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Recht kompakt | Frankreich | Investitionen

Frankreich: Investitionsrecht

In Frankreich besteht grundsätzlich Investitionsfreiheit. Bestimmte ausländische Investitionen bedürfen gleichwohl einer vorherigen Genehmigung (autorisation préalable).

Von Nadine Bauer, Katrin Grünewald, Dr. Achim Kampf | Bonn

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für genehmigungspflichtige Investitionen sind in den Art. L151-1 bis L151-7 und R151-1 bis R151-17 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches (Code monétaire et financier) normiert. 

Allgemeines

Eine vorherige Genehmigung benötigen Auslandsinvestoren gemäß Art. L. 151-3 Code monétaire et financier auf jeden Fall für

  • Tätigkeiten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die Interessen der Landesverteidigung zu beeinträchtigen;
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erforschung, Herstellung oder Vermarktung von Waffen, Munition, Pulver und explosiven Stoffen.

Darüber hinaus ist danach zu unterscheiden, ob der Ursprung der Investition in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat liegt. Die Liste der genehmigungspflichtigen Investitionen, deren Ursprung in einem Drittstaat liegt, ist umfangreicher als diejenige, deren Ursprung in einem EU-Mitgliedstaat liegt.

Die Meldung einer Investition (investissement) muss in Form einer déclaration administrative gegenüber dem Wirtschaftsministerium (Ministère de l’Economie et des Finances, Direction générale du Trésor) erfolgen. Die entsprechenden Formulare sind auf dieser Webseite abrufbar.

Die wirtschaftsfördernden Maßnahmen sind recht zahlreich: Steuervorteile, Subventionen oder zinsvergünstige Darlehen sowie Unterstützung bei der Personalbeschaffung oder dem Erwerb von Immobilien. Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bietet die Webseite der französischen Handwerkskammern (Chambres de Métiers et de l’Artisanat). Zu steuerlichen Vergünstigungen informiert die französische Steuerbehörde online (auf Englisch).

Der Investitionsplan France 2030 formuliert zehn Ziele und sieht Investitionen in strategische Sektoren vor. Dabei sollen insbesondere Start-ups schwerpunktmäßig gefördert werden. Weitere Einzelheiten und eine erste Zwischenbilanz zu diesem Programm beinhaltet die Publikation France 2030: one year of action to live better, produce better and understand better.

Um französische Investoren vor wirtschaftlichen und politischen Risiken insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern zu schützen, hat Frankreich eine Reihe sogenannter Investitionsschutzabkommen geschlossen. Diese sowie alle derartigen Abkommen weltweit sind auf der Webseite der UNCTAD abrufbar.

Fördermöglichkeiten: Markteintritt/Markerschließungsprogramme

Bund und Bundesländer unterstützen deutsche KMU durch eine Vielzahl an Förderinstrumenten wie die Förderung von Unternehmerreisen, Unterstützung bei der Teilnahme an Messen im Ausland sowie auch finanzielle Förderungen. Erste Informationen hierzu finden sich unter:

Bezeichnung

Institutionen der Außenwirtschaftsförderung, abrufbar auf der BMWK-Webseite

Förderberatung des Bundes - Forschung und Innovation

Auslandsmesseprogramm des Bundes (AUMA)

Förderdatenbank - Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

Markterschließungsprogramm

Weitergehende Informationen und Anlaufstellen

Einen aktuellen Überblick zu Investitionen, Konsum und Außenhandel im Land bietet die GTAI-Publikation Wirtschaftsdaten kompakt - Frankreich. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu genehmigungspflichtigen Investitionen werden in diesem FAQ des französischen Wirtschaftsministeriums beantwortet (auf Englisch).

Die nationale Investitionsförderungsstelle Invest in France ist Ansprechpartnerin vor Ort. Ein weiterer wichtiger Akteur ist zudem die nationale Agentur für den territorialen Zusammenhalt (Agence nationale de la cohésion des territoires – ANCT).

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