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Zollmeldung Eswatini Zolltarif, Einfuhrzoll

Eswatini führt elektronischen Auskunftsservice ein

Über das elektronische Advance Ruling Tool (e-ART) können verbindliche Auskünfte über den Zolltarif, Warenursprung oder die Zollwertermittlung beantragt werden.  

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Über das e-ART können Antragsteller folgende Arten von offiziellen, verbindlichen und schriftlichen Auskünften beantragen:

  • Zolltarifliche Einreihung (Zolltarifauskunft);
  • Bestimmung des Ursprungs der Ware (Ursprungsauskunft);
  • Bestimmung der geeigneten Bewertungsmethode für die Ermittlung des Zollwertes.

Vorteile

Eine verbindliche Auskunft bietet dem Antragsteller Sicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Ein- und Ausfuhr und sorgt zugleich für eine schnellere Zollabwicklung.

Antragstellung

Die Beantragung einer schriftlichen Auskunft setzt eine Registrierung voraus. Zur Registrierung

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, kann das Antragsformular ausgefüllt und gemeinsam mit allen erforderlichen Dokumenten digital eingereicht werden. Zur Antragsstellung

Da Auskünfte nicht rückwirkend getroffen werden können, müssen diese rechtzeitig vor der Wareneinfuhr beziehungsweise -ausfuhr beantragt werden. Die Bearbeitung kann derzeit bis zu 30 Tage dauern, sofern alle erforderlichen Informationen vorliegen. Für den Antrag fallen derzeit keine Kosten an. 

Gültigkeit

Die verbindliche Auskunft gilt nur für ein Produkt beziehungsweise eine Warenart und ist in der Regel ein Jahr gültig. Verbindliche Ursprungsauskünfte sind dagegen drei Jahre gültig.

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