Rechtsbericht | Indien | Arbeitsrechtsreform
Indiens neues Gesetz zum Arbeitsschutz
Am 21. November 2025 ist der indische Occupational Safety, Health and Working Conditions Code, 2020 (OSHC) in Kraft getreten. Ein erster Blick in die neue Kodifikation.
09.01.2026
Von Julia Merle | Bonn
Konsolidierung bisheriger Einzelgesetze
Der OSHC vom 28. September 2020 (Text auf Englisch) löst in Indien eine Vielzahl von Gesetzen ab, die im Arbeitsschutzbereich bestanden. Die neue Kodifikation ersetzt 13 Gesetze auf zentraler Ebene, die der letzten Sec. 143 OSHC zu entnehmen sind: Dazu zählen der Factories Act, 1948 (FA), der den Bergbausektor betreffende Mines Act, 1952, der Motor Transport Workers Act, 1961 oder auch der Dock Workers (Safety, Health and Welfare) Act, 1986 zur Sicherheit von Hafenarbeitern.
Neue Einrichtungen mit mindestens zehn Arbeitskräften (dazu: Definitionen in Sec. 2 Abs. 1 OSHC von "worker" in Buchst. zzl und "establishment" in Buchst. v) haben unabhängig von ihrer Branche eine Registrierung nach Sec. 3 OSHC elektronisch zu beantragen.
Das neue Gesetzbuch enthält auch sektorspezifische Vorgaben, die zuvor in den einzelnen Gesetzen geregelt waren.
Daneben bleiben aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts Gesetze und Regelungen einzelner Bundesstaaten bestehen.
Vorgaben zur Arbeitszeit und Arbeit von Frauen
Grundsätzlich beträgt die maximale Arbeitszeit nun sechs Tage pro Woche (Sec. 26 OSHC) und höchstens acht Stunden am Tag (Sec. 25 OSHC), also regelmäßig weiterhin 48 Stunden in der Woche. Für bestimmte Berufsgruppen, wie Arbeitskräfte in Bergwerken und Transportunternehmen (dazu: Sec. 2 Abs. 1 Buchst. zo), gibt es besondere Vorgaben.
Hinsichtlich Überstunden werden das Einverständnis des Arbeitnehmers und wie bisher eine Vergütung der Überstunden in Höhe des doppelten Stundenlohns vorausgesetzt (Sec. 27 OSHC). Bundesstaatliche Regierungen können die Gesamtzahl zulässiger Überstunden festlegen.
Der OSHC sieht in Kap. 10 ferner vor, dass Frauen in allen Bereichen und grundsätzlich auch - ihr Einverständnis vorausgesetzt - in der Nacht (vor 6 Uhr morgens und nach 19 Uhr abends) arbeiten dürfen. Bei gefährlichen Arbeiten muss der Arbeitgeber nach Sec. 44 OSHC vorher angemessene Schutzmaßnahmen bereitstellen. Bislang durften Frauen nach dem FA keinesfalls nachts zwischen 22 und 5 Uhr in Fabriken arbeiten. Auch in lokalen Shops and Establishment Acts finden sich Vorgaben zu nächtlichen Arbeitszeiten von Frauen.
Bestimmungen zum Jahresurlaub
Um einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zu haben, müssen Angestellte nach Sec. 32 OSHC nur noch 180 Tage gearbeitet haben - zuvor waren es 240 Arbeitstage im Jahr.
Nehmen sie nicht den gesamten Urlaubsanspruch in einem Kalenderjahr, können sie bis zu 30 Urlaubstage ins folgende Jahr mitnehmen. Unbegrenzt ist dies möglich, wenn beantragter Urlaub nicht genehmigt wurde. Auch eine Auszahlung des Resturlaubs kann auf Antrag erfolgen.
Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Nach Sec. 6 OSHC haben Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz keine Gefahren bereithält, die Verletzungen oder Berufskrankheiten der Arbeitnehmer verursachen können. Sie haben - soweit möglich - ein sicheres Arbeitsumfeld ohne Gesundheitsrisiken zu schaffen und bestimmten Angestellten jährliche Gesundheitsuntersuchungen kostenfrei anzubieten. In Bezug auf beispielsweise Fabriken oder Bauarbeiten müssen Arbeitgeber unter anderem Arbeitssicherheitsmaßnahmen gewährleisten und durch entsprechende notwendige Information, Unterweisungen, Schulungen sowie Überwachungen für die Sicherheit und Gesundheit aller Angestellten bei der Arbeit sorgen. Jedem Beschäftigten im Betrieb ist verpflichtend ein sogenannter Appointment Letter auszuhändigen. Er dient als Nachweis ihrer Beschäftigung.
Neben bestimmten Unfällen und gefährlichen Ereignissen im Betrieb haben Arbeitgeber es den Behörden anzuzeigen, wenn Arbeitnehmer eine der im Anhang 3 gelisteten Krankheiten haben (dazu Sec. 10 bis 12 OSHC). Mit der Verantwortung für den Erhalt bestimmter Arbeitssicherheitsvorgaben und Einrichtungen (wie Waschräume oder Verbandkästen) befassen sich Kap. 5 und 6 (nun sektorunabhängig).
Arbeitnehmer sollen sich nach Sec. 13 OSHC insbesondere an die Sicherheitsvorschriften halten, mit angemessener Sorgfalt auf die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer Personen, die von ihren Handlungen am Arbeitsplatz betroffen sein könnten, achten. Unsichere Situationen, die sie bemerken, sollen sie dem Arbeitgeber melden.
Bei Verstößen gegen bestimmte Verpflichtungen aus Sec. 6 oder 13 können im Höchstfall bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und/oder ein maximales Bußgeld von 2 Millionen indischen Rupien (iR.) drohen, vgl. Sec. 102 OSHC. Grundsätzlich beträgt das Bußgeld bei Gesetzesverstößen des Arbeitgebers mindestens 200.000 bis 300.000 iR. (Sec. 94 OSHC).
Arbeitssicherheitsbeirat und Sicherheitsausschüsse in Betrieben
Bestimmte Unternehmen, darunter Fabriken ab einer Arbeiterzahl von 500, müssen gemäß Sec. 22 OSHC ein Sicherheitskomitee einrichten. Die Anzahl der Arbeitnehmer- darf darin diejenige der Arbeitgebervertreter nicht unterschreiten.
Außerdem sieht Sec. 16 OSHC anstelle der bisherigen sechs Einrichtungen die Schaffung eines einzigen National Occupational Safety and Health Advisory Board zur Beratung der Regierung in Bezug auf die Umsetzung des OSHC vor. Dabei geht es insbesondere um die Herausgabe einheitlicher Arbeitsschutzstandards gemäß Sec. 18 OSHC. Auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten soll nach Sec. 17 OSHC ein entsprechender Beirat entstehen.
Ausblick und weitere Informationen
Der OSHC trat neben drei weiteren Arbeitsgesetzbüchern am 21. November 2025 in Kraft.
Die Zentralregierung gab Ende Dezember 2025 für alle neuen Kodifikationen Entwürfe von Umsetzungsregelungen zur Kommentierung heraus. Stellungnahmen zu dem Regelungsentwurf (Hindi/Englisch ab S. 95), der den OSHC auf zentraler Ebene näher ausführen soll, werden noch bis zum 14. Februar 2026 eingeholt. Der Entwurf enthält zum Beispiel konkrete Vorgaben für Appointment Letter und Unfallmeldung sowie diverse Musterformulare.
Bundesstaatliche Umsetzungsregeln liegen bisher auch größtenteils lediglich im Entwurf vor.
Zum Thema:
- FAQs des Arbeitsministeriums zum OSHC auf Englisch