Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Island

Zoll und Einfuhr kompakt - Island gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente sowie zu zahlenden Abgaben.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

  • Island ist Mitglied der EFTA und darüber hinaus Mitglied in zahlreichen Freihandelsabkommen. 

    Mitglied in der WTO

    Island ist seit 1995 WTO-Mitglied und gehörte zuvor der Vorgängerorganisation GATT an. 

    Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

    Island gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dem EWR gehören neben den 27 EU-Mitgliedstaaten die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen an. Der EWR besteht seit 1994 und begründet einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Es gelten weitgehend die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten gesonderte Regelungen. Der EWR ist jedoch keine Zollunion, sodass im Warenverkehr mit Island anders als im EU-Binnenmarkt Zollförmlichkeiten einzuhalten sind.

    Die EWR-Staaten haben ein gemeinsames Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. 

    Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

    Die EFTA besteht seit 1960. Neben Island gehören ihr Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Die EFTA ist keine Zollunion, die Mitglieder handeln aber gemeinsame Freihandelsabkommen mit Drittstaaten aus.

    Aktuell besteht das Netzwerk der EFTA-Freihandelsabkommen aus 31 Abkommen mit insgesamt 42 Partnerländern und Gebieten. Mit folgenden Staaten sind Freihandelsabkommen in Kraft: 

    Paneuropa-Mittelmeer-Zone (Pan-Euro-Med)

    Des Weiteren ist Island Teil der Paneuropa-Mittelmeer-Zone . Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von mehr als 60 Präferenzabkommen, die die teilnehmenden Länder untereinander abgeschlossen haben. Für die Bestimmung des jeweiligen zollbegünstigten Ursprungs sind Vormaterialien aus den Ländern der Zone anrechenbar, sofern einheitliche Ursprungsregeln gelten. Diese beinhaltet das regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln, sofern die Ursprungsregeln der einzelnen Ankommen durch diese ersetzt sind. Die teilnehmenden Staaten verhandelten über eine umfassende Modernisierung des PEM-Abkommens. Ab 2025 treten diese neuen Ursprungsregeln in Kraft. Bis dahin gelten bilaterale Übergangsregeln. Exporteure können auswählen, ob sie die bestehenden Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln oder die Übergangsregeln anwenden. Für den Warenhandel mit Island besteht diese Möglichkeit seit 1. September 2021. 

    Präferenzursprung: Damit ein Produkt von den Präferenzzöllen eines Handelsabkommens profitieren kann, muss es Ursprungsware im Sinne des Abkommens sein. Demnach muss eine bestimmte Wertschöpfung im jeweiligen Partnerland stattgefunden haben. Wie hoch der Wertschöpfungsanteil ist, hängt vom Abkommen und dem jeweiligen Produkt ab.

    Bilaterale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung der anderen Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in diese Vertragspartei ausgeführt werden.

    Diagonale Kumulierung: Dabei werden Vormaterialien mit Ursprung in einer Vertragspartei verwendet. Die fertige Ware kann dann zollbegünstigt in eine weitere Vertragspartei ausgeführt werden.

    Weitere Informationen zu den Themen EFTA-Freihandelsabkommen und zum EWR

    Stefanie Eich

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. In Island erfolgen Zollanmeldungen elektronisch. 

    Zuständig für alle Zollangelegenheiten ist die isländische Steuer- und Zollbehörde Skatturinn. Maßgeblich ist das Zollgesetz Nr. 88/2005 in aktualisierter Fassung.

    Zollanmeldung

    Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch. Die elektronische Datenübermittelung setzt eine Erlaubnis der isländischen Zollbehörde voraus. Wirtschaftsbeteiligte müssen im Handelsregister eingetragen sein und ihre Tätigkeit bei der isländischen Steuerbehörde angemeldet haben. Zudem ist eine Genehmigung für die Tätigkeit erforderlich, beispielsweise in Form eines Gewerbescheins, einer Industrielizenz oder einer Lizenz als Zollagent.

    Bei der SMT-Zollabwicklung werden die Anmeldedaten elektronisch von der Unternehmenssoftware an den isländischen Zoll gesendet und in das IT-System für die Zollabfertigung eingelesen. Ebenso werden die Antworten der Zollbehörde elektronisch übermittelt, beispielsweise Mitteilungen über Einfuhrzölle oder Genehmigungen. Die Nutzung der Software, die ein Unternehmen als Schnittstelle zum isländischen Zollsystem nutzt, setzt eine Genehmigung voraus. Daneben besteht die Möglichkeit der VEF-Verzollung, bei dem alle Daten online übermittelt werden. 

