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Zentralamerika: Produzentenhaftung

Ein Produkthaftungsgesetz gibt es weder in Guatemala noch in Honduras oder Panama. Die Produkthaftung ergibt sich in der Regel aus den Zivilgesetzbüchern. (Stand: 18.02.2026)

Von Jan Sebisch | Bonn

Guatemala 

Guatemala verfügt über kein spezielles Produkthaftungsgesetz. Ansprüche wegen Schäden durch fehlerhafte Produkte stützen sich daher in erster Linie auf die allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen im Zivilgesetzbuch (Código Civil). Zentrale Grundlage ist in diesem Rahmen der Art. 1645 Zivilgesetzbuch, wonach derjenige zum Schadensersatz verpflichtet ist, der einem anderem vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. Ergänzend regeln die Art. 1646 ff. Zielgesetzbuch Umfang und Voraussetzungen der Haftung. 

Honduras 

In Honduras existiert kein umfassendes Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte wird über die allgemeinen deliktischen Vorschriften des Zivilgesetzbuchs (Código Civil) geregelt. Nach Art. 2236 des honduranischen Zivilgesetzbuchs ist jede Person, die einer anderen Person einen Schaden durch Verschulden oder Fahrlässigkeit zufügt, verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese deliktische Haftungsnorm bildet die Grundlage für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wenn zum Beispiel ein Verkäufer ein fehlerhaftes Produkt in den Verkehr bringt und dadurch ein Personenschaden entsteht.

Panama

In Panama regelt das Zivilgesetzbuch (Código Civil) die deliktische Haftung, die bei fehlerhaften Produkten als rechtliche Grundlage für Schadensersatzansprüche herangezogen werden kann, da kein Produkthaftungsgesetz existiert. Art. 1644 Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden, der einem anderen durch Handeln oder Unterlassen durch Verschulden oder Fahrlässigkeit einen Schaden zufügt, zum Ersatz des verursachten Schadens. Diese Norm bildet die zentrale deliktische Vorschrift für Produkthaftungsfälle, wenn etwa ein fehlerhaftes Produkt Dritte schädigt. Umfasst sind nach Art. 1644-A Zivilgesetzbuch sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurden.

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