Arbeitsmarkt | Griechenland

Griechischer Arbeitsmarkt setzt auf Reformen und Rückkehrer

Es herrscht ein Qualifikationsmismatch: Jobs gibt es reichlich, geeignetes Personal nicht immer. Doch Arbeitgeber leisten Abhilfe. Die Regierung hebt den Mindestlohn erneut an.

Michaela Balis

Von Michaela Balis | Athen

Zahlreiche Reformen in Griechenland sollen nicht nur Investitionen erleichtern, sondern auch die Beschäftigung fördern. Trotz einer Arbeitslosenquote von rund 10 Prozent fällt es über der Hälfte der Unternehmen schwer, qualifiziertes Personal zu finden. Um diese Lücke zu schließen, setzen viele Unternehmen auf höhere Gehälter und attraktive Zusatzleistungen. Eine der Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung ist die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge durch die griechische Regierung. Deutsche Arbeitgeber in Griechenland beurteilen ihr Personal als engagiert, anpassungsfähig und flexibel.

Stärken des Arbeitsmarkts

  • Gut ausgebildete, fremdsprachige Arbeitskräfte
  • Verringerte Sozialversicherungsbeiträge
  • Wettbewerbsfähige Gehälter

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Unzureichende Verbindung zwischen Wirtschaft und Ausbildung
  • Höhere Löhne in der Hauptstadt
  • Fachkräftemangel weitet sich aus

  • Griechische Arbeitskräfte weisen ein hohes Bildungsniveau auf. Trotzdem sind insbesondere junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen. Fachkräfte kehren zurück ins Land.

    Eine Umfrage des griechischen Dokumentationszentrums EKT und des Exportverbandes SEVE vom September 2024 untersuchte den Personalbedarf von Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitgeber besonders häufig nach Wirtschaftswissenschaftlern suchen. Ebenfalls stark gefragt sind Ingenieure sowie Absolventen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Diese Felder machen nämlich fast die Hälfte aller Suchanfragen aus. Rund ein Drittel entfällt auf ungelernte Fachkräfte. 

    Vergleicht man die gewünschten Studiengänge mit den tatsächlich gewählten, dann kommt es gerade bei IKT-Absolventen zu einem Engpass. Denn wie eine Befragung aus dem Jahr 2022 zeigt, entschieden sich hier nur knapp 4 Prozent für diesen Studiengang. Von den insgesamt rund 870.000 Studierenden im Jahr 2022, favorisierte nämlich rund ein Fünftel die Studiengänge "Ingenieurwesen" sowie "Wirtschaft und Recht". Nur etwa 9 Prozent wählten ein Studium der "Naturwissenschaften, Mathematik und Statistik." 

    Hohes Bildungsniveau, aber wenig Praxis

    Knapp ein Viertel der erwerbsfähigen Bevölkerung und etwa 40 Prozent der Erwerbstätigen verfügten im Jahr 2024 über einen Universitätsabschluss. Häufig liegt dieser auch oberhalb des Bachelorniveaus. Viele Hochschulabsolventen verfügen zusätzlich über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. An erster Stelle steht Englisch, gefolgt von Deutsch oder Französisch. Duale Berufsausbildungsprogramme haben sich bisher nicht durchgesetzt.

    Griechische Regierung lockt Rückkehrer mit Anreizen

    Der griechische Staat bietet Heimkehrern großzügige Steuererleichterungen. Dazu gehört unter anderem die Halbierung der Einkommensteuer für die ersten sieben Jahre nach der Rückkehr nach Griechenland. Die meisten von ihnen sind Hochschulabsolventen aus den Branchen Gesundheit, Bildungswesen und Informationstechnologien. Insbesondere Letzteres bietet durch das wachsende Start-up-Ökosystem attraktive Chancen für Rückkehrer und internationale IT-Fachkräfte. „Wir beschäftigen 25 Mitarbeitende aus 13 Ländern, die sich in Griechenland niedergelassen haben“, sagt Vassilis Stenos, geschäftsführender Vorstand des griechischen Start-up Solmeyea.  

