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Irland: Rechtsverfolgung
Die irischen Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Einzelpersonen, Organisationen oder auch der Staat beteiligt sind.
15.01.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn
Seit 2015 regelt die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 die Modalitäten der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf bestrittene Forderungen im Verhältnis der EU-Staaten untereinander. Die Verordnung sieht eine weitgehende gegenseitige Anerkennung vor, das bis dahin erforderliche Exequaturverfahren wurde abgeschafft. Auch das europäische Mahnverfahren, das europäische Verfahren für Bagatellsachen sowie der europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen erleichtern die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung.
Sofern im Rahmen der internationalen Zuständigkeit irische Gerichte anzurufen sind, so finden die in der Verfassung von 1937 sowie in verschiedenen Court Acts festgelegten Regeln zur Zivilgerichtsbarkeit Anwendung. Danach fungiert als unterstes Zivilgericht der District Court, dessen sachliche Zuständigkeit auf 15.000 Euro begrenzt ist. Eine Stufe darüber angesiedelt steht der Circuit Court, der über Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 75.000 Euro urteilt. Der High Court als nächst höheres Gericht hat eine unbegrenzte Erstzuständigkeit, fungiert als Rechtsmittelgericht hinsichtlich der Urteile des Circuit Court und entscheidet über Rechtsfragen in Angelegenheiten des District Courts. Der Court of Appeal ist für die Berufungen gegen Urteile des High Court zuständig. Der Supreme Court stellt die höchste Instanz der irischen Judikative dar und fungiert als Rechtsmittelgericht hinsichtlich der Entscheidungen des High Courts und des Court of Appeal sowie über Rechtsfragen in Angelegenheiten des Circuit Courts. Darüber hinaus befindet er über Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz.
Irland hat das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Danach sind die Vertragsstaaten verpflichtet, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Weitergehende Informationen hält die Webseite der irischen Gerichte bereit.