    Anmeldepflichtig ist der Einführer einer Ware. Es besteht die Möglichkeit, einen Zollagenten für die Zollabwicklung zu beauftragen. Dieser muss von den zuständigen isländischen Behörden für seine Tätigkeit als Zollagent lizenziert sein. 

    Die Zollanmeldung ist einzureichen, wenn die Ware physisch im Hafen angekommen ist. Dort findet in der Regel auch die Abfertigung statt. 90 Prozent aller Zollanmeldungen werden innerhalb von 18 Minuten bearbeitet, 95 Prozent innerhalb von einer Stunde. Zudem besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Abfertigung bei fehlenden Unterlagen sowie die Option zur Expressabfertigung für verderbliche Waren. 

    Weitere Informationen zur elektronischen Zollabwicklung finden Sie auf der Seite der isländischen Zollverwaltung. 

    Warenbegleitpapiere

    Folgende Dokumente sind für die Zollabfertigung vorzulegen: 

    • Handelsrechnung 
    • Frachtbrief
    • Rechnung über die Frachtkosten
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis

    Abhängig von der Art der Ware können weitere Dokumente notwendig sein, beispielsweise Lizenzen, Nachweise über Bewilligungen für bestimmte Zollverfahren oder weitere Zertifikate.

    Präferenznachweis

    Im Warenverkehr mit Island ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zu verwenden. Eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ist ebenfalls möglich: Zum einen für ermächtigte Ausführer und zum anderen für alle Ausführer auch ohne Bewilligung bis zu einem Wert von höchstens 6.000 Euro.

    Der Wortlaut der Erklärung lautet wie folgt: 

    "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind.

    (Ort und Datum)

    (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift)“

    Die Bewilligungsnummer des ermächtigen Ausführers ist nur anzugeben, wenn die Ursprungserklärung von einem solchen ausgefertigt wird. Wird sie nicht von einem ermächtigten Ausführer erstellt, weil der Warenwert unter 6.000 Euro liegt, kann die Angabe weggelassen werden. Details zu den Ursprungsregeln im Warenverkehr mit Island enthält die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online.

    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

    Wirtschaftsbeteiligte können als zugelassene Wirtschaftsbeteiligten (AEO) von Vereinfachungen profitieren. Sie können ihre Anträge bei der isländischen Zollverwaltung stellen. 

    Stefanie Eich

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  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. In Island erfolgen Zollanmeldungen elektronisch. 

    Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden. Möglich sind folgende Verfahren: 

    • Zolllagerverfahren
    • Vorübergehende Verwendung
    • Versandverfahren

    Zolllager 

    Waren können in einem Zolllager oder in einer Freizone aufbewahrt werden. In dieser Zeit werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig, wenn die Ware aus dem Zolllager entfernt und in den freien Verkehr überführt wird. Es gibt verschiedene Arten von Zolllagern, die alle eine Bewilligung voraussetzen:

    • Zolllager zur Abfertigung, die von Transportunternehmen oder lizensierten Zollagenten betrieben werden. Waren können dort bis zu sechs Monate gelagert werden
    • Zolllager, in dem unbedeutende Maßnahmen erlaubt sind, die den Charakter der Ware nicht verändern. Hierzu zählen etwa Umverpacken, Labelling oder Reinigung
    • Zolllager für Transitwaren
    • Freizonen, in denen es erlaubt ist, Waren weiterzuverarbeiten
    • Zolllager für Duty Free Shops
    • Zolllager für die Lagerung von Duty Free Ware für internationale Schiffe und Flugzeuge

    Versandverfahren

    Island ist Vertragsstaat des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren und nutzt das internationale elektronische Transitsystem NCTS (New Computerised Transit System). Im Versandverfahren kann eine Ware innerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne dass dabei Zölle oder andere Einfuhrsteuern berechnet werden. Es gibt spezielle Zolllager für Transitwaren. Weiterführende Informationen stellt der isländische Zoll zur Verfügung.

    Vorübergehende Verwendung

    Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Waren nur vorübergehend in Island einzuführen, ohne dass Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Es ist eine Sicherheit zu hinterlegen, die einbehalten wird, wenn die Wiederausfuhr nicht nachgewiesen werden kann. Das Verfahren setzt eine Genehmigung voraus. 

