Rechtsmeldung | USA | Künstliche Intelligenz
KI-Werke in den USA ohne Copyright-Anspruch
Der US Supreme Court bestätigt: Inhalte, die vollständig von KI erzeugt werden, erhalten nach geltendem US-Recht keinen Urheberrechtsschutz.
07.05.2026
Von Jan Sebisch | Bonn
Die Diskussion um Urheberrechte bei künstlicher Intelligenz gewinnt weltweit an Bedeutung. Eine aktuelle Entscheidung in den USA setzt dabei ein deutliches Signal: Werke, die ohne menschliche Kreativität ausschließlich durch KI-Systeme entstehen, können nicht urheberrechtlich geschützt werden.
Ausgangspunkt war ein Verfahren um ein computergeneriertes Bild, das vollständig mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden ist. Der Antragsteller wollte dafür einen offiziellen Copyright-Schutz erhalten und argumentierte, die Maschine könne als Urheber gelten. Die zuständigen Behörden lehnten dies jedoch ab. Auch mehrere Gerichte unterstützten diese Sichtweise. Der US Supreme Court entschied schließlich, den Fall nicht weiter zu verhandeln. Damit bleibt die bisherige Rechtsauffassung in den Vereinigten Staaten bestehen.
Nach aktueller Auslegung des amerikanischen Urheberrechts ist menschliche Schöpfung weiterhin die zentrale Voraussetzung für einen Schutz. Reine Maschinenleistungen erfüllen diese Bedingung nicht. Gleichzeitig bedeutet dies nicht, dass KI grundsätzlich keine Rolle bei geschützten Werken spielen kann. Sobald Menschen Inhalte wesentlich bearbeiten, auswählen oder kreativ weiterentwickeln, können durchaus urheberrechtliche Ansprüche entstehen.
Die Debatte über den rechtlichen Umgang mit KI-generierten Inhalten dürfte durch die Entscheidung des Supreme Court dennoch weiter an Dynamik gewinnen.
Zum Thema:
- United States Courts Thaler vs. Perlmutter