Zollbericht Indien Umsatzsteuer
Indien strukturiert Umsatzsteuersätze neu
Deutliche Steuerentlastungen in vielen Bereichen
08.09.2025
Von Jürgen Huster | Bonn
Der indische Rat für die Umsatzsteuer ("Goods and Services Tax Council“) hat zur Förderung des Wirtschaftswachstums und Entlastung der privaten Haushalte Änderungen in der Struktur der Umsatzsteuersätze für Waren und Dienstleistungen beschlossen. Demnach wird es künftig nur noch drei Umsatzsteuersätze geben: ein reduzierter Satz von fünf Prozent, der Normalsatz von 18 Prozent sowie der Steuersatz für Luxusgüter von 40 Prozent. Die zurzeit noch existierenden Steuersätze von 12 und 28 Prozent werden abgeschafft.
Durch die Umstrukturierung werden Verbraucher von Nahrungsmitteln (von 12 auf 5 Prozent) und langlebigen Konsumgütern wie Haushaltsgeräte (von 28 auf 18 Prozent) entlastet. Darüber hinaus wird die Steuerbelastung für bestimmte Medizinprodukte und Arzneimittel reduziert (von 12 auf 5 Prozent). Im Bereich Kraftfahrzeuge wird der Steuersatz für Kleinwagen von 28 auf 18 Prozent gesenkt. Luxusfahrzeuge wie SUV werden künftig mit 40 Prozent besteuert, allerdings entfällt die bis dato erhobene "Compensation Cess“ für diese Kategorie von Fahrzeugen. Der Steuersatz von fünf Prozent für Elektrofahrzeuge bleibt erhalten. Steuerentlastungen gibt es auch für Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen und Busse (von 28 auf 18 Prozent). Darüber hinaus unterliegen künftig Kraftfahrzeugteile dem Normalsteuersatz von 18 Prozent.
Die Maßnahmen sollen zum 22. September 25 in Kraft treten und werden durch Verordnungen (Notifications) der indischen Zentralregierung festgeschrieben. Die indische Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax – GST) wurde 2017 eingeführt und entspricht in der Systematik einer Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des umsatzsteuerpflichtig registrierten Unternehmers. Die GST wird sowohl für Lieferungen von Waren sowie für Dienstleistungen in Indien als auch für Importe (für letztere als "Integrated Goods and Services Tax – IGST“) erhoben.
Weiteführende Informationen:
Zentrale Steuerverwaltung für indirekte Steuern und Zölle