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Zentralamerika: Direkte Steuern

Die Einkommensteuer in Guatemala, Honduras und Panama ist jeweils stark vom Territorialprinzip geprägt. (Stand: 18.02.2026)

Von Jan Sebisch | Bonn

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Guatemala

Zwischen Deutschland und Guatemala besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Einkommensteuer

Die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen in Guatemala unterliegt dem Territorialprinzip. Maßgeblich ist mithin insbesondere die Frage, ob die Einkünfte aus guatemaltekischen Quellen stammen. Guatemala besteuert grundsätzlich nur Einkommen, das im Land selbst erzielt wird, unabhängig davon ob der Steuerpflichtige als Ansässiger oder Nichtansässiger gilt.

Eine natürliche Person gilt in Guatemala für Zwecke der Einkommensteuer als steuerlich ansässig, wenn sie sich innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt mehr als 183 Tage im Land aufhält. Alternativ kann eine steuerliche Ansässigkeit unter anderem dann begründet werden, wenn sich der wirtschaftliche Mittelpunkt der Tätigkeit in Guatemala in Guatemala befindet. 

Zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten zählen insbesondere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit in Guatemala ausgeübt wird. Dazu gehören unter anderem Gehälter, Boni und Gratifikationen aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus unterliegen unter anderem auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sofern die Leistungen in Guatemala erbracht werden oder wirtschaftlich dem Land zuzurechnen sind.

Körperschaftsteuer

Körperschaften unterliegen der guatemaltekischen Körperschaftsteuer nur mit ihrem in Guatemala erzielten Einkommen. Der Körperschaftsteuersatz hängt von dem Steuersystem ab, für das sich eine Körperschaft entschieden hat. Eine steuerzahlende Körperschaft kann zwischen dem vereinfachten optionalen Steuersystem für Einkünfte aus lukrativen Tätigkeiten (Régimen Opcional Simplificado sobre Ingresos de Actividades Lucrativas) und dem allgemeinen System für Einkünfte aus lukrativen Tätigkeiten (Régimen de Utilidades sobre Actividades Lucrativas) wählen.

Der Steuersatz des allgemeinen Systems beträgt 25 Prozent auf das Nettoeinkommen.

Honduras

Deutschland und Honduras haben kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuerbesteuerung natürlicher Personen in Honduras richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz (Impuesto sobre la Renta) und folgt im Grundsatz einem territorial geprägten Besteuerungssystem. Ansässige und nicht ansässige Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, unterliegen nur der Einkommensbesteuerung auf ihr in Honduras erzieltes Einkommen. 

Natürliche Personen gelten als in Honduras ansässig, wenn sie während eines Steuerjahres mehr als drei aufeinanderfolgende Monate in Honduras leben.

Die Einkommensteuer erfasst verschiedene Einkunftsarten. Zu den wichtigsten Einkünften zählen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Darunter fallen unter anderem Gehälter, Boni und Gratifikationen aus dem Arbeitsverhältnis. Ferner unterliegen auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit der Einkommensteuer.

Körperschaftsteuer

In Honduras ansässige Unternehmen werden mit ihren Einkünften im Land besteuert. Nicht in Honduras ansässige Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer nur auf Einkünfte aus honduranischen Quellen.

Der Körperschaftsteuersatz für gebietsansässige Unternehmen beträgt 25 Prozent ihres steuerpflichtigen Nettoeinkommens.

Panama

Es existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Panama.

Einkommensteuer

Die Einkommensbesteuerung in Panama folgt dem Territorialprinzip. Maßgeblich ist insbesondere, dass etwaige Einkünfte als panamaische Einkünfte gelten. Einkünfte aus dem Ausland bleiben grundsätzlich steuerfrei, selbst wenn der Steuerpflichtige in Panama ansässig ist.

Natürliche Personen gelten als steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage ununterbrochen oder unterbrochen im Kalenderjahr oder im unmittelbar vorangegangenen Jahr in Panama aufhalten oder ihren ständigen Wohnsitz in Panama begründet haben.

Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Körperschaftsteuer

Die panamaische Körperschaftsteuer wird nach dem Territorialitätsprinzip erhoben. Einkünfte aus panamaischen Quellen unterliegen der Besteuerung, unabhängig davon, ob sie von einer ansässigen oder nicht ansässigen juristischen Person bezogen werden. Als Steuerjahr gilt grundsätzlich das Kalenderjahr.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent.

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