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Rechtsbericht Italien Recht der künstlichen Intelligenz

Italien erlässt Durchführungsgesetz zum AI Act

Das Gesetz ergänzt den europäischen AI Act und setzt spezifische italienische Standards für den Einsatz von KI-Systemen. 

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Italien setzt sich intensiv mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinander. Bereits im März 2023 wurde ChatGPT aus datenschutzrechtlichen Gründen vorübergehend gesperrt. Die Sperrung wurde nach circa vier Wochen wieder aufgehoben, nachdem bestimmte Bedingungen erfüllt worden waren. 

Jetzt ist Italien der erste EU-Mitgliedsstaat, der ein Durchführungsgesetz zum AI Act verabschiedet: das Gesetz 132/2025 vom 23. September 2025. Es ist eine Ergänzung zum EU AI Act: Dieser bietet einen europaweiten Rahmen, Italien nutzt seinen Spielraum für nationale Ergänzungen und fokussiert sich dabei auf nationale Besonderheiten: den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Förderung italienischer KI-Innovationen sowie klare Regeln für Transparenz und Haftung. 

Zugrunde liegt ein anthropozentrischer Grundsatz, der einerseits einen transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz fördert, andererseits aber Wachsamkeit gegenüber den Risiken gewährleistet (Artikel 1 Gesetz 132/2025). 

In einigen Punkten geht das italienische Recht etwas weiter, als es die europäische Verordnung verlangt. So gelten für bestimmte Sektoren konkrete Regelungen: 

  • Im Gesundheitssektor muss sichergestellt sein, dass KI nicht über den Zugang zu Behandlungen entscheiden kann. Diese Entscheidung muss immer Menschen vorbehalten sein (Artikel 7 Gesetz 132/2025). Patienten haben das Recht, über den Einsatz von KI informiert zu werden. 

  • Auch im Arbeitsleben haben Arbeitnehmerinnen den Anspruch, über den Einsatz von KI informiert zu werden. Beim Arbeitsministerium wird eine Beobachtungsstelle eingerichtet, die eine Strategie für den Einsatz der KI am Arbeitsplatz erarbeiten soll (Artikel 11, 12 Gesetz 132/2025). 

  • Im Bereich der Justiz ist sichergestellt, dass nach wie vor alle Aufgaben der Rechtsanwendung von Menschen erfüllt werden. Nur organisatorische Aufgaben und Nebentätigkeiten dürfen der KI übertragen werden (Artikel 15). 

Das Gesetz ändert außerdem zwei andere Gesetze, nämlich das italienische Urheberrechtsgesetz Nr. 633/1941 und das Strafgesetzbuch. In urheberrechtlicher Hinsicht wird geregelt, dass geistige Werke auch dann schutzfähig sind, wenn sie mit Hilfe von Instrumenten der künstlichen Intelligenz erstellt wurden, sofern sie dennoch das Ergebnis des geistigen Werks des Urhebers sind. Das Strafgesetzbuch wird um einen neuen Tatbestand ergänzt, der die unrechtmäßige Verbreitung von Inhalten unter Strafe stellt, die mit Systemen der künstlichen Intelligenz erstellt oder verändert wurden.  Außerdem kann der Einsatz von KI bei Straftaten Umständen zur Annahme “erschwerender Umstände” nach Artikel 61 des Strafgesetzbuchs führen.  

Das Gesetz tritt am 10. Oktober in Kraft.

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