    Während der griechischen Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 bis 2018 verließen rund 600.000 Fachkräfte das Land, um im Ausland zu arbeiten. Die Arbeitsuchenden waren bevorzugt nach Deutschland, in das Vereinigte Königreich und die Niederlande ausgewandert. Laut Angaben des griechischen Arbeitsministeriums ist inzwischen mehr als die Hälfte dieser Fachkräfte wieder nach Griechenland zurückgekehrt.

    Fachkräftemangel macht sich breit

    Während der Coronakrise verließen auch viele ungelernte Arbeitskräfte, vor allem aus Nicht-EU-Ländern, Griechenland. Diese waren zuvor in der Landwirtschaft und im Baugewerbe beschäftigt. Die griechische Regierung bemüht sich, Personal durch Verträge mit Drittstaaten ins Land zu holen.

    Auf dem Markt fehlen derzeit rund 300.000 Fachkräfte. Besonders betroffen sind das Baugewerbe, der Tourismus, die Gastronomie und die Landwirtschaft. Marktkenner betonen, dass bessere Arbeitsbedingungen helfen könnten, diese Lücke zu schließen. Dazu zählen unter anderem angemessene Unterkünfte, die Einhaltung von Arbeitszeiten, höhere Löhne sowie vereinfachte Reiseverfahren und Arbeitsgenehmigungen für Beschäftigte aus Drittländern.

    Griechenland im weltweiten Vergleich

     

    Jugendarbeitslosigkeit bleibt hoch

    In den ersten acht Monaten des Jahres 2025 lag die Arbeitslosenquote durchschnittlich bei 9,1 Prozent. In der Altersgruppe 15 bis 24 Jahre war rund ein Fünftel der Erwerbsbevölkerung arbeitslos. Das ist allerdings schon ein großer Fortschritt, denn während der griechischen Wirtschaftskrise lag dieser Anteil bei fast 30 Prozent. 

    Bei Berufseinsteigern sind Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse deutlich verbreiteter als im Durchschnitt. Teilzeit betrifft insgesamt rund 6,5 Prozent der Erwerbstätigen, bei den 20- bis 24-Jährigen jedoch etwa 16,5 Prozent (Stand 2024). Befristete Verträge machen zusätzlich rund 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse aus. Der Berufseinstieg gestaltet sich schwierig, da die Unternehmen in der Regel Berufserfahrung voraussetzen. Praktika können hier helfen, auch wenn dieses Modell erst in den letzten Jahren eingeführt wurde und noch nicht flächendeckend etabliert ist.

    Michaela Balis

    Von Michaela Balis | Athen

  • Unternehmen nutzen Personalvermittler, um neue Mitarbeiter anzuwerben. Bestehendes Personal binden sie durch Aufstiegsmöglichkeiten, Zusatzleistungen und interne Schulungen. 

    Laut einer Umfrage des Personaldienstleisters ManpowerGroup im 4. Quartal 2025 plant ein Viertel von 525 befragten Firmen für das kommende Jahr zusätzliche Einstellungen. Besonders aktiv zeigen sich mittelgroße Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten. Während rund 13 Prozent der Unternehmen weniger Personalzugänge erwarten, steigt die Nachfrage vor allem in den Branchen Transport und Logistik, Informationswirtschaft, verarbeitendes Gewerbe sowie Bau. Eine ähnliche Entwicklung bestätigt der griechische Industrieverband SEV in seiner Studie "Business Pulse" vom Mai 2025: Etwa ein Fünftel der rund 650 befragten Unternehmen beabsichtigen, ihre Belegschaft im Laufe des Jahres zu erweitern.

    Zu den wichtigsten Gründen für zusätzliche Einstellungen zählen das Unternehmenswachstum sowie neue Investitionen, die nicht nur zusätzliche Positionen erfordern, sondern auch der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Darüber hinaus entstehen neue Rollen durch technologische Entwicklungen, die mehr spezialisiertes Know-how voraussetzen.

