Zollbericht Vereinigte Arabische Emirate Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Einfuhrbestimmungen für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel
Bei der Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Nahrungsmitteln sind zahlreiche Voraussetzungen zu beachten.
28.07.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Lebende Tiere
Für die Einfuhr lebender Tiere in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist neben den üblichen Handelspapieren auch eine Importgenehmigung des Ministry of Climate Change and Environment erforderlich. Diese Genehmigung ist vom Importeur zu beantragen.
Für die Freigabe einer Sendung mit lebenden Tieren müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Veterinärärztliches Gesundheitszeugnis
Ein beglaubigtes Gesundheitszeugnis, ausgestellt von den zuständigen Veterinärbehörden des Exportlandes, entsprechend den mit den VAE vereinbarten Mustern. - Ursprungszeugnis
Ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes und genehmigtes Ursprungszeugnis ist für kommerzielle Sendungen erforderlich. Ausgenommen sind Sendungen aus den GCC-Staaten und für Tiere, die in den Anhängen des CITES-Abkommens gelistet sind. - Zollanmeldung
- Gegebenenfalls weitere Dokumente, zum Beispiel ein Laboruntersuchungszertifikat, ausgestellt von einem akkreditierten Labor im Exportland.
Das veterinärärztliche Gesundheitszeugnis dient als Nachweis der erfolgten Untersuchung mit Befund über die Freiheit von Seuchen und ansteckenden Krankheiten. In Deutschland ist für die Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses in der Regel der Amtstierarzt zuständig.
Die versendeten Tiere sowie tierische Produkte werden in den VAE einer veterinären Inspektion unterzogen. Die Inspektion beantragt der Importeur im Voraus. Die Ankunft der Tiere muss mindestens eine Woche im Voraus beim oben genannten Ministerium angekündigt werden. Mit dem Importeur sollte außerdem besprochen werden, ob eventuell Einfuhrverbote für Tiere aus bestimmten Ursprungsländern bestehen. Dies kann vor allem nach dem Auftreten von Tierseuchen der Fall sein. Für bestimmte Tiere wie Bienen oder Pferde können weitere Genehmigungen oder Untersuchungen erforderlich sein.
Pflanzen
Für die Einfuhr von Pflanzen sind neben den üblichen Handelspapieren, der Einfuhrgenehmigung und der Einfuhrlizenz für landwirtschaftliche Produkte in der Regel auch folgende Dokumente vorzulegen:
- Im Ursprungsland der Ware ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis, engl.: "phytosanitary certificate". Für die Ausstellung sind in Deutschland in der Regel die Pflanzenschutzdienste der Länder zuständig. Fragen im Zusammenhang mit Pflanzengesundheit sowie Kontakte zu den verantwortlichen Stellen und eine Liste der amtlichen Pflanzenschutzstellen finden Sie unter anderem beim Julius Kühn Institut.
- Gegebenenfalls Negativbescheinigung für Radioaktivität. Diese kann von einem akkreditierten Labor ausgestellt werden. Regional sind unterschiedliche akkreditierte Stellen zuständig, zum Beispiel das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen, TÜV Rheinland oder speziell für Lebens- und Futtermittel regionale Chemische- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) wie das CVUA Rheinland oder das CVUA Stuttgart.
Nahrungsmittel
Vor der Einfuhr von Lebensmitteln in die VAE müssen durch den Importeur bestimmte Genehmigungen eingeholt und Registrierungen vorgenommen werden. Für die Lebensmittelsicherheit im Emirat Dubai ist das Food Safety Department der Municipality of Dubai zuständig.
Grundvoraussetzungen für Lebensmittelimporteure in den VAE:
- Besitz einer gültigen Einfuhrlizenz für Lebensmittel
- Registrieung des Unternehmens als Lebensmittelimporteur
- Aktivierung des den FIRS-Service (electronic Food Import Re-Export System) und Schulung eines Unternehmensvertreters
- Anzahlung in Höhe von 15.000 Dirham (im Emirat Dubai)
- Einreichung eines Antrags auf Einfuhr im System FIRS vor dem Eintreffen der Ware.
Weitere Voraussetzungen:
- Genehmigung des Lebensmitteletiketts
- Registrierung der Lebensmittel in FIRS
- Registrierung des Barcodes
- Labortest.
Erforderliche Warenbegleitpapiere bei der Einfuhr:
- Gesundheitszeugnis im Original, ausgestellt durch die zuständige Behörde im Ursprungsland der Ware
- Packliste
- Ggf. Halal-Zertifikat
- Ggf. eine Bescheinigung über den Dioxin-Gehalt, falls nicht bereits im Gesundheitszeugnis enthalten.
Im Falle von Epidemien können zusätzliche Zertifikate verlangt werden, zum Beispiel ein Dioxin-Zertifikat.
Für alle Produkte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, wird die Ausstellung eines Analysezertifikats (FIT-Analysis) empfohlen. Dieses Zertifikat soll die uneingeschränkte Genusstauglichkeit des Lebensmittels bestätigen. Es kann von einem im Ausland akkreditierten Labor oder vom Dubai Central Food Laboratory (für das Emirat Dubai) ausgestellt werden. Liegt das Zertifikat bei der Einfuhr nicht vor, werden Warenproben entnommen und getestet. Die Warensendung kann nicht abgefertigt werden bis die Ergebnisse des Labors vorliegen.
WTO-Notifizierungen der VAE aus den Themenbereichen sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SBS) sowie technische Handelsbarrieren (TBT) können in der Plattform ePing abgerufen werden.
Halal-Zertifizierung
Für die Einfuhr von Fleisch und fleischhaltigen Nahrungsmitteln ist ein Halal-Zertifikat erforderlich. Die Kontrolle und anschließende Zertifizierung von Waren soll die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses nachweisen.
In den VAE werden lediglich Zertifikate akzeptiert, die von einem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen stammen. Vor dem Export sollte daher immer geklärt werden, ob der gewählte Zertifizierer eine gültige Registrierung beim zuständigen Ministerium, dem Ministry of Industry and Advanced Technology besitzt. In Deutschland verfügen nach Angaben des Ministeriums derzeit folgende Unternehmen über eine solche Akkreditierung: Halal Control GmbH, RACS GmbH, IIDC Islamic Information Documentation and Certification GmbH und Halal Quality Control.
Grundsätzlich darf Lebensmitteln kein Alkohol zugesetzt werden. Enthalten Lebensmittel Schweinefleisch, muss dies eindeutig auf dem Etikett erkennbar sein, nicht nur in der Liste der Zutaten.