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Zollbericht Kamerun Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Verpflichtende Voranmeldungen und Zollanmeldung

Es bestehen Meldepflichten vor Eingang der Ware. Der Einführer selbst oder ein zugelassener Zollagent kann die Zollanmeldung durchführen.

Von Andrea Mack | Bonn

Vorab zu prüfende Zollbestimmungen

Im Vorfeld von Warenlieferungen nach Kamerun ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Waren bei der Ankunft im Land einer Inspektion zu unterziehen sind oder ausschließlich dem Konformitätsbewertungsprogramm PECAE vor der Versendung unterliegen.

Nahezu alle gewerblichen Lieferungen ab einem fob-Warenwert von 2 Millionen CFA-Franc müssen das Konformitätsbewertungsprogramm PECAE (Programme d’Evaluation de la Conformité avant Embarquement des marchandises importées) im Exportland durchlaufen. PECAE kann entweder vom Exporteur oder vom Importeur über die Normenbehörde ANOR beantragt werden. ANOR hat die beiden Prüfgesellschaften Intertek und SGS mit der Durchführung des Konformitätsprogramms beauftragt.

Eine verpflichtende Wareninspektion bei Ankunft ist generell ab einem fob-Warenwert (free on board) von 2 Millionen CFA-Franc erforderlich. Der Importeur reicht elektronisch über das Single-Window-Portal GUCE beim akkreditierten Prüfunternehmen SGS (Société Générale de Surveillance) in Kamerun eine "Déclaration d'Importation" (DI) ein, um die Kontrolle in die Wege zu leiten. Der Verkäufer muss hierfür die Handelsrechnung, Packliste, Frachtpapiere und sonstige je nach Ware erforderlichen Unterlagen an das Exporter Portal übermitteln. Diese Wareninspektion bei Ankunft wird unabhängig vom PECAE-Verfahren durchgeführt.

Weitere Informationen zur Warenprüfung bei Ankunft finden Sie unter „Einfuhrverbote und Beschränkungen“, zum Konformitätsprogramm unter „Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften“.

Registrierungen

Handelsunternehmen sind verpflichtet, sich in das Handelsregister einzutragen, was mit einer Registrierung beim Justizministerium einhergeht. Importeure müssen sich zudem in die Liste der Importeure des Handelsministeriums eintragen lassen und bei der Generaldirektion für Steuern des Finanzministeriums erfasst sein.

Die Nutzung der elektronischen Systeme GUCE und CAMCIS für die Zollabwicklung ist registrierungspflichtig.

Verpflichtende Voranmeldung der Ware

Die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen ist dem kamerunischen Zoll durch den Frachtführer vorab anzuzeigen. Die summarische Anmeldung (Déclaration sommaire) einschließlich Manifest muss elektronisch übermittelt werden, entweder über das kamerunische Zollinformationssystem CAMCIS oder über das einheitliche Formblatt e-FORCE, das Teil des Single Window für Außenhandelsgeschäfte GUCE ist.

Die Abgabefrist beträgt im Containerseeverkehr 48 Stunden vor Ankunft im Hafen, bei Interkontinentalflügen 6 Stunden und bei Kontinentalflügen 1,5 Stunden vor der Landung. Falls eine summarische Anmeldung nur in Papierform möglich ist, muss diese innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft des Schiffes eingereicht werden.

Für Seefrachtsendungen nach und aus Kamerun - außer Umladungs- und Transitware - ist zusätzlich eine elektronische Vorabanmeldung zur Sendungsverfolgung BESC (Bordereau Electronique de Suivi des Cargaisons, englisch ECTN) zwingend erforderlich. Der kamerunische Frachtführerverband CNCC (Conseil National des Chargeurs du Cameroun) stellt die BESC aus, die mittlerweile auch für bestimmte Land- und Luftfrachtsendungen verpflichtend ist. Der Verlader beantragt die gebührenpflichtige BESC beim autorisierten Vertreter des CNCC. Die erforderlichen Dokumente müssen mindestens zwei Tage vor Ankunft des Schiffs im kamerunischen Hafen elektronisch übermittelt werden. Die BESC-Nummer ist auf den Transportdokumenten einzutragen. Die Kontaktdaten der akkreditierten CNCC-Agenten und weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des CNCC abrufbar.

Zollanmeldung

Für gewerbliche Wareneinfuhren ist innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft eine Zollanmeldung (Déclaration en détail) vorzulegen. Sie kann vom Einführer selbst oder einem zugelassenen Zollagenten (Commissionnaire agréé) in französischer oder englischer Sprache erstellt werden. Eine Liste zugelassener Zollagenten ist bei der kamerunischen Zollbehörde abrufbar.

Die Abgabe der Zollanmeldung erfolgt in der Regel elektronisch entweder über das kamerunische Zollinformationssystem CAMCIS oder alternativ über das Single Window für Außenhandelsgeschäfte GUCE (Guichet Unique des Opérations du Commerce Extérieur). In GUCE integriert ist das Formular e-FORCE (Formulaire Unique des Opérations du Commerce Extérieur). Es ermöglicht registrierten Nutzern, alle erforderlichen Informationen und Dokumente in einer einzigen Datei zu übermitteln, um die Zoll(vor)abfertigung zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei Fehlen technischer Voraussetzungen vor Ort akzeptiert die Zollbehörde weiterhin eine Zollanmeldung in Papierform.

Nach Eingang der Zollanmeldung führt der kamerunische Zoll eine Risikoanalyse durch und weist die Importsendung einem der folgenden Abfertigungskanäle zu:

  • grüner Kanal (circuit vert) mit sofortiger Abfertigung und Warenfreigabe
  • blauer Kanal (circuit bleu) mit aufgeschobener Postshipment-Kontrolle
  • gelber Kanal (circuit jaune) mit Dokumentenkontrolle
  • roter Kanal (circuit rouge) mit physischer Warenkontrolle.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

Das Programm des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (französisch OEA - Opérateurs économiques agréés) befindet sich noch in der Entwicklung. Es ist vorgesehen, dass in Kamerun Importeure, Exporteure und Zollagenten den Status eines AEO beantragen können, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung und Abgabenerhebung gewährt.

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