    Nachfrage nach deutschsprachigen Fachkräften

    Deutschkenntnisse sind auf dem griechischen Arbeitsmarkt besonders gefragt. "Vor allem Contact- und Call-Center, die telefonischen Kundenservice für deutschsprachige Kunden anbieten, suchen entsprechende Fachkräfte", erklärt Konstantinos Laskaridis, Human Resources Business Partner Multilingual Team Greece bei der Personalvermittlung Kariera. Darüber hinaus besteht Bedarf an Bilanzbuchhaltern, Übersetzern, Software Engineers sowie Mitarbeitern im Vertrieb und Tourismus. Laskaridis fügt hinzu, dass auch deutsche Unternehmen die Dienste griechischer Personalvermittlungsagenturen in Anspruch nehmen, um geeignete Mitarbeiter zu finden, darunter Personen für den Busverkehr, die Lokführung und den Vertrieb.

    Lücke zwischen Arbeitsuchenden und Jobangeboten nimmt zu

    Unternehmen berichten häufig von unzureichenden Qualifikationen, fehlender Berufserfahrung oder mangelndem Interesse seitens der Bewerbenden. Dies verdeutlicht den dringenden Bedarf an einer stärkeren Verzahnung von Arbeitsmarkt und Ausbildung. Ein institutionalisiertes Forum für den Austausch zwischen Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen ist hierfür essenziell. Gerade vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und künstliche Intelligenz muss sichergestellt werden, dass zukünftige Fachkräfte über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Das derzeitige Ausbildungsangebot bereitet junge Menschen nicht ausreichend auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vor. Dies gab rund ein Fünftel der 1.500 befragten Beschäftigten bis 29 Jahren in einer Umfrage des griechischen Arbeiterverbands GSEE im Oktober 2025 an.

    Um den Schwierigkeiten bei der Personalsuche zu begegnen, setzen Arbeitgeber auf verschiedene Maßnahmen. Zum Teil behelfen sie sich damit, ihre bestehende Belegschaft umzuschulen oder weiterzubilden sowie interne Stellenausschreibungen, um Mitarbeitenden Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ergänzend bieten viele Unternehmen Zusatzleistungen wie private Kranken- und Rentenversicherungen, Prämien oder Einkaufsgutscheine an, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Auch Personalvermittlungsagenturen erweitern ihr Angebot um Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme, damit Kandidaten den Anforderungen der Arbeitgeber entsprechen.

    Unternehmen wenden sich an Experten bei der Mitarbeitersuche

    Bei der Personalsuche greifen Arbeitgeber auf die Dienste von Personalvermittlern zurück. Sämtliche Tochtergesellschaften ausländischer Personalvermittlungsagenturen sind in Griechenland tätig wie beispielsweise Aims International, Randstad, Manpower, Kantor, Stanton Chase und ICAP Crif. Deutsche Tochtergesellschaften nutzen nach eigenen Angaben auch die Internetplattformen LinkedIn und Kariera. Die Kosten für die Arbeitgeber variieren und hängen vom Auftragsvolumen ab. Zunehmend nutzen Unternehmen auch Kontakte zu Universitäten und Fachhochschulen, um frühzeitig Interessenten anzuwerben.  

    Das Bewerbungsverfahren läuft in der Regel wie folgt ab: Nach Erhalt des Lebenslaufs kontaktiert der Arbeitgeber die Bewerber telefonisch oder per E-Mail. Anschließend erfolgen ein bis drei Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten. Bei größeren Unternehmen werden manchmal auch Tests durchgeführt. 

    Was Beschäftigte erwarten: Work-Life-Balance, Sicherheit und flexible Arbeitsmodelle

    Laut der Studie "Workmonitor 2025" des Personaldienstleisters Randstad ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitarbeitende genauso wichtig wie das Gehalt. Rund 84 Prozent der insgesamt 750 befragten Arbeitnehmenden gaben dies an. Auch Zugehörigkeitsgefühl und Sicherheit im Arbeitsumfeld sind für mehr als 80 Prozent von hoher Bedeutung. Zudem zählen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens zu den zentralen Erwartungen, wie Marktexperten berichten.

    Das Arbeitsgesetz 4808/2021 ermöglicht die Arbeit im Homeoffice. Auch deutsche Unternehmen in Griechenland bieten ihren Angestellten diese Option an, wobei die Anzahl der Homeoffice-Tage individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird. Üblicherweise sind zwei Präsenztage vorgesehen. Dieses Modell wird vor allem von großen griechischen Unternehmen genutzt. Dennoch hat sich Telearbeit bislang kaum durchgesetzt: Im Jahr 2024 arbeiteten laut Eurostat nur 7,8 Prozent der Beschäftigten ganz oder teilweise im Homeoffice, deutlich weniger als in Deutschland (rund 25 Prozent) oder im EU-Durchschnitt (19 Prozent).

