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Recht kompakt | Indien | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Indien

Die Rechtsgrundlagen der gewerblichen Schutzrechte und insbesondere die Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Gesetzen werden gelegentlich überarbeitet. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Patentrecht

Basis des indischen Patentrechts ist der Patents Act, 1970. Dieser wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 mit dem Patents (Amendment) Act, 2005 reformiert. Darin wurde unter anderem die Patentfähigkeit von pharmazeutischen und lebensmitteltechnischen Produkten festgeschrieben. Software bleibt ebenso wie in der EU nach wie vor nicht patentfähig, ist jedoch urheberrechtlich geschützt. Ein eingetragenes Patentrecht entfaltet Schutzwirkung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Anmeldetag (Art. 53 Patents Act, 1970).

Am 21. September 2021 wurde die letzte Überarbeitung der Patent Rules, 2003, die regelmäßig angepasst werden, veröffentlicht (Patent (Amendment) Rules, 2021).

Zuständig für die Prüfung und Eintragung von Patenten ist das indische Patentamt "Office of the Controller General of Patents, Designs and Trade Marks" (CGPDTM).

Markenrecht

Das Markenrecht findet seine Rechtsgrundlage im Trade Marks Act, 1999, zuletzt reformiert 2010 (Trade Marks (Amendment) Act, 2010), und den Trade Marks Rules, 2017. Die Schutzdauer für Marken beträgt zunächst zehn Jahre und kann für je weitere zehn Jahre erneuert werden (Art. 25 Trade Marks Act, 1999).

Mit Wirkung zum 8. Juli 2013 ist Indien dem Madrider Markenprotokoll beigetreten. Damit entfalten von diesem Zeitpunkt an Markenanmeldungen unter dem Madrider Markensystem auch in Indien Wirkung.

Die Trade Marks Rules, 2017 begründen in Art. 124 eine formale Grundlage, Ansprüche aufgrund einer allgemein bekannten Marke geltend zu machen.

Designs

Gewerbliche Muster werden durch den Designs Act, 2000, in Kraft getreten 2001, geschützt. Die Schutzdauer beträgt nach Art. 11 des Gesetzes zehn Jahre ab der Registrierung; es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit von weiteren fünf Jahren.

Zudem gelten die Designs Rules, 2001, zuletzt überarbeitet durch die Ende Januar 2021 verabschiedeten Designs (Amendment) Rules, 2021. Zu designrechtlichen Entwicklungen in Indien siehe: GTAI-Rechtsbericht vom 5. März 2021.

Urheberrechte

Urheberrechte unterliegen dem im Jahr 2012 reformierten Copyright Act, 1957.

Urheberrechte können im Register of Copyrights beim Copyright Office eingetragen werden.

Die Schutzdauer eines Urheberrechts beträgt 60 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus, beginnend mit dem Anfang des Kalenderjahres nach jenem, in dem der Urheber stirbt. An Filmwerken oder Tonaufnahmen besteht das Urheberrecht 60 Jahre ab Beginn des Kalenderjahres nach dem, in welchem sie veröffentlicht wurden.

Daneben bestehen die Copyright Rules, 1958 in der Fassung von 2013. Diese wurden zuletzt überarbeitet durch die Copyright (Amendment) Rules, 2021 vom 30. März 2021.

Internationale Übereinkommen

Indien ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Übereinkommen:

  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
  • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
  • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
  • des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren;
  • der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ((R)BÜ);
  • des WIPO-Urheberrechtsvertrages;
  • der Nizza-Klassifikation;
  • des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle.

Hinweis: GTAI-Informationen zum Thema TRIPS sind abrufbar unter WTO und geistiges Eigentum.

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