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Recht kompakt | Tschechische Republik | Rechtsverfolgung

Tschechische Republik: Rechtsverfolgung

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche in der Tschechischen Republik durchsetzen können. (Stand: 06.06.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna, Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

Gerichtsystem: Aufbau, Zuständigkeit, Besonderheiten

Das tschechische Gerichtssystem kennt keine gesonderte Finanz-, Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit wie in Deutschland. Das Gerichtssystem ist vierstufig gegliedert mit einem Zweiinstanzenzug.

Die unterste Ebene bilden in Zivil- und Strafsachen:

  • die 75 Kreisgerichte (Okresní soud),
  • die 10 Prager Stadtbezirksgerichte (Obvodní soud) und
  • das Stadtgericht (Městský soud) in Brno (Brünn).

Die zweite Ebene besteht im zweiten Instanzenzug aus: acht Landgerichten (Krajsky soud) und dem Stadtgericht der Hauptstadt Prag (Městský soud).

Zwischen dem Obersten Gericht (Nejvyšší soud NS) der Tschechischen Republik (Straf-, Zivil- und Handelskammer) und der zweiten Ebene steht das Obergericht (Vrchní soud) in Prag mit seiner Zuständigkeit für Böhmen beziehungsweise in Olomouc (Olmütz) mit seiner Zuständigkeit für Mähren.

Daneben wurde zum 1. Januar 2003 das Oberste Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud NSS) in Brünn als höchste verwaltungsgerichtliche Instanz ins Leben gerufen.

Das ebenfalls in Brünn angesiedelte Verfassungsgericht (Ústavní soud ÚS) zählt nicht zum System der ordentlichen Gerichtsbarkeit im engeren Sinne, obgleich dorthin gerichtete Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen möglich sind, soweit Grundrechte oder Grundfreiheiten betroffen sind.

Digitaler Verfahrenszugang

Tschechien trieb durch die Reformen der letzten Jahre die Digitalisierung schnell voran. Die Register, die Gerichte sowie die interne Gerichtsorganisation im Allgemeinen wurden digitalisiert. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über digitale Dienstleistungen:

PortalZweck
infosoud

Einsicht in den Stand des eigenen Gerichtsverfahrens unter Eingabe des Aktenzeichens

Hinweis: Das Portal enthält keine Entscheidungen oder Daten über Teilnehmende. Um weitere Informationen über den Ablauf des Verfahrens zu erhalten, muss die Partei vor Gericht erscheinen, um Akteneinsicht zu nehmen.

eSbírkaZentrale elektronische Sammlung von Gesetzen und internationalen Verträgen
Geplant 
eMatrikaFür 2027 geplantes zentrales Registerinformationssystem für Personendaten, das auch gerichtliche Verfahren indirekt betrifft (wie zum Beispiel Namensänderungen) 

Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Die Vollstreckung eines tschechischen vollstreckbaren Titels (exekuční titul) innerhalb der Tschechischen Republik richtet sich nach tschechischem Recht. Es kommt dabei einerseits eine Zwangsvollstreckung im Wege der gerichtlichen Vollziehung nach der tschechischen Zivilprozessordnung (Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb.) in Betracht. Andererseits ist eine Inanspruchnahme privater Gerichtsvollzieher im Wege der sogenannten Exekution (Exekuce) möglich. Die zweite Alternative findet ihre Rechtsgrundlage im tschechischen Gerichtsvollziehergesetz (Exekuční řád, Gesetz Nr. 120/2001 Sb.).

Bei ausländischen Gerichtsentscheidungen und Titeln kommt die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, bekannt auch als EuGVVO, EuGVO oder Brüssel-Ia-Verordnung, zur Anwendung. Da die Verordnung in der Tschechischen Republik unmittelbar anwendbar ist, wird die jeweilige Entscheidung ohne besonders Verfahren anerkannt.

Hinweis: Der Begriff “Entscheidungen“ umfasst jegliche gerichtliche Entscheidung ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung als Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid.

Europäische Rechtsquellen der Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen

Wo stelle ich einen Vollstreckungsantrag?

Der Vollstreckungsantrag ist an das zuständige tschechische Kreisgericht zu stellen. Bei der Suche nach dem für die Anerkennung und Vollstreckung örtlich zuständigen Gericht in Tschechien kann auf den sogenannten Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen oder auf eine Übersicht der Gerichte des tschechischen Ministerium der Justiz zurückgegriffen werden. Eine Auswahl an Gerichten zeigt die folgende Tabelle:

Schiedsgerichtsbarkeit

Das Schiedsrecht ist im Gesetz Nr. 216/1994 Sb. über das Schiedsverfahren und die Vollstreckung von Schiedssprüchen (Zákon o rozhodčím řízení a o výkonu rozhodčích nálezů) geregelt. Der tschechische Gesetzgeber hat sich an das UNCITRAL-Modellgesetz von 1985 angelehnt, das Modellgesetz jedoch nicht vollständig umgesetzt. Das bekannteste nationale Schiedsgericht ist das seit 1949 bestehende Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Tschechischen Agrarkammer mit dem Hauptsitz in Prag. Auf der Internetseite des Schiedsgerichts sind die Musterschiedsklausel und die Verfahrensordnung in mehreren Sprachen sowie eine aus 577 Namen bestehende Schiedsrichterliste abrufbar. Tschechien ist Mitgliedstaat des New Yorker Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie des Europäischen Übereinkommens vom 21. April 1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Anwält:innen vor Ort

Rechtsanwaltszwang besteht lediglich in privatrechtlichen Revisionsverfahren, in verwaltungsrechtlichen Sachen sowie vor dem Verfassungsgericht in Brünn. Die tschechische Rechtsanwaltschaft ist gut organisiert und durch das Gesetz Nr. 85/1996 Sb. (Zákon o advokacii) geregelt. Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach den Erlassen des Justizministeriums Nr. 177/1996 Sb.. Eine Übersicht findet sich auf der Internetseite der tschechischen Rechtsanwaltskammer. Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

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