzip, was verlangt, dass das Empfängerland einen Teil der Projektausgaben selbst trägt. Zudem sind die Zusagen oft an allgemeine Reformbedingungen geknüpft.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.