    Michaela Balis

    Von Michaela Balis | Athen

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  • Die griechische Regierung erhöhte 2025 den Mindestlohn und senkte die Sozialversicherungsbeiträge, wichtige Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.

    Bis zum Ende der Legislaturperiode 2027 plant die griechische Regierung, den monatlichen Bruttomindestlohn für einen ledigen Berufseinsteiger auf 950 Euro anzuheben. Bereits im April 2025 erhöhte sie diesen um kräftige 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, von 830 Euro auf 880 Euro.

    Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von drei Jahren erhalten eine Gehaltserhöhung von 10 Prozent auf den Mindestlohn. Bei einer Betriebszugehörigkeit von neun Jahren erhöht sich der Satz sogar um 30 Prozent. Die Steigerung wirkt sich auch anteilig auf die Sozialleistungen aus.

    Im 1. Halbjahr 2024 arbeiteten rund 600.000 Menschen, etwa ein Fünftel aller Angestellten, für den Mindestlohn. Zwar sind die Nominallöhne in den vergangenen Jahren gestiegen, doch die Kaufkraft ist seit 2020 wieder gesunken: Sie lag 2024 bei nur 86 Prozent des EU-Durchschnitts, gegenüber 88,4 Prozent im Jahr 2020.

    Neues Gesetz zur Festlegung des Mindestlohns

    Seit 2012 legt die Regierung die Höhe des Mindestlohns per Gesetz oder Ministerialerlass fest. Griechenland beabsichtigt, die EU-Richtlinie 2022/2041 in nationales Recht umzusetzen. Demnach soll jedes Land die Höhe des Mindestlohns auf der Grundlage sozioökonomischer Bedingungen, hierunter zählen beispielsweise die Inflation, Arbeitslosigkeit, Kaufkraft, nationale Entwicklungen und das Produktivitätsniveaus, festlegen. Das neue System soll ab 2028 in Kraft treten.

    Allerdings erfüllt Griechenland noch nicht alle Verpflichtungen, die aus der Richtlinie hervorgehen. So müsste die tarifvertragliche Abdeckung im Land bei über 80 Prozent liegen. In Griechenland sind nur knapp 9 Prozent der Arbeitnehmenden von Tarifverträgen abgedeckt, informiert die Europäische Zentralbank (Stand 3. Quartal 2025). Das griechische Arbeitsministerium will die Verhandlungen zwischen Branchenunternehmen und Arbeitnehmern fördern, um eine höhere Tarifbindung zu erreichen. 

    Höhere Gehälter im neuen Jahr geplant

    Für das Jahr 2026 prognostiziert die griechische Zentralbank einen Einkommensanstieg in der Privatwirtschaft um rund 5 Prozent. Auch deutsche Unternehmen planen wieder Gehaltserhöhungen. Bekanntlich zahlen diese zwischen 10 bis 15 Prozent mehr als andere lokale Unternehmen in Griechenland.

    Laut der im Mai 2025 veröffentlichten Studie "Business Pulse“ des griechischen Industrieverbands SEV planten im Jahr 2025 mehr als die Hälfte der Unternehmen, Lohnerhöhungen zu gewähren. Besonders die Industrie zeigte sich großzügig: 80 Prozent wollten die Gehälter anheben, um Leistung zu honorieren. Weitere Gründe für Gehaltserhöhungen waren die Stärkung der Mitarbeiterbindung und die Absicherung gegenüber der Konkurrenz.

    Die Gehaltshöhe ist auch branchenabhängig. So zahlen Reedereien, IKT-Unternehmen, Transportunternehmen und die Finanzbranche ihren Angestellten durchschnittlich eher mehr. Insbesondere Beschäftigte in der Softwareentwicklung profitieren von einem besseren Einkommen, wenn sie für deutsche Unternehmen arbeiten. Dies ist unter anderem auf den beginnenden Fachkräftemangel in diesem Bereich zurückzuführen. Hotspots der IKT-Branche sind die nordgriechischen Städte Ioannina und Thessaloniki. Die höchsten Gehälter werden in der Hauptstadt Athen gezahlt. 

