Zollbericht Indonesien Vorversandkontrolle
Indonesien plant Vorversandkontrollen für Halalprodukte
Ohne Konformitätsbericht soll die Einfuhranmeldung für zahlreiche Waren künftig nicht mehr möglich sein. Stellungnahmen zum WTO-Entwurf sind bis 28. September 2026 möglich.
21.08.2026
Vorversandkontrolle als weiterer Einfuhrnachweis
Indonesien hat bei der WTO einen Verordnungsentwurf zur Kontrolle von Halalimporten notifiziert. Danach sollen halalzertifizierungspflichtige Waren vor der Einfuhr zusätzlich zur bestehenden Halalzertifizierung eine sendungsbezogene Vorversandkontrolle im Ursprungs- oder Verladeland durchlaufen. Stellungnahmen können bis zum 28. September 2026 bei der im Entwurf genannten Kontaktstelle eingereicht werden.
Die Regelung gilt für alle Waren und Dienstleistungen, für die nach der indonesischen Verordnung Nr. 42/2024 schrittweise eine verpflichtende Halalzertifizierung eingeführt wird. Erfasst werden unter anderem Lebensmittel, Getränke, Arzneimittel, Kosmetika, chemische und biologische Erzeugnisse, Produkte der Gentechnik sowie weitere Konsumgüter. Die Vorgaben gelten zudem für Dienstleistungen entlang der Lieferkette. Dazu zählen Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb, Verkauf und Bereitstellung von Produkten.
Die Verordnung Nr. 42/2024 schreibt vor, dass Produkte, die nach Indonesien eingeführt, dort vertrieben oder gehandelt werden, die Anforderungen der Halalzertifizierung erfüllen müssen. Produkte, die aus verbotenen, nicht halal-konformen Materialien hergestellt werden, müssen hingegen eindeutig als nicht halal gekennzeichnet werden.
Die im Entwurf geplanten Vorversandkontrollen umfassen Dokumentenprüfungen und physische Inspektionen. Geprüft werden sollen unter anderem Halalzertifikate beziehungsweise Registrierungen, HS-Codes, Produktionsdaten, Kennzeichnungen sowie mögliche Kontaminationsrisiken.
Nach erfolgreicher Prüfung erstellt eine von der indonesischen Halalbehörde BPJPH zugelassene Inspektionsstelle einen elektronischen Konformitätsbericht (LPPH). Dieser gilt jeweils nur für eine einzelne Sendung. Künftig soll er bei der Zollanmeldung über das Indonesia National Single Window (SINSW) vorliegen.
Branche sieht zusätzliche Belastungen
Für Zertifizierer, Exporteure und Importeure ist mit einem deutlich höheren administrativen Aufwand zu rechnen. Offen ist zudem, welche Stellen die indonesischen Behörden für die Durchführung der Vorversandkontrollen anerkennen werden. Daher gibt es Kritik aus der Wirtschaft.
Norbert Kahmann, Mitglied der Expertengruppe der bundesweiten AG Halal & Koscher, sieht die geplanten Vorversandkontrollen kritisch. Exporteure arbeiten bereits mit von Indonesien akkreditierten Halalzertifizierungsstellen zusammen. Europäische Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten müssen dabei häufig verschiedene Zertifizierungsstellen einbinden.
Die Zertifikate werden zudem bereits über das indonesische SIHALAL-System auf ihre Gültigkeit überprüft. Nach Ansicht Kahmanns könnten zusätzliche Kontrollschritte bestehende Verzögerungen im Verfahren weiter verstärken. Der zusätzliche Aufwand bei Unternehmen und Behörden dürfte die Kosten entlang der Lieferkette erhöhen. Diese Kosten könnten an die Abnehmer weitergegeben werden.
Als Alternative schlägt Kahmann eine stärkere Kontrolle der bereits akkreditierten Zertifizierungsstellen vor. Diese seien vor Ort tätig und könnten als Bindeglied zwischen Unternehmen und Behörden fungieren. Die geplanten Vorversandkontrollen wertet Kahmann als Ausdruck mangelnden Vertrauens in die Arbeit der weltweit akkreditierten Halalzertifizierungsstellen.