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Zollmeldung EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Vorschläge zur Annahme der Abkommen mit Mercosur und Mexiko

Für den Abschluss und die Unterzeichnung beider Abkommen schlägt die EU-Kommission zwei separate Rechtsinstrumente vor.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zum Abschluss und zur Unterzeichnung des EU-Mercosur-Abkommens sowie des Modernisierten Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko hat die Kommission dem Rat zwei separate Rechtsinstrumente vorgeschlagen:

  1. das Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen EU-Mexiko (MGA). Beide Abkommen bedürfen der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten.
  2. zwei Interims-Handelsabkommen (iTA), eines für den Mercosur und eines für Mexiko. Die iTAs decken nur die Teile des EMPA und des MGA ab, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Sie sollen im Rahmen des EU-eigenen Ratifizierungsverfahrens - das heißt: unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU – angenommen werden. Mit dem Inkrafttreten des EMPA und des MGA laufen die iTAs aus. 

Dies hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung vom 3. September 2025 bekannt gemacht. 

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