Rechtsbericht Frankreich Wirtschaftsrecht

Französisches Gesetz soll das Wirtschaftsleben vereinfachen

Das "Loi de simplification de la vie économique" ist ein Maßnahmenpaket, in dem sich eine Vielzahl von Änderungen anderer Vorschriften findet. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens („Loi de simplification“) wurde nach fast zweijährigem Gesetzgebungsverfahren am 15. April 2026 von Nationalversammlung und Senat endgültig angenommen. Es umfasst in der Endfassung 87 Artikel (ursprünglich: 28) und ändert eine Vielzahl zentraler Gesetzbücher, unter anderem das Handelsgesetzbuch (Code de commerce), das Umweltgesetzbuch (Code de l’environnement), das Vergaberecht (Code de la commande publique), sowie mehrere Verwaltungs- und Spezialgesetze. 

Das Gesetz soll administrative Belastungen für Unternehmen abbauen. Dadurch sollen wirtschaftliche und industrielle Projekte schneller vorankommen, ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit. Im Folgenden eine Auswahl der relevantesten Regelungen: 

Erleichterter Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe 

Ein wichtiger Aspekt ist die schrittweise Zentralisierung der öffentlichen Auftragsvergabe. Insofern sieht Artikel 12 des Loi de simplification vor: Bis 2030 müssen sämtliche Vergabeverfahren des Staates (auch im Bereich der Sozialversicherung einschließlich Krankenhäuser) ausschließlich über die zentrale Plattform PLACE abgewickelt werden. 

Damit sollen die Zugangshürden für KMU sinken. Außerdem sollen die Verfahren für Unternehmen transparenter und einheitlicher gestaltet werden.  

Gleichzeitig werden die Schwellenwerte, bis zu denen ein Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, dauerhaft angehoben: Bei Bauleistungen auf einen Auftragswert von 100.000 Euro netto, und bei Liefer- und Dienstleistungen auf 60.000 Euro netto (Artikel 14 des Loi de simplification). Dies reduziert insbesondere für kleinere Aufträge den administrativen Aufwand erheblich. 

Reformen im Gesellschafts und Wirtschaftsrecht 

Gesellschafterversammlungen von Handelsgesellschaften können künftig, wenn gewünscht, stets online stattfinden, und nicht mehr nur – wie bisher – in Krisensituationen. Das regelt Art. 9 des Loi de simplification durch eine Änderung des Art. L. 225103 des Code de commerce. Dadurch soll die Flexibilität steigen, bei gleichzeitigem Potential für eine Kostensenkung. 

Die Schwellenwerte für die Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Wettbewerbsbehörde werden deutlich angehoben: Sie liegen nun bei einem Weltumsatz 250 Millionen Euro (statt 150 Millionen) und bezüglich des Umsatzes in Frankreich 80 Millionen Euro (statt 50 Millionen) (siehe Art. 8 Loi de simplification, Art. L. 4302 Code de commerce). Ziel ist es, kleinere und mittlere Transaktionen von der Meldepflicht zu befreien. Das soll Unternehmen und Verwaltung von unnötiger Bürokratie zu entlasten.  

Stärkung der Mediation mit der Verwaltung 

Die Mediation zwischen Unternehmen und Verwaltung wird systematisch ausgebaut. Während eines Mediationsverfahrens werden Rechtsbehelfsfristen unterbrochen und Verjährungsfristen werden ausgesetzt. Das regelt Art. 18 Loi de simplification, der Art. L. 2136 des „Code des relations entre le public et l’administration“ entsprechend ändert. Diese Regeln gelten auch für Verfahren beim Défenseur des droits (in etwa vergleichbar mit einer Ombudsperson, vgl. Art. 71-1 der französischen Verfassung). 

Monatliche Mietzahlung als Regelfall 

Zukünftig erhalten gewerbliche Mieter ein gesetzliches Recht auf monatliche Mietzahlung, unabhängig von vertraglichen Regelungen (Art. 62 Loi de simplification). Dieses Recht gilt auch für bestehende Mietverhältnisse. Bis zum Inkrafttreten dieser Regel gab es im französischen Gewerbemietrecht keine gesetzlichen Regelungen dieser Thematik. In der Praxis sind heute Mietzahlungen vierteljährlich im Voraus üblich. Daraus kann eine erhebliche Liquiditätsbelastung resultieren, insbesondere zu Beginn eines Mietverhältnisses. 

Eine weitere Maßnahme mit identischer Stoßrichtung begrenzt die Mietkaution auf höchstens drei Monatsmieten. Diese gilt allerdings nur für neue bzw. nach Ende der Vertragsdauer erneuerte Mietverträge. 

Die neuen Regeln sind zwingendes Recht, können also nicht vertraglich abbedungen werden. 

Einführung eines „Conseil de la simplification 

Artikel 27 des Gesetzes schafft einen neuen Conseil de la simplification (Rat für Vereinfachung), der beim Premierminister angesiedelt wird. Seine Aufgabe wird vor allem die Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen neuer Normen sein, bevor sie verabschiedet werden. Der Rat wird sich aus Vertretern von Großunternehmen, KMU, Startups und qualifizierten Persönlichkeiten zusammensetzen.  

Weitere Regelungen 

Das Gesetz enthält eine Vielzahl weiterer, teilweise recht detaillierter Neuregelungen. Als Beispiel sei der Plan für eine deutliche Vereinfachung von Lohnabrechnungen genannt, oder das Recht gewerblicher Bankkunden auf kostenlose Schließung ihrer Konten und jährliche Auflistung der Gebühren. Ebenfalls vorgesehen ist die Abschaffung einiger beratender Kommissionen wie zum Beispiel der Nationalen Kommission zur Beseitigung von Antipersonenminen oder der Kommission für die Rechte von Künstlern und Produzenten. Gleichzeitig führt das Gesetz eine Sunset-Clause für neue Kommissionen ein. Diese sollen drei Jahre nach ihrer Einsetzung automatisch enden, wenn sie nicht ihre Nützlichkeit bewiesen haben. 

 

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