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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Höhere Zölle auf bestimme Einfuhren aus Russland und Belarus

Betroffen sind Düngemittel sowie weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erhöht Zölle auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Düngemittel auf Stickstoffbasis aus Russland und Belarus. Betroffen sind sowohl Waren mit Ursprung in Russland und Belarus als auch Waren, die von dort ausgeführt werden. Ziel ist es, die Abhängigkeit der EU von diesen Einfuhren und gleichzeitig russische Ausfuhreinnahmen zu verringern. 

Die betroffenen Waren sind in den Anhängen I und II anhand ihrer KN-Codes aufgeführt. Es gelten folgende Zusatzzölle: 

  • Für Waren, die in Anhang I aufgeführt sind, gilt ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 50 Prozent. Er wird ab 20. Juli 2025 erhoben. Die Nutzung von zollbegünstigten Kontingenten ist für diese Waren nicht möglich. 
  • Für Waren, die in Anhang II aufgeführt sind, gilt ein zusätzlicher Zoll sowie ein Festbetrag, der schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich erhöht wird. 

Quelle: 

Verordnung (EU) 2025/1227 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden; ABl. L vom 20. Juni 2025.

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