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Hongkong, SVR: Steuerrecht

Das Steuerrecht Hongkongs ist einfach und die Steuern niedrig. Das Steuerjahr beginnt am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres. (Stand: 23.02.2026)

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Unternehmenssteuer

Der Unternehmenssteuersatz (profits tax) beträgt seit dem 1. April 2018 für einen Gewinn von über 2 Millionen Hongkong-Dollar (HK$) 16,5 Prozent, darunter können reduzierte Steuersätze zur Anwendung kommen. Hongkong, SVR folgt dem Prinzip der Territorialbesteuerung, das heißt die Besteuerung gewerblicher Einkünfte richtet sich nicht danach, ob das Unternehmen, welches Einkünfte in Hongkong, SVR erzielt, auch dort ansässig ist. Vielmehr unterliegen alle Einkünfte, die in Hongkong, SVR erzielt werden, unabhängig von der Ansässigkeit oder Nationalität des Unternehmens, dem Steuerrecht Hongkongs, SVR.

Rechtsgrundlage ist die Inland Revenue Ordinance und Steuerbehörde das Inland Revenue Department.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Höchstsatz von 17 Prozent oder einem festen Standardsatz von 15 Prozent bis zu einem versteuerbaren Einkommen von 5 Millionen HK$ und darüber hinaus 16 Prozent, je nachdem welcher Wert geringer ist. Der Grundfreibetrag beläuft sich auf 132.000 HK$, der Ehegattenfreibetrag auf 264.000 HK$ und der Kinderfreibetrag beträgt im Geburtsjahr 260.000 HK$ und in den folgenden Jahren 130.000 HK$.

Sonstige Steuern

Kapitaleinkünfte und Zinsen unterliegen keiner Besteuerung. Eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer existiert nicht. Auf in Hongkong gelegenes Land und Gebäude fällt grundsätzlich eine Grundsteuer in Höhe von 15 Prozent an. Als weitere Steuer wird insbesondere die Stempelsteuer erhoben.

Doppelbesteuerungsabkommen

Im Jahr 2003 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Hongkong ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen unterzeichnet, welches im Jahr 2005 in Kraft getreten ist.

Verhandlungen zwischen Deutschland und Hongkong über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) begannen im Juni 2014, bislang ist noch kein solches DBA in Kraft getreten. Dies hat unter anderem zur Folge, dass ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger seine Einkünfte aus Hongkong in Deutschland vollständig nachversteuern muss.

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