Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Guinea | Rechtssystem

Rechtssystem in Guinea

Das Rechtssystem in Guinea hat, historisch bedingt, einen starken Einfluss durch das französische Recht erfahren. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Allgemeines

Die Republik Guinea (République de Guinée; fortfolgend: Guinea) ist ein Land im Westen des afrikanischen Kontinents, das 1958 seine Unabhängigkeit von Frankreich erlangte. Die Sicherheitslage wie auch die wirtschaftliche Situation im Land gelten als schwierig. 

Guinea gehört zu den zurzeit zwölf afrikanischen Staaten, die sich der Initiative Compact with Africa angeschlossen haben.

Wer an ein Auslandsengagement in dem Land denkt, sollte sich im Vorfeld über das geltende Recht vor Ort informieren. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Neben der vorliegenden Kurzinformation ist und bleibt Rechtsrat vor Ort unverzichtbar. Ohne die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt im Land kann eine chancenreiche Perspektive schnell zu einer riskanten Herausforderung werden.

Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der nationalen Investitionsbehörde Agence de promotion des investissements privés (APIP-Guinea).

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Guinea ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

Gesetze und Rechtsquellen

Die Mehrheit der Gesetze in Guinea basieren auf französischem Recht. Daneben spielt das traditionelle Gewohnheitsrecht eine große Rolle. Im Jahr 2020 wurde in Guinea eine neue Verfassung verabschiedet und am 14. April 2020 im guineischen Gesetzblatt veröffentlicht. Damit ist die alte Verfassung aus dem Jahr 2010 nicht mehr in Kraft. Einen Überblick über die Rechtssysteme in Afrika erhalten Sie im GTAI-Factsheet „Rechtssysteme in Afrika“.

Wichtigste Rechtsquellen sind neben der Verfassung die verabschiedeten Gesetzestexte. Weitere Rechtsquellen sind das traditionelle Gewohnheitsrecht und die internationalen Verträge, beispielsweise der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) oder der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS). Im Bereich des Wirtschaftsrechts gelten die sogenannten OHADA-Einheitsgesetze, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich und direkt anwendbar sind. Sie gehen nationalem Recht grundsätzlich vor (Art. 10 OHADA-Abkommen). Einheitsgesetze wurden bisher unter anderem in folgenden Bereichen verabschiedet:

  • Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général/Uniform Act relating to general commercial law;
  • Gesellschaftsrecht: Acte uniforme relative au droit des sociétés commerciales et du groupement d’intérêt économique/Uniform act relating to commercial companies and economic interest groups;
  • Rechtsverfolgung: Acte uniforme portant organization des procedures simplifies de recouvrement et des voies d’exécution/Uniform Act organizing simplified recovery procedures and enforcement measures;
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relative au droit de l’arbitrage/Uniform Act on arbitration.

Die Einheitsgesetze sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der OHADA abrufbar. Weitere Informationen zu OHADA erhalten Sie auch im GTAI-Special OHADA: Mit Einheitsgesetzen gegen Rechtsunsicherheit.

Alle guineischen Gesetze und Verordnungen werden im Gesetzblatt (Journal Officiel) veröffentlicht.

Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile stehen im Internet unter folgenden weiteren Links zur Verfügung:

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.