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Branchen In Euro, 2024
    Branche

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    1.977,9

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei

    1.209,0

    Verarbeitendes Gewerbe

    2.071,0

    Baugewerbe

    1.993,2

    Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kfz

    1.760,3

    Transport und Lagerhaltung

    2.565,2

    Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie

    1.776,4

    Informations- und Kommunikationsleistungen

    2.506,5

    Finanz- und Versicherungswesen

    2.737,4

    Quelle: ILO 2025

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Positionen In Euro, 2024
    Position

    Monatslohn

    Durchschnittslohn

    1.977,9

    Führungskraft

    4.205,6

    Personal mit akademischer Ausbildung

    2.357,7

    Techniker:in

    2.060,9

    Unterstützende Bürokraft

    1.873,2

    Dienstleistungs- und Verkaufskraft

    1.712,5

    Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

    1.392,0

    Handwerker:in

    1.945,4

    Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft

    1.995,7

    Hilfskraft

    1.523,5

    Quelle: ILO 2025

    Rund 54 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft verdienten 2024 mehr als 1.000 Euro brutto im Monat, berichtet die elektronische Plattform des Arbeitsministeriums Ergani. Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer. Das Gehalt von Frauen liegt rund 13 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen, wie Eurostat ausweist (Stand 2022.)

    Regierung senkt Sozialversicherungsbeiträge

    Alle Krankenkassen haben sich infolge der Wirtschaftskrise zum einheitlichen Sozialversicherungsträger EFKA zusammengeschlossen. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Sozialversicherungsbeiträge um insgesamt 1 Prozent auf 35,16 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeberanteil nun 21,79 Prozent und der Arbeitnehmeranteil 13,37 Prozent beträgt. Die griechische Regierung plant, die Sozialversicherungsbeiträge bis 2027 um ein weiteres Prozent zu senken. Die gesamte erwerbstätige Bevölkerung ist sozialversicherungspflichtig.

    Sozialbeiträge 2025In Prozent der Bemessungsgrundlage
    Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)13,33
    Krankenversicherung inkl. Mutterschaftsschutz (Arbeitgeberanteil)4,05
    Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)1,41
    Sonstige Versicherungen (Arbeitgeberanteil)3,0
    Quelle: Sozialversicherungsträger EFKA 2025

    Arbeitnehmer bekommen 13. und 14. Monatsgehalt

    Das Jahresgehalt wird in der Privatwirtschaft auf 14 Gehälter verteilt. Arbeitnehmer, die vom 1. Januar bis zum 30. April beschäftigt waren, haben Anrecht auf Ostergeld in Höhe eines halben Monatslohns. Diejenigen, die vom 1. Mai bis zum 31. Dezember tätig waren, erhalten Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Gehalts. Bis zum 15. Juli eines jeden Jahres muss das Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatslohns ausgezahlt werden.

    Angestellte in Führungspositionen oder im Vertrieb erhalten auf der Grundlage der geplanten und erreichten Ziele Prämien oder sonstige Vergütungen. Leistungsprämien sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Dienstwagen, Diensthandy oder Mietzuschüsse gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen ab einer bestimmten Grenze dem Lohnsteuerabzug. Darüber hinaus gewähren einige Unternehmen auf monatlicher oder jährlicher Basis Einkaufsgutscheine für Supermärkte. Gutscheine bis zu einem Wert von 1.452 Euro pro Jahr sind nicht steuerpflichtig.

    Michaela Balis

    Von Michaela Balis | Athen

  • Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, erlässt die Regierung neue Gesetze.