    Für folgende Waren ist die vorübergehende Einfuhr möglich:

    • Messe- und Ausstallungswaren

    • Waren zur Verwendung bei Konferenzen und Veranstaltungen, beispielsweise Computer oder Werbematerialien

    • Ausrüstungen und Geräte von Athleten, die zum Training oder für Wettkämpfe nach Island reisen

    • Musikinstrumente, Requisiten und andere Ausrüstung von Künstlern, die in Island an Konzerten oder Kunstausstellungen teilnehmen.

    • Wissenschaftliche Instrumente und Ausrüstung

    • Ausrüstung für Filmaufnahmen

    • Rettungsausrüstungen

    • Berufsausrüstung 

    • Maschinen und Ausrüstungen für Testzwecke

    • Produkte zur Reparatur

    Carnet ATA

    Waren können zur vorübergehenden Verwendung auch mit einem Carnet ATA eingeführt werden. Das Zollpassierscheinheft vereinfacht die Abfertigung. Das Carnet ATA kann in Island für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmuster verwendet werden. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Die isländische Zollverwaltung stellt ausführliche Informationen zur vorübergehenden Verwendung zur Verfügung. 

    Stefanie Eich

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  • In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft. Diese sind in Island in der Regel sehr gering.

    Zolltarif

    Viele Waren können zollfrei und nur zu einem sehr geringen Zollsatz in Island eingeführt werden. 89 Prozent der Tariflinien sind zollfrei. Der durchschnittliche Zollsatz liegt bei 4,3 Prozent, wobei der durchschnittliche Zollsatz für gewerbliche Waren bei 0,2 Prozent liegt, während landwirtschaftliche Erzeugnisse durchschnittlich mit 18,1 Prozent verzollt werden. Waren mit Ursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können größtenteils zollfrei in Island eingeführt werden, sofern ein entsprechender Präferenznachweis vorliegt. 

    Zollsätze können Sie im isländische Zolltarif recherchieren. 

    Zollwert 

    Maßgeblich für die Berechnung des zu zahlenden Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Die Zollwertermittlung in Island basiert auf den Prinzipien des WTO-Zollwertabkommens. Der Einfuhrzoll wird grundsätzlich auf Basis des Transaktionswertes berechnet. Der Transaktionswert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer entrichtet. Hinzu kommen Kosten für zum Beispiel Versicherung, Beförderung, Verpackung oder Lizenzgebühren. Importeuren, die ihre Ware im Ausland selbst abholen, wird ein pauschaler Zuschlag für die Beförderungskosten berechnet.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Der reguläre Steuersatz beträgt 24 Prozent, der reduzierte Satz elf Prozent. Ein reduzierter Satz in Höhe von sieben Prozent wird auf Lebensmittel erhoben. 

    Zollbefreiung

    Island gewährt Zollbefreiungen für folgende Warengruppen: 

    • Waren, die für Botschaften oder Konsulate bestimmt sind
    • Materialien und Ausrüstung für den Lawinenschutz oder den Katastrophenschutz
    • Rückwaren
    • Transportverpackungen
    • Warenmuster
    • Werbematerial
    • Waren für wissenschaftliche Zwecke

    Zudem ist eine zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr möglich, wenn es sich um Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, handelt. 

    Zollabfertigungsgebühren

    Während der regulären Dienstzeiten erheben die isländischen Behörden keine Abfertigungsgebühren. Außerhalb der normalen Dienstzeiten und für bestimmte Dienstleistungen gelten Gebühren gemäß der aktuellen Liste.

    Verbrauchsteuern 

    Alkohol

    Auf Alkohol erhebt Island die Mehrwertsteuer in Höhe von elf Prozent sowie folgende Alkoholsteuern:

    • Bier: 147,14 IKR pro/cl. Alkoholgehalt über 2,25 Prozent
    • Wein: 134,05 IKR pro/cl. Alkoholgehalt über 2,25 Prozent
    • andere alkoholische Getränke: 181,40 IKR pro/cl. Alkoholgehalt

    Fahrzeuge

    Island erhebt Verbrausteuern auf die Einfuhr von Fahrzeugen. Die Höhe der Steuersätze ist vom konkreten Fahrzeug abhängig. So sind Traktoren oder Fahrzeuge zur Güterbeförderung beispielsweise von der Verbrauchsteuer befreit, während für Anhänger oder Anhängerzugfahrzeuge ein Steuersatz von 13 Prozent gilt. Für Reisebusse und andere Fahrzeuge findet ein Steuersatz in Höhe von 30 Prozent Anwendung. Eine detaillierte Übersicht findet sich auf der Seite der isländischen Steuer- und Zollbehörde. 

