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Zollbericht Kamerun Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften

Vor der Verschiffung prüfen zugelassene Inspektionsstellen, ob Waren den geltenden Normen entsprechen. Ein Konformitätszertifikat ist für die Zollabfertigung zwingend erforderlich.

Von Andrea Mack | Bonn

Verpflichtendes Konformitätsprogramm

Die kamerunische Normenbehörde ANOR (Agence des Normes et de la Qualité) weitete im November 2021 ihr verpflichtendes Konformitätsprogramm PECAE (Programme d’Evaluation de la Conformité avant Embarquement des marchandises importées) auf nahezu alle gewerblichen Warenlieferungen aus. Folglich müssen vor der Verschiffung alle Produkte im Exportland daraufhin geprüft werden, ob sie die geltenden Importanforderungen erfüllen. PECAE soll sicherstellen, dass eingeführte Produkte den Normen und technischen Vorschriften in Kamerun entsprechen, um Verbraucher und den heimischen Markt vor qualitativ minderwertiger und gefälschter Ware zu schützen. Als Nachweis stellen die autorisierten Prüfgesellschaften Intertek und SGS eine Konformitätsbescheinigung aus.

Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht sind Warensendungen mit einem fob-Warenwert von weniger als zwei Millionen CFA-Franc (rund 3.050 Euro) sowie bestimmte Güter, wie Waffen und Munition, Rückwaren, Kunstgegenstände, Tageszeitungen und Zeitschriften, persönliche Gegenstände und Hausrat, nichtkommerzielle Lieferungen, Schenkungen und Spenden von anderen Regierungen oder internationalen Organisationen für wohltätige Zwecke und Diplomatengut.

Abhängig von einer Risikoanalyse, dem Exporteur und der Häufigkeit der Lieferungen sind drei Wege der Zertifizierung möglich, die unterschiedliche Prüfverfahren und Dokumente erfordern:

  • Route A für nicht registrierte und nicht lizenzierte Produkte
  • Route B für registrierte Produkte
  • Route C für lizenzierte Produkte.

Als sensibel eingestufte Waren werden ausschließlich über Route A zertifiziert. Dazu gehören zum Beispiel Fleisch, Fisch, Milchprodukte und andere frische landwirtschaftliche Erzeugnisse, Getreide, Müllereierzeugnisse, Speiseöle, Süßwaren, Kosmetika und Elektrogeräte.

Bei Einhalten der gesetzlichen Anforderungen stellt die Prüfgesellschaft eine Konformitätsbescheinigung (Attestation de Conformité - AoC) für die Warensendung an Exporteur und ANOR aus. Auf Basis der AoC erstellt ANOR anschließend das Konformitätszeugnis (Certificate of Conformity – CoC), das der Importeur für die Zollabfertigung in Kamerun zwingend benötigt.

Das Prüfprogramm kann vom Importeur oder Exporteur bei der Normenbehörde ANOR ausgelöst werden, die Kosten trägt der Exporteur. Diese liegen, je nach Zertifizierungsweg, zwischen 0,27 Prozent und 0,45 Prozent des fob-Werts der einzuführenden Waren bei einer Mindestgebühr von 220 Euro und einer Höchstgebühr von 7.000 Euro je Sendung. Hinzu kommen weitere Gebühren, etwa für Tests, Produktregistrierung und -lizenzen. Weitere Informationen stellen die von ANOR beauftragten Prüfgesellschaften Intertek und SGS auf ihren Internetseiten bereit.

Anforderungen an Gebrauchtfahrzeuge

Importierte Gebrauchtfahrzeuge werden im Zuge des CIVIC-Programms (Contrôle d’Identification des Véhicules Importés au Cameroun) von SGS identifiziert, nach ihrem Wert geschätzt und technisch auf Einhaltung der geltenden Normen kontrolliert. Für die Zollabfertigung und Zulassung in Kamerun ist neben anderen Fahrzeugpapieren ein im Exportland ausgestelltes Verkehrstauglichkeitszertifikat (Certificate of Roadworthiness) vorzulegen.

Neufahrzeuge und Maschinen unterliegen dem allgemeinen Prüfprogramm für Waren (PVI) bei Ankunft in Kamerun, inspiziert werden sie nach dem CIVIC-Verfahren.

Gebrauchte Textilien und Bekleidung

Bei der Einfuhr gebrauchter Textilien und Bekleidung ist ein Desinfektions- oder Begasungszertifikat vorzulegen.

  

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