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen oder arbeitsrechtlicher Einzelfälle an.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: Freie Vereinbarung möglich; auch durch Einzel-, Kollektiv- und Unternehmenstarifverträge oder durch
    Bestimmungen zum Mindestlohn in nationalen Tarifverträgen geregelt
    Mindestlohn: beträgt 880 Euro seit 1.4.2025 für Angestellte; außer es gelten Branchentarifverträge
    Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden
    Regelarbeitstage pro Woche: 5 Tage – können ggfs. auch 4 Tage oder 6 Tage sein. Der 6. Tag wird mit einem
    40-prozentigen Zuschlag entlohnt.
    Zulässige Überstunden: Bis zu 150 Stunden jährlich; die Überstunden werden mit einem 40-prozentigen Zuschlag zum normalen Stundenlohn entlohnt. In bestimmten Fällen können Unternehmen eine Sondergenehmigung für über
    150 Stunden jährlich erhalten. Diese Überstunden werden mit einem 60-prozentigen Zuschlag zum normalen
    Stundenlohn entlohnt.
    Bezahlte Feiertage: Alle gesetzlich vorgesehenen Feiertage
    Bezahlte Urlaubstage: 20 bis maximal 30 Tage
    Sonderzahlungen pro Jahr in Monatslöhnen (13. und/oder 14. Gehalt): In privaten Unternehmen wird zu Weihnachten ein 13. Gehalt sowie zu Ostern und im Sommer jeweils zusätzlich ein halbes Gehalt gezahlt.
    Tage mit bezahltem Arbeitsausfall: Variabel, Pflege eines erkrankten Kindes und Familienmitglieds, Eheschließung, Todesfall in der Familie
    Tage mit Lohnfortzahlung bei Krankheit: Arbeitgeber zahlt bis zu einem Monat. Danach zahlt der Sozialversicherungsträger bis zu 720 Tage, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. In den ersten drei Krankheitstagen kann der Arbeitgeber nur die Hälfte des Gehalts zahlen.
    Probezeit: 6 Monate; bei fester Einstellung gilt der Beginn der Probezeit als Einstellungsdatum. Die Probezeit ist nicht verpflichtend. Sie muss zwischen beiden Parteien abgestimmt werden.
    Quelle: Recherchen Germany Trade & Invest 2025

    Rechtsgrundlagen

    Das griechische Arbeitsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzeswerk kompakt niedergeschrieben. Relevant sind einige Vorschriften des Zivilrechts (insbesondere Art. 648 bis 680 des Griechischen Zivilgesetzbuches - GZGB), einschlägige arbeitsrechtliche Gesetze oder sonstige Spezialvorschriften, auch öffentlich-rechtlicher Natur.

    In den letzten Jahren sind durch die Regelungen folgender Gesetze zahlreiche Änderungen hinzugekommen:

    Letztere Änderung ermöglicht:

    • unter bestimmten Voraussetzungen einen 13-stündigen Arbeitstag bei einem Arbeitgeber,
    • dass die Arbeitnehmenden ihren Urlaub nach eigenem Ermessen aufteilen können (bisher mussten Arbeitnehmende im Sommer zwei Wochen am Stück nehmen),
    • eine Vier-Tage-Arbeitswoche über das ganze Jahr (bisher galt sie für ein halbes Jahr),
    • Leihmüttern das Recht auf Mutterschaftsurlaub und Kündigungsschutz,
    • die Einführung und Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinien des Arbeitgebers zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.

    Vertragsabschluss

    Arbeitgeber müssen bei der Einstellung ihrer Mitarbeitenden bestimmte Formalitäten beachten. Sie sind verpflichtet:

    • den Arbeitsvertrag oder mindestens die Hauptbestandteile des Arbeitsvertrags dem Mitarbeitenden in Schrift- oder elektronischer Form binnen einer Woche beziehungsweise eines Monates vorzulegen,
    • das Arbeitsamt innerhalb von acht Tagen über ein neues Beschäftigungsverhältnis zu informieren,
    • den zuständigen Sozialversicherungsträger für Angestellte zu benachrichtigen.

    Der Arbeitsvertrag muss mindestens folgende Bestandteile beinhalten:

    • Vertragsparteien,
    • Arbeitsplatz,
    • Sitz des Arbeitgebers,
    • Stellenbeschreibung/Art der Tätigkeit,
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses und Dauer, falls befristet,
    • Urlaubstage,
    • Allgemeine Regelungen über die Abfindung im Falle der Kündigung,
    • Versicherungsträger,
    • Gehalt,
    • Zeitliche Dauer der Tätigkeit, Tages- und Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers,
    • Maßnahmen zur Weiterbildung,
    • Tarifvertrag (sofern vorhanden),
    • Regelungen zur Telearbeit, gemäß Art. 5 Gesetz 3846/2010.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Die Hauptverpflichtungen beider Vertragsparteien werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Parteien müssen weitere Fürsorgepflichten beachten. Somit muss der Arbeitgeber den Gesundheitsschutz des Mitarbeiters am Arbeitsplatz gemäß Gesetz 3850/2010 gewährleisten. Der Arbeitnehmer wiederum muss laut dem gleichen Gesetz einen pfleglichen Umgang mit Materialien und Maschinen sicherstellen und den Sicherheitsbeauftragten oder den Betriebsarzt – wenn vorgesehen – informieren. 