    Getränkeverpackungen

    Island erhebt eine Gebühr auf Getränke in Einwegverpackungen aus Aluminium, Stahl, Glas oder Kunststoff. Sie gilt für Getränke der folgenden HS-Positionen: 2009, 2201, 2202, 2203, 2204, 2205, 2206 und 2208. Die Gebühr setzt sich aus einem Pfand in Höhe von 16,22 IKR pro Verpackungseinheit und einer Verwaltungsabgabe zusammen. Die Höhe der Verwaltungsabgabe hängt vom Verpackungsmaterial ab. Details enthält die Verordnung 750/2017 über die Sammlung, Verwertung und Pfand von Einweggetränkebehältern.

    Stefanie Eich

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  • Durch die Zugehörigkeit zum europäischen Binnenmarkt gelten in Island weitgehend dieselben Kennzeichnungsvorschriften wie in der EU. 

    Lebensmittelkennzeichnung

    Lebensmitteletiketten müssen auf Isländisch, Englisch oder einer anderen nordischen Sprache außer Finnisch ausgewiesen sein. Die vorgeschriebenen Angaben entsprechen den verpflichtenden Angaben der EU-Lebensmittelkennzeichnungsverordnung: 

    • Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels
    • Zutatenverzeichnis
    • Füllmenge und Gewicht
    • Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum
    • Zusatzstoffe
    • Allergene
    • Nährwertkennzeichnung

    Zusätzlich besteht eine Informationspflicht über genetisch veränderte Lebensmittel. 

    Zuständig ist die isländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

    Arzneimittel

    Für Medikamente ist die Nutzung der sogenannten nordischen Verpackung möglich. Bei einer vollständigen nordischen Variante sind alle Angaben in den fünf Sprachen der beteiligten Ländern vorhanden (Isländisch, Dänisch, Norwegisch, Schwedisch, Finnisch). Daneben bestehen unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten einzelner Sprachen. 

    Chemikalien

    Gefährliche Stoffe und Gemische müssen auf Isländisch entsprechend der EU-Vorgaben gekennzeichnet sein. Die sogenannte CLP-Verordnung listet die verpflichtenden Angaben auf: 

    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
    • Nennmenge des Stoffes oder Gemischs in den Verpackungen
    • Produktidentifikatoren
    • Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und ergänzende Informationen, die gemäß anderer Rechtsvorschriften erforderlich sind.

    Auf der Seite der isländischen Behörden gibt es ein Beispiel für ein korrektes Label

    Stefanie Eich

    Von Stefanie Eich | Bonn

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  • Island ist kein Mitglied der Europäischen Union. Dennoch ist Island in den europäischen Binnenmarkt integriert, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. 

    Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können Waren frei gehandelt werden. Als EWR-Mitglied unterliegt Island den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten. Zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen. Exporte nach Island müssen demnach keine weiteren Produktanforderungen erfüllen. Zusätzliche Genehmigungen oder Zertifikate sind nicht notwendig. Ein Beispiel hierfür sind Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese gilt in Island wie im restlichen Binnenmarkt. Für bestimmte Produkte ist eine Selbstzertifizierung nicht ausreichend. Sie brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.

    Island ist Mitglied im Europäischen Komitee für Normung (European Standards Committee, CEN) sowie dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (European Committee for Electrotechnical Standardization, CENELEC). 

    Stefanie Eich

    Von Stefanie Eich | Bonn

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  • Der Export von Lebensmitteln nach Island ist im Vergleich zu anderen Drittländern einfacher.

    Durch die Zugehörigkeit zum europäischen Binnenmarkt entsprechen die isländischen Gesetzgebungen auch im Bereich Lebensmittel den EU-Vorschriften. Deutsche Hersteller können tierische Produkte ohne weitere Auflagen nach Island exportieren, sofern alle EU-Vorschriften eingehalten sind. 

    Für Importe aus Nicht-EU-Ländern gelten gesonderte Vorschriften. Die zuständige isländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bietet hierzu einen Überblick

    Für Tierfutter besteht für Einfuhren aus Ländern außerhalb des EWRs eine Registrierungspflicht

    Stefanie Eich

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.