Im Elektrizitätssektor hat die Regierung das Sagen. Echten Marktwettbewerb gibt es kaum. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand besteht für ausländische Firmen Gegengeschäftspflicht.
Der Strommarkt wird von der Regierung straff reguliert und bis ins Detail gelenkt. Die energiepolitischen Vorgaben werden vom Energieministerium (Ministry of Energy and Infrastructure) erlassen. Die Durchführung der Regierungspolitik im Stromsektor obliegt der Strombehörde. Deren Hauptaufgaben sind die Festsetzung von Stromtarifen, die Erteilung von Lizenzen für die Stromerzeugung sowie die Kontrolle der Stromqualität und des Dienstleistungsniveaus im Elektrizitätssektor.
Die staatliche Stromnetzverwaltungsgesellschaft Noga (Independent System Operator) ist für die Funktionsfähigkeit des Übertragungsnetzes verantwortlich. Sie steuert den Kraftwerkseinsatz, überwacht den Lastfluss und erstellt langfristige Netzentwicklungspläne.
Der wichtigste Abnehmersektor für Elektrizität sind Privathaushalte, deren Verbrauch 2024 bei 34,7 Prozent des Gesamtstromverbrauchs lag. Es folgten der Handels- und Dienstleistungssektor mit 28,5 Prozent sowie die Industrie mit 21,9 Prozent. Auf andere Stromverbraucher entfielen 14,9 Prozent.
Strombehörde bestimmt die Tarife
Die Preisabrechnung für den Stromverbrauch kann nach einem Einheitstarif oder nach einem zeitgestaffelten Nutzungszeittarif erfolgen. Nach Angaben der Strombehörde entscheiden sich die meisten Privathaushalte für den Einheitstarif. Im Jahr 2025 lag dieser nach dem durchschnittlichen Wechselkurs für die ersten elf Monate des Jahres bei umgerechnet 17,4 US-Cent je Kilowattstunde.
Die zeitgestaffelten Tarife werden hauptsächlich von Unternehmen genutzt. Sie schwanken stark je nach Nutzungszeit und betrugen 2025 zwischen umgerechnet 7,5 und 48,7 US-Cent.
Nach Angaben der Strombehörde lag der Durchschnittspreis, zu dem der Staat 2024 Strom aus erneuerbaren Energien kaufte – Flächen- und Dualnutzungs-Photovoltaikanlagen sowie andere erneuerbare Quellen –, bei 14,6 US-Cent je Kilowattstunde. Der Bezugspreis für Elektrizität aus fossil betriebenen Kraftwerken belief sich auf 10,4 US-Cent je Kilowattstunde. Der Preisunterschied zwischen erneuerbaren und konventionellen Energien verringert sich seit vielen Jahren.
Große photovoltaische Bodenanlagen werden als öffentlich-private Partnerschaften ausgeschrieben. Die Ausschreibungssieger sind für den Bau und Betrieb der Anlagen zuständig, die nach 25 Jahren an den Staat zurückfallen. Der niedrigste bisher erzielte Preis lag bei 2,1 US-Cent je Kilowattstunde. Den Bau kleinerer Anlagen, die gegenüber der Flächenphotovoltaik und fossiler Energie nicht konkurrenzfähig sind, regelt die Strombehörde durch Einspeisetarife und regulatorische Erleichterungen.
Kaum Wettbewerb auf dem Strommarkt
Laut dem israelischen Modell sind die IEC, IPPs und Stromhändler ohne eigene Energieerzeugung auf dem Markt tätig. Allerdings bedeutet diese mehrschichtige Struktur nicht, dass echter Marktwettbewerb herrscht. Vielmehr ist die Stromwirtschaft nach dem Single-Buyer-Modell aufgestellt.
Die IPPs dürfen ihren Strom fast nur an die IEC verkaufen. Ausnahmen werden in bestimmten Fällen für eingebettete Stromerzeugung gemacht, wenn das Kraftwerk innerhalb einer Industriezone Strom liefert oder auf dem Gelände eines Betriebs steht. Die Preise, die einzelne IPPs für ihren Strom erhalten, werden im Rahmen der von der Strombehörde realisierten Ausschreibung für das jeweilige Kraftwerk festgelegt.
Ein Wettbewerbselement sind die Ausschreibungen von Kraftwerken und PV-Anlagen. Hier treten Bewerber gegeneinander an und müssen dem Staat Preisforderungen unterbreiten. Im laufenden Geschäft ist das für ihre Rentabilität von Bedeutung.
In der israelischen Elektrizitätswirtschaft kommt der IEC eine Sonderrolle zu. Sie ist zwar nicht der einzige Stromerzeuger. Im Gegenteil – ihr Anteil sinkt. Allerdings betreibt sie das Stromverteilungsnetz, während der Stromnetzverwalter Noga nur Steuerungs- und Überwachungskompetenzen besitzt. Daher bleibt die IEC das Kernelement der Stromwirtschaft. Sie ist auch der einzige Stromproduzent, der Elektrizität an Kunden zu staatlich festgelegten Preisen verkauft. Die Preisbestimmung richtet sich nach der Kosten-plus-Kalkulation. Damit ist sie im Stromhandelsbereich faktisch ein Monopson ebenso wie ein Monopol.
Öffentliche Beschaffung nur per Ausschreibung
Das Kaufverhalten staatlicher Stellen oder staatseigener Unternehmen unterliegt dem israelischen Ausschreibungspflichtgesetz. Laut diesem muss die Beschaffung der öffentlichen Hand fast ausschließlich per Ausschreibung erfolgen. Ausgenommen sind lediglich Bagatellbeträge.
Bei Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand im Wert ab 5 Millionen US$ müssen ausländische Auftragnehmer in Israel Gegengeschäfte im Wert von 20 Prozent des Auftragswertes tätigen. Die Gegengeschäftsverpflichtungen können auf mehrere Arten erfüllt werden, darunter durch Vergabe von Unteraufträgen an israelische Unternehmen, sonstige Beschaffung von israelischen Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen.
Die wichtigsten staatlichen Akteure in der israelischen Elektrizitätswirtschaft, für die das Ausschreibungspflichtgesetz und damit auch die Gegengeschäftspflicht gilt, sind die IEC und das Finanzministerium. Letzteres ist bei BOT-Projekten Vertreter des Staates, der der offizielle Eigentümer des jeweiligen Kraftwerks ist. Der Erbauer und Betreiber tritt lediglich als Konzessionär auf. Demgegenüber gelten für private IPPs, die ihre Kraftwerke ohne PPP-Elemente errichten, marktwirtschaftliche Grundsätze. Sie sind in der Wahl ihrer Lieferanten oder Generalbauunternehmen frei. Die Gegengeschäftspflicht gilt in diesen Fällen nicht.
Tipps für den Markteinstieg:
- Hebräischsprachige Marktregulation macht fach- und sprachkundige Berater oder Vertreter unerlässlich.
- Beim Markteintritt ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Projekte wegen bürokratischer Hürden verzögert werden.
- Vor Geschäftsabschluss mit Kunden der öffentlichen Hand Informationen über die Abwicklung von Gegengeschäften einholen.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Wladimir Struminski
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