    Digitale Arbeitskarte soll Arbeitszeiten genau erfassen

    Seit 2023 sind Unternehmen schrittweise dazu verpflichtet, die digitale Arbeitskarte einzuführen. "Sie soll dazu dienen, Schwarzarbeit und unrechtmäßige Überstunden zu stoppen“, erklärt Georgia Patili, Rechtsanwältin und Partner der V.D. Ikonomidis Law Firm. Tatsächlich sind die registrierten Überstunden stark nach oben geschnellt: So stiegen sie in den ersten acht Monaten des Jahres um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, meldet das griechische Arbeitsministerium.

    "Trotzdem bleibt die Einführung der digitalen Arbeitskarte für die Unternehmen ein "administrativer Albtraum“, sagt Chysiis Poulakou, Rechtsanwältin und Gründerin der Anwaltskanzlei Ad Hoc Legal, und erklärt: "Die Arbeitnehmenden vergessen die Karte zu stempeln, oder stempeln sie zu einem späteren Zeitpunkt. Arbeitgebende müssen alle Abweichungen von der Arbeitszeit erklären und eintragen. Flexible Arbeitszeiten müssen schriftlich vereinbart werden.“ Arbeitnehmer, die eine Entlassung und Abfindung erwirken wollen, stempeln ihre Karte absichtlich nicht. Das kann zu Strafzahlungen für den Arbeitgeber führen.

    Aufruhr wegen des 13-Stunden-Arbeitstages

    Gemäß Gesetz 5053/2023 durften Arbeitnehmende bislang höchstens 13 Stunden pro Tag für zwei Arbeitgeber tätig sein, sofern eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährleistet war. Das neue Arbeitsgesetz 5239/2025 ermöglicht dies nun auch bei einem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass neben den acht Stunden Regelarbeitszeit und einer Stunde Mehrarbeit, die mit einem Aufschlag von 20 Prozent vergütet wird, weitere vier Stunden gearbeitet werden dürfen. "Das gibt dem Arbeitnehmenden die Möglichkeit, das Gehalt zu erhöhen“, erklärt Patili, da die letzten vier Stunden mit einem Aufschlag von 40 Prozent vergütet würden. Offen bleibt jedoch, inwieweit diese Überstunden tatsächlich auf freiwilliger Basis geleistet werden.

    Poulakou erklärt, die Berechnungen kämen nur hin, wenn die halbstündige Mittagspause in der Arbeitszeit enthalten sei. Das sei selten der Fall. "Wird die Mittagspause zu den acht Stunden Arbeitszeit hinzugerechnet, lassen sich keine elf Stunden Ruhezeit einhalten. Das ist in der Praxis also kaum umsetzbar“, fügt sie hinzu.

    Vertragsbeendigung 

    Arbeitsverhältnisse können durch:

    • eine Kündigung seitens des Arbeitgebers oder der Beschäftigten (Art. 669 f. GZGB),
    • einen Aufhebungsvertrag zwischen beiden,
    • den Tod des Mitarbeitenden (Art. 675 GZGB) oder
    • den Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Art. 669 GZGB)

    enden. 

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von vier Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsamt (DYPA) über die Kündigung zu informieren. Das geht auch elektronisch über das Informationssystem ERGANI. 

    Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Setzt der Mitarbeitende seine Arbeitsleistung nach Zeitablauf fort und duldet der Arbeitgeber dies, so gilt der Arbeitsvertrag gemäß Art. 671 GZGB konkludent als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Die Bedingungen der Kündigung hängen von der Art des Arbeitsverhältnisses ab.

