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Neuseeland: Direkte Steuern
In Neuseeland ansässige Unternehmen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der neuseeländischen Körperschaftsteuer. (Stand: 25.10.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.
In Neuseeland bilden die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zentrale Bestandteile des nationalen Steuersystems. Beide Steuerarten beruhen im Wesentlichen auf dem Income Tax Act 2007, der die steuerpflichtigen Einkünfte, Steuersätze und Bemessungsgrundlagen regelt. Ergänzt wird dieses Gesetz durch den Tax Administration Act 1994, der die Zuständigkeiten der Behörden, das Verfahren der Steuererhebung sowie die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen festlegt. Die zentrale Verwaltungsbehörde für alle staatlichen Steuern ist das Inland Revenue Department.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Neuseeland wird auf Grundlage des Prinzips der Welteinkommensbesteuerung erhoben. Das bedeutet, dass Personen, die in Neuseeland ansässig sind, ihr gesamtes weltweites Einkommen versteuern müssen, während nichtansässige Personen nur auf ihre in Neuseeland erzielten Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Die Steuerpflicht hängt somit vom steuerlichen Wohnsitz (a permanent place of abode in New Zealand) oder gewöhnlichen Aufenthalt (183 days’ presence) ab. Das Einkommen umfasst regelmäßige Einkünfte wie zum Beispiel den Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die Einkommensteuer ist progressiv ausgestaltet: Die Steuersätze reichen von etwa 10,5 Prozent bei niedrigen Einkommen bis zu 39 Prozent bei hohen Einkommen über 180.000 Neuseeland-Dollar (NZ$) jährlich.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält Australien zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), unter anderem mit der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Abkommen werden ausländische Einkünfte entweder freigestellt oder auf die neuseeländische Steuer angerechnet.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax) gilt grundsätzlich für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften. Auch hier richtet sich die Steuerpflicht nach der Ansässigkeit. In Neuseeland ansässige Unternehmen werden auf ihr gesamtes Welteinkommen besteuert, während nichtansässige Unternehmen lediglich ihre inländischen Einkünfte versteuern müssen - etwa Gewinne aus einer Betriebsstätte.
Der Körperschaftsteuersatz ist einheitlich festgelegt und beträgt 28 Prozent.
Quellensteuer
Weiterhin sieht das neuseeländische Steuersystem verschiedene Quellensteuern (Withholding Taxes) vor, insbesondere auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden. Die Höhe der Quellensteuer kann durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Neuseeland mit zahlreichen Staaten geschlossen hat, reduziert oder ganz aufgehoben werden.