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Rechtsbericht Frankreich Umweltschutzrecht

Frankreich verbessert Rahmenbedingungen für grüne Energie

Ein neues Gesetz greift in verschiedene Rechtsgebiete ein und schafft bessere Möglichkeiten für die Errichtung und Finanzierung grüner Industrien.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das „Loi relatif à l'industrie verte“ wurde vom französischen Senat am 11. Oktober 2023 verabschiedet. Sein erklärtes Ziel ist es, den ökologischen Wandel und die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern und zu beschleunigen.

Planungen werden beschleunigt

Das Kommunalgesetz (code général des collectivités territoriales) und das Gesetz über die Stadtplanung (Le code de l’urbanisme) werden geändert, um industrielle Ansiedlungsvorhaben und Renaturierungsmaßnahmen zu erleichtern. Zum Beispiel können bestimmte Projekte, die von besonderer Bedeutung für den ökologischen Wandel und die nationale Souveränität sind, per Dekret zu „Projekten im erheblichen nationalen Interesse“ eingestuft werden. Das sieht der neu eingefügte Artikel L. 300-6-2 des Stadtplanungsgesetzes vor. Dies erleichtert beispielsweise Enteignungen aus Gründen des öffentlichen Interesses. Auch kann die Erteilung der Baugenehmigung aus der Zuständigkeit der Gemeinde in diejenige staatlicher Stellen übertragen werden. Diese Möglichkeiten gibt es allerdings nur für sehr große Projekte („Gigafabriken“).

Genehmigungsverfahren sollen einfacher werden

Um die Errichtung neuer Fabriken zu beschleunigen, wird das Umweltgenehmigungsverfahren vereinfacht. Die Untersuchung durch die Dienststellen und die Umweltbehörde sowie die öffentliche Konsultation werden parallel durchgeführt. Ziel ist es, die Zeit für die Erteilung von Genehmigungen von heute 17 Monaten auf künftig neun Monate zu verringern.

Auch im Umweltgesetzbuch (code de l’environnement) wird es einige Erleichterungen geben. So sieht der neue Artikel L. 121-8-2 vor, dass mehrere Projekte zu einer Konsultation zusammengefasst werden können, wenn sie im Laufe der kommenden acht Jahre auf demselben, zusammenhängenden Gebiet geplant sind. Für die Sanierung kontaminierter Brachflächen wird es Verfahrenserleichterungen geben. Die Banque des Territoires will zwischen 2023 und 2027 erhebliche Investitionen tätigen, um bis zu 50 schlüsselfertig sanierte Standorte für neue Ansiedlungen zu schaffen.

Das Vergaberecht achtet mehr auf Umweltfreundlichkeit

Das französische Vergabegesetz (code de la commande publique) verpflichtet öffentliche Auftraggeber ab einem gewissen Auftragsvolumen zur Einführung eines Plans zur Förderung sozial und ökologisch verantwortungsvoller Beschaffungen (so der neu gefasste Artikel L. 2111-3). Bei der Ermittlung des günstigsten Angebotes dürfen nicht nur Kosten, sondern auch qualitative, soziale und ökologische Faktoren berücksichtigt werden (Artikel L. 2152-7). Unternehmen, die der Pflicht zur Erstellung einer Treibhausgasemissionsbewertung oder einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nachkommen, können künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden (neuer Artikel L. 3123-7-2). Auch die Gewährung staatlicher Beihilfen wird künftig an eine Treibhausgasemissionsbewertung geknüpft, wobei es für Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitenden Erleichterungen gibt.

Neue Finanzierungsmöglichkeiten für grüne Technologien

Zur Finanzierung des ökologischen Wandels sieht ein neuer Artikel L. 221-33-2 des Währungs- und Finanzgesetzes (code monétaire et financier) unter anderem einen Klimasparplan vor, der Personen bis zu 21 Lebensjahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich zur Verfügung stehen soll. Die Einzahlungen sollen für den Erwerb von Finanztiteln verwendet werden, die zur Finanzierung des ökologischen Wandels dienen. Die Erträge werden steuerfrei sein. 

Parallel dazu will der Staat neue Gütesiegel für grüne Technologien anerkennen. Auf deren Grundlage kann künftig zielgerichteter in grüne Technologien kleiner und mittelständischer Unternehmen investiert werden. Außerdem wird die Banque de France ermächtigt, Unternehmensdaten zur Nachhaltigkeit zu sammeln. Mit diesen Daten soll ein Klimaindikator erstellt werden, der anderen Unternehmen und Finanzakteuren zur Verfügung steht.

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