Zollbericht EU Einfuhrabgaben
Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Die Konsultation betrifft die Bedingungen für den Kauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten über die zentrale Plattform. Feedback ist bis zum 6. August 2026 möglich.
16.07.2026
Aktuell führt die EU-Kommission eine weitere Konsultation zur Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) durch. Die Konsultation betrifft den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Abwicklung des Verkaufs und Rückkaufs von CBAM-Zertifikaten und der Nutzung der gemeinsamen zentralen Plattform. Die Durchführungsverordnung konkretisiert Art. 20 der CBAM-Verordnung und regelt unter anderem wie zugelassene CBAM-Anmelder ab 2027 Zertifikate kaufen und zurückgeben können. Der Kauf erfolgt über die gemeinsame zentrale Plattform, danach erscheinen die gekauften Zertifikate im CBAM-Konto des zugelassenen CBAM-Anmelders im CBAM-Register. Es fällt eine Gebühr von 5 Cent pro Zertifikat an.
Unternehmen und Verbände können bis zum 6. August 2026 Feedback einreichen. Rückmeldungen sind online über die Webseite der EU-Kommission möglich.
Zum Hintergrund
Am 31. Dezember 2025 endete die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM). Seit 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der Regelphase. Ab 1. Januar 2027 können Unternehmen CBAM-Zertifikate kaufen. Die EU hat Vereinfachungen für die Regelphase beschlossen. Damit unterliegen deutlich weniger Unternehmen den CBAM-Pflichten als noch während der Übergangsphase.