EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Waren aus Gusseisen

Das Antidumpingverfahren wird eingestellt. Es betraf Einfuhren mit Ursprung in Indien und der Türkei. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Februar 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Es betraf bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (auch bekannt als duktiles Gusseisen) und Teile davon mit Ursprung in Indien und der Türkei. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 (TARIC-Codes 7325 10 00 31 und 7325 99 10 60).

Dieses Verfahren wird eingestellt. Grund ist, dass der Antragsteller, der Verband Eurofonte, seinen Antrag zurückgezogen hat. 

Quellen: 

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/560 der Kommission vom 16. März 2026 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. L vom 17. März 2026;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/924 der Kommission vom 19. Mai 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. L vom 20. Mai 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in Indien und der Türkei; ABl. C vom 26. Februar 2025. 
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