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Tunesien: Direkte Steuern
Das tunesische Recht der direkten Steuern im Überblick. (Stand: 30.07.2026)
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf die weltweit erzielten Nettoeinkünfte natürlicher Personen mit Sitz in Tunesien und Personengesellschaften erhoben (Artikel 1 und 4 Gesetz Nr. 89-114; Ertragsteuergesetz - ErtStG). Die in Tunesien erzielten Nettoeinkünfte natürlicher Personen sowie Personengesellschaften mit Wohnsitz außerhalb Tunesiens unterliegen ebenfalls der tunesischen Steuer (Artikel 3 ErtStG). Gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 89-114 (ErtStG) gilt folgende progressive Staffelung:
Einkommen (tD) | Steuersatz (%) |
bis 5.000 | 0 |
5.000,001 - 10.000 | 15 |
| 10.000,001 . 20.000 | 25 |
20.000,001 - 30.000 | 30 |
| 30.000,001 - 40.000 | 33 |
40.000,001 - 50.000 | 36 |
50.000,001 - 70.000 | 38 |
| über 70.000 | 40 |
Körperschaftsteuer und sonstige Steuern
Kapitalgesellschaften wie eine SARL oder SA unterliegen der Körperschaftsteuer; üblicherweise wird auf sie allerdings nicht das Welteinkommensprinzip angewendet, so dass sie nur in Bezug auf ihre tunesischen Gewinne besteuert werden. Das gleiche gilt für ausländische Gesellschaften, die eine Betriebsstätte in Tunesien unterhalten in Bezug auf die tunesischen Gewinne der Betriebsstätte.
Der Körperschaftsteuersatz wurde mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2025 von 15 Prozent auf 20 Prozent angehoben (Art. 49 ErtStG). Neben dem Regelsteuersatz gibt es noch die folgenden Sätze:
| Aktivität/Branche (Auswahl) | Steuersatz (%) |
| Handwerksbetriebe, erzielte Gewinne im Zusammenhang mit dem nationalen Programm zur Förderung der Jugendbeschäftigung oder dem Fonds zur Förderung des Handwerks und kleinen Betrieben | 10 |
| Zahlungsinstitute im Sinne des Gesetzes Nr. 2016-48, Investment Unternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsbetreiber, Dienstleister im Öl- und Gassektor, Produktion und Transport von Öl- und Gas, Autohändler | 35 |
| Banken, Versicherer und Rückversicherer | 40 |
Absetzbar sind grundsätzlich alle Kosten, die zur Führung der Geschäfte erforderlich sind. Das tunesische Steuerrecht kennt seit 2008 nur noch die lineare Abschreibungsmethode (Art. 12 ErtStG):
Wirtschaftsgut (Auswahl) | Max. Abschreibungsrate (%) |
Handelsmarke, Patent | 20 |
Forschungs- und Entwicklungskosten | 20 |
Gebäude | 5 |
Computer (Hardware/Software) | 33,33 |
Büroausstattung | 20 |
Maschinen und Ausrüstung | 15 |
Der Verlustvortrag ist auf fünf Jahre begrenzt (Art. 8 ErtStG für die Einkommensteuer und Art. 48 Abs. IX ErtStG für die Körperschaftsteuer). Ein Verlustrücktrag ist nicht möglich.
Quellensteuern
Folgende Einkünfte sind Gegenstand einer Quellenbesteuerung:
| Einkunftsart | Steuersatz (%) | Ermäßigter Satz (%) laut DBA |
| Zinseinkünfte | 20 | 10 |
| Dividendenausschüttungen einer in Tunesien ansässigen an ein nicht ansässiges Unternehmen oder einer natürlichen Person (ansässig und nicht-ansässig) | 10 | 5 |
| Lizenzgebühren, einschließlich Gebühren für technische Dienste (wirtschaftliche oder technische Studien) | 15 | 10 |
Auch eine Ausbildungssteuer wird in Tunesien erhoben. Diese beträgt 1 Prozent der gezahlten Gehälter in der produzierenden Industrie und 2 Prozent in sonstigen Branchen. Ebenfalls basierend auf der Summe der gezahlten Löhne wird eine 1 Prozentige Abgabe zur Unterstützung von Sozialbauwohnungen erhoben. Beide Abgaben sind monatlich zu entrichten.
Tunesien erhebt eine Erbschaftssteuer. Diese beträgt je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 2,5 Prozent und 35 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mit der Bundesrepublik Deutschland hat Tunesien am 16. Dezember 2019 ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen (DBA). Das DBA sieht aus deutscher Sicht die Anwendung der Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt auf die meisten Arten von Einkommen vor. Das alte DBA aus dem Jahr 1975 wurde dadurch ersetzt.
Nähre Informationen zur Besteuerung von Entsendungskräften oder Unternehmensgewinnen im Falle des Dienstleistungsexports enthält der Rechtsbericht Recht Kompakt: Tunesien - Entsendung und Aufenthalt.