Zollbericht EU Einfuhrabgaben
Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen.
04.07.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Aktuell führt die EU-Kommission eine Konsultation zur Ausweitung des Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 an der Konsultation teilnehmen. Die Konsultation betrifft die Frage einer möglichen Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Erzeugnisse, Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und Vorschriften für Strom sowie zu den potenziellen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und administrativen Auswirkungen.
Ziel der Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs ist es, Carbon Leakage zu verhindern. Dabei würde die Produktion nachgelagerter Erzeugnisse, die bisher nicht dem CBAM unterliegen, in ein Drittland verlegt, in dem die Kosten für die Produktion CO2-intensiver Produkte geringer sind. Gleichzeitig soll mit der Ausweitung das Risiko einer Umgehung reduziert werden.
Zum Hintergrund
Am 1. Oktober 2023 ist die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten für Unternehmen zunächst quartalsweise Berichtspflichten. Ab 2026 beginnt die Umsetzungsphase. Die EU-Kommission hat Vereinfachungen für die Umsetzungsphase vorgeschlagen, die in Kraft treten können, sobald das Europäische Parlament und der Rat zugestimmt haben.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1. Juli 2025