Zollbericht Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote, Beschränkungen und Standards
Bei der Einfuhr sind marokkanische Verbote, Beschränkungen und Produktstandards zu beachten.
10.02.2026
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Einfuhrverbote
Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen gelten grundsätzlich für Waren, die den Schutz, die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher sowie die Umwelt, öffentliche Ordnung, Moral oder das nationale Erbe Marokkos gefährden können. Nachahmungen, Fälschungen sowie Produkte, die den Normen, Standards und Kennzeichnungsvorschriften nicht entsprechen, dürfen nicht eingeführt werden.
Darüber hinaus bestehen auch spezifische Einfuhrverbote für
- Absinth und ähnliche Erzeugnisse
- Anethol, Anis oder Sternanis und deren Extrakte
- Kriegswaffen, Teile davon und Munition
- Aperitif-Getränke auf der Basis von Wein oder Alkohol
- aromatisierte Spirituosen
- Cannabis
- bestimmte Teppiche
- pharmazeutische Zubereitungen für den Veterinärbereich, die Nitrofurane, Chloramphenicol oder Gentamicin enthalten
- Plastiktüten (mit Ausnahme von Gefrier- und Müllbeuteln sowie Plastiktüten zur Verwendung in der Industrie oder in der Landwirtschaft)
- leeres Holzverpackungsmaterial
- gefährliche Abfälle.
Einfuhrbeschränkungen
Für Waren, die Einfuhrbeschränkungen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen oder Einfuhrquoten unterliegen, ist eine Einfuhrlizenz (licence d'importation) erforderlich. Die Liste der betroffenen Waren ist bei der marokkanischen Zollverwaltung im Dokument "liste des marchandises soumises à licence d'importation" zusammengefasst. Hierzu gehören grundsätzlich sämtliche gebrauchten Waren, verschiedene chemische Substanzen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, runderneuerte und gebrauchte Luftreifen, Pulver und Sprengstoffe, pyrotechnische Artikel, Thermometer, Kühl- und Gefriergeräte, die ozonschädigende Substanzen enthalten, Abfälle und Schrott aus unedlen Metallen, Messer, Waffen (auch als Antiquitäten) sowie Asbest und unbemannte Flugobjekte (Drohnen). Die Unterschiede in der Zollabfertigung zeigt die nachstehende Tabelle.
| Genehmigungsfreie Einfuhr | Genehmigungspflichtige Einfuhr | |
|---|---|---|
| Formular | Erstellung einer Importerklärung (engagement d’importation) mit beiliegender Pro‑forma‑Rechnung in sechs Exemplaren | Antrag auf eine Einfuhrlizenz (licence d’importation) mit Pro‑forma‑Rechnung in sieben Exemplaren |
| Einreichung | Bei der Hausbank | Beim Außenhandelsministerium |
| Entscheidungsfrist | Entscheidung der Bank | Am Tag der Antragstellung oder innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung, sofern eine technische Stellungnahme anderer Ministerien erforderlich ist. |
| Gültigkeit | Maximal sechs Monate | Maximal sechs Monate |
Marokko setzt außerdem Antidumping-Maßnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft ein, zum Beispiel für PVC aus der EU. Das Handelsministerium veröffentlicht entsprechende Entscheidungen regelmäßig unter „Mésures correctives à l’importation“.„Mésures correctives a l‘importation.
Aktuell gelten Schutzmaßnahmen für
Für raffiniertes Kupfer und Aluminium in Barrenform gilt vorübergehend eine Exportlizenzpflicht.
Standards und Konformität
In Marokko gelten knapp 8.000 Normen, von denen rund 200 verpflichtend sind. Die verpflichtenden Normen betreffen überwiegend die Bereiche Elektrik und Elektronik (41%), Mechanik (14%), Bauwesen (12%), Kunststoff- und Gummiindustrie (9%) sowie die Automobilindustrie (7%).
Für eine Vielzahl von importierten Produkten ist bei der Zollabfertigung und für die Marktzulassung eine Konformitätsbescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigung bestätigt die Einhaltung der marokkanischen Normen und Qualitätsstandards. Folgende Liste enthält alle obligatorischen technischen Regulierungen, die beachtet werden müssen. Sie ist nach Produktgruppen unterteilt: "Liste des réglementations techniques et normes d'application obligatoire".
Seit 2020 ist ein neues Konformitätsprogramm für zahlreiche Industriewaren in Anwendung. Dazu gehören unter anderem elektrische Geräte, Textilien, Baustoffe, chemische Produkte und Autoersatzteile. Mit den neuen Vorschriften wird das Gesetz Nr. 24.09 über die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen aus 2015 implementiert. Neu ist, dass die Überprüfung der Konformität der meisten Industrieprodukte bereits im Exportland stattfinden muss (Vorversandkontrolle). Die Kontrolle dieser Waren wird nicht mehr an den Grenzübergängen in Marokko durchgeführt. Für die Konformitätskontrolle sind derzeit mehrere international tätige Prüfunternehmen akkreditiert. Dazu gehören unter anderem Bureau Veritas, TÜV Rheinland sowie weitere spezialisierte Anbieter. Seit dem 20. Juni 2020 müssen marokkanische Importeure Konformitätsbescheinigungen vorlegen, die zuvor von einem dieser Unternehmen ausgestellt wurden.
"Destination inspection"
Folgende Produkte werden weiterhin ausschließlich nach dem Eintreffen in Marokko im Rahmen der so genannten "destination inspection" kontrolliert und benötigen folglich keine Zertifizierung im Exportland:
- Fahrzeugersatzteile (z.B. Bremsbeläge, Reifen, Batterien, Windschutzscheiben, Filterelemente, mechanische Steuerkabel)
- Baumaterialien (z.B. Keramikfliesen, Zement, Sanitäranlagen, Armaturen, Rohre aus Kunststoff, Holzplatten)
- Öfen und Gasheizungen
- Elektrogeräte (z.B. Ladegeräte für Mobiltelefone, Batterien, Sicherungsschalter)
- bestimmte Textil-/Bekleidungsartikel außer Arbeitskleidung
- Teppichböden, Decken, Textilien für Möbel und
- Windeln.
Die vollständige Liste der Waren, die nach ihrer Ankunft in Marokko kontrolliert werden, kann ebenfalls auf der Webseite des marokkanischen Industrie- und Handelsministeriums eingesehen werden. Die Waren werden an der Grenze auf ihre Übereinstimmung mit marokkanischen Normen überprüft. Die Kosten für die bei Bedarf zu erstellenden Laboranalysen sind vom Einführer zu tragen. Für Waren, die den ISO-Standards entsprechen, wird in der Regel ein Konformitätszertifikat in Marokko ausgestellt. Die zuständige Stelle für Standardisierung ist das Institut Marocain de Normalisation (IMANOR).