    Abfindungszahlungen sind üblich

    Der Arbeitgeber kann ein befristetes Arbeitsverhältnis mit oder ohne Einhaltung einer ein- bis viermonatigen Frist kündigen. In diesem Fall wird den Beschäftigten eine Abfindung ausgezahlt. Seit dem 1. Juli 2019 müssen Abfindungszahlungen bargeldlos und netto an den Mitarbeitenden erfolgen. Arbeitnehmer, die weniger als zwölf Monate beschäftigt waren, haben keinen Anspruch auf Zahlung einer solchen Abfindung. 

    Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist gemäß Gesetz 4623/2019 ohne triftigen Grund möglich. Allerdings darf kein Rechtsmissbrauch vorliegen. Zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages muss gemäß Artikel 672 GZGB ein wichtiger und gerechtfertigter Grund vorliegen. Dies wird von den zuständigen Gerichten im Einzelfall geprüft.

    "Der 13-Stunden-Tag ist eine Option, keine Pflicht"

    Georgia Patili, Partner, VDI Law Firm, Thema: Der 13-Stunden-Arbeistag soll freiwillig sein oder Regelungen des neuen Arbeitsgesetzes. Georgia Patili, Partner, VDI Law Firm, Thema: Der 13-Stunden-Arbeistag soll freiwillig sein oder Regelungen des neuen Arbeitsgesetzes. | © Georgia Patili, VDI Law Firm

    Goergia Patili ist Rechtsanwältin und Partner der Anwaltsgesellschaft V.D. Ikonomidis Law Firm, die 2009 in Athen geründet wurde. Sie berät Unternehmen unter anderem zu Arbeitsrechtsthemen.

    Das neue Arbeitsgesetz 5239/2025 wurde nur zwei Jahre nach dem vorherigen verabschiedet. Was steckt hinter der Entscheidung, das Arbeitsrecht in so kurzer Zeit erneut anzupassen?

    Die jüngsten Gesetzesänderungen tragen dazu bei, den griechischen Arbeitsmarkt stärker an die europäischen Richtlinien anzupassen. Sie führen neue Beschäftigungsformen ein und vereinfachen die Reformen des griechischen Arbeitsrechts, das seit Jahren als überholt gilt.

    Wie lange dürfen Beschäftigte nach der neuen Regelung täglich arbeiten?

    Die neue Regelung erlaubt eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden für denselben Arbeitgeber, sofern eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten wird. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Gleichzeitig wird diskutiert, ob dies gesundheitliche Risiken durch Überlastung birgt und wie sichergestellt werden kann, dass kein Druck auf Beschäftigte mit geringer Verhandlungsmacht ausgeübt wird.

    Welche Auswirkungen hat die neue Regelung auf die Entscheidungsfreiheit der Beschäftigten – sowohl in Bezug auf Vorteile bei längerer Arbeitszeit als auch auf mögliche Konsequenzen bei der Ablehnung von Überstunden?

    Die neue Regelung gibt Beschäftigten mehr Freiheit: Sie entscheiden selbst, ob sie länger arbeiten möchten. Wer zustimmt, erhält für die zusätzlichen vier Stunden einen Aufschlag von 40 Prozent. Gleichzeitig sind sie geschützt: Die Ablehnung von Überstunden darf weder zu Entlassung noch zu Benachteiligung führen.

    Wie wirkt sich die neue Regelung auf die zulässige Zahl an Überstunden aus?

    Die jährliche Höchstgrenze bleibt unverändert bei 150 Stunden, daran hat sich nichts geändert. Neu ist aber, dass Beschäftigte künftig pro Tag vier statt bisher drei Überstunden leisten dürfen. Das bedeutet mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Von Michaela Balis, Christina Iliadou (AHK Griechenland) | Athen

  • Bezeichnung

    Anmerkungen

    AHK GriechenlandDeutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer; Anlaufstelle für exportierende deutsche Unternehmen
    Griechisches Ministerium für Arbeit und soziale ThemenArbeitsministerium
    Öffentliche Beschäftigungsagentur DYPA (früher OAED)Griechisches Arbeitsamt
    EFKANationaler Träger für die Sozialversicherung
    EURES, European Employment ServicesEuropäisches Kooperationsnetzwerk von Arbeitsvermittlungen