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Rechtsbericht Italien Wirtschaftsverwaltungsrecht

Ein neues Gesetz (über) Made in Italy

Italien möchte seine Stärken fördern und seine nationale Marke bewerben, und zwar international. Ein zu diesem Zweck erlassenes Gesetz enthält einen bunten Strauß an Regelungen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Gesetz Nr. 206 aus dem Jahr 2023 dient der Aufwertung und Förderung der italienischen Kultur einschließlich ihrer Wurzeln, aber auch italienischer Produkte, und zwar national und wie auch international (Artikel 1). 

Ein Staatsfonds wird gegründet

Die Gründung des Staatsfonds „Made in Italy“ soll dazu dienen in die Lieferketten strategisch relevanter Branchen zu investieren, beginnend mit der Phase der Beschaffung von Rohstoffen. Nach Artikel 4 des Gesetzes gibt es weitere wichtige Aufgaben: die Förderung des Recyclings und Wiederverwertung kritischer Rohstoffe, das Vorantreiben der Kreislaufwirtschaft und die Beschleunigung der Energiewende. 

Der Fonds wird mit einer anfänglichen Zuweisung von einer Milliarde Euro (700 Millionen für 2023, 300 Millionen für 2024) ausgestattet. Er ist aber für die Beteiligung Dritter, insbesondere Investmentfonds, offen. Er darf direkt und indirekt investieren, zu Marktbedingungen und – natürlich – unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts. Als Zielsubjekte der Förderung kommen Genossenschaften sowie Aktiengesellschaften – einschließlich börsennotierter – in Frage. Allerdings müssen sie ihren rechtlichen Sitz in Italien haben und dürfen nicht aus der Bank-, Finanz- oder Versicherungsbranche stammen (Artikel 4 Absatz 2). 

… und eine Stiftung

Artikel 19 des Gesetzes sieht die Gründung einer Stiftung vor, die die Verbindung zwischen der italienischen Wirtschaft und der italienischen Jugend fördern soll. Hierzu erhält sie ein Stiftungskapital von einer Million Euro und laufende finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr, beginnend im Jahr 2024. Die Stiftung verleiht den jährlichen Preis „Maestro del made in Italy“ an Unternehmer:innen, die besondere Verdienste bei der Weitergabe von Wissen und ihre Fähigkeiten an die junge Generation erworben haben. Außerdem betreut sie eine Dauerausstellung, die italienische Produkte, Kultur und Einfallsreichtum noch stärker im öffentlichen Bewusstsein verankern soll (Artikel 20). Einem ähnlichen Zweck dürfte auch der „Made in Italy Day“ (Artikel 3) dienen, der jährlich am 15. April gefeiert werden wird. 

Es gibt einen Gutschein für geistiges Eigentum kleiner Unternehmen

Mit dem sogenannten 3i Gutschein können innovative Kleinunternehmen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dabei geht es um Beratung und Informationen zur Patentierbarkeit, zu vorbeugenden Maßnahmen und zur Ausarbeitung und Einreichung eines Patentantrages (Artikel 6). Für das Jahr 2023 werden für den Gutschein 8 Millionen Euro bereitgestellt, für 2024 eine weitere Million. Mit ähnlicher Zielrichtung sieht das Gesetz eine effizientere Bekämpfung der Produktpiraterie vor, insbesondere durch Umstrukturierungen der zuständigen Behörden sowie Einsetzung spezialisierter Richter.

… sowie weitere Einzelmaßnahmen

In Artikel 5 wird eine Förderung von 15 Millionen Euro für Projekte vorgesehen, die Frauen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützen. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Zinsen und der Schwierigkeiten, auf normalem Wege an Kredite zu kommen, als erforderlich angesehen. 

Einen weiteren Fonds gibt es speziell für die Holzwirtschaft, der für 2024 mit 25 Millionen Euro dotiert ist (Artikel 8). Auch die Modebranche wird bei Recycling (Artikel 10) und ihrer Umstellung auf grüne Produktion unterstützt (Artikel 11).

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