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Zollbericht Ghana Einfuhrverbote

Einfuhrverbote

Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, dürfen nicht in Ghana eingeführt werden. Zudem bestehen handelspolitisch begründete Importverbote.

Von Andrea Mack | Bonn

Ein absolutes Einfuhrverbot gilt in Ghana für Waren, die in Anhang 6 A des Zolltarifs unter „Absolute Import Prohibitions“ gelistet sind: 

  • infizierte Tiere, Tierprodukte und Tierkadaver
  • infizierte Pflanzen und Samen
  • Perlen, die aus entflammbarem Zelluloid oder ähnlichen Substanzen bestehen
  • Rohkaffee, der über den Landweg oder auf inländischen Wasserwegen eingeführt wird
  • Falschgeld
  • kontaminierte Lebensmittel
  • obszöne, diffamierende Publikationen
  • Falschgeld
  • gefährliche Waffen wie Springmesser, Schlagringe und Totschläger
  • alle anderen Waren, deren Einfuhr gesetzlich verboten ist.

Dazu gehören beispielsweise Erde, Giftmüll, Produkt- und Markenfälschungen sowie Glühlampen. Auch die Einfuhr von medizinischer Seife mit Quecksilberiodid, nicht autorisierten Narkotika und Rechtslenkerfahrzeugen ist verboten.

Einige Stoffe oder Arzneimittel wie Cloroquin und kodeinhaltiger Hustensaft dürfen weder in Ghana hergestellt noch eingeführt werden. Um die lokale Pharmaindustrie zu fördern, dürfen ausgewählte Arzneimittel wie Aspirin, Ceterizin oder Paracetamol nur vor Ort produziert und nicht importiert werden. Die betroffenen Waren finden Sie in den Guidelines for Importation of Drugs.

Außerdem ist die gewerbliche Einfuhr folgender Waren in gebrauchtem Zustand verboten: Taschentücher, Unterwäsche, Matratzen, Sanitärkeramik, Zylinder für Flüssiggas, Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke.

Das Zoll-Änderungsgesetz (Customs Amendment Act 1014) von 2020 sieht ein Einfuhrverbot für Unfallfahrzeuge und über zehn Jahre alte Kraftfahrzeuge vor. Derzeit ist unklar, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Vorschriften in Kraft treten werden.

Die Regierung verhängt auch befristete Einfuhrverbote für bestimmte Waren. Seit Mai 2019 besteht bis auf Weiteres ein Einfuhrverbot für Bagger und schwere Erdbewegungsmaschinen, um den illegalen Bergbau in Ghana zu bekämpfen. Wird solch eine Maschine anderweitig benötigt, kann der Verkehrsminister eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen.

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