Zollbericht Angola Registrierung von Importeuren, Zollagenten
Zollanmeldung
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
21.08.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Rechtsgrundlagen, Registrierung, Voranmeldung
Die bei der Einfuhr in Angola zu beachtenden Zollvorschriften sind im Zollgesetz Decreto-Lei n.º 05/06 vom 4. Oktober 2006, dem aktuellen Zolltarif Pauta Aduaneira 2024 sowie weiteren Erlassen geregelt, die auf der Internetseite der Allgemeinen Steuerverwaltung AGT (Administração Geral Tributária) unter Legislação / Aduaneira zur Verfügung stehen. Dort ist auch ein Vorschlag (Proposta) der AGT-Zollabteilung für eine Revision des Zollgesetzes eingestellt. Die Neufassung zielt darauf ab, das Zollgesetz in Einklang mit der reformierten Steuergesetzgebung zu bringen und die Zollabwicklung zu erleichtern und zu vereinfachen.
Es ist bereits möglich, eine unvollständige Zollanmeldung einzureichen oder eine verbindliche Zolltarifauskunft oder verbindliche Ursprungsauskunft bei der AGT zu beantragen. Vertrauenswürdige und zuverlässige Unternehmen können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Operador Económico Autorizado - OEA) in Angola beantragen, der Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Zollabfertigung gewährt.
Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen im Register der Exporteure und Importeure (REI - Registo de Exportadores e Importadores) des Handelsministeriums (Ministério da Indústria e Comércio) eingetragen sein. Ein Eintrag im REI ist fünf Jahre gültig. Importeure müssen für die Produktkategorien, die sie einführen, registriert sein. Nur dann können sie eine Importlizenz beantragen, die grundsätzlich für alle Einfuhrwaren erforderlich ist. Anträge sind über die digitale Außenhandelsplattform PICE (Plataforma Integrada do Comércio Externo) einzureichen. Weitere Informationen zu Importlizenzen finden Sie in den Abschnitten "Verbote und Beschränkungen".
Der Frachtführer muss Importwaren vor der Ankunft in Angola bei der Zollbehörde summarisch anmelden. Für Seefrachtsendungen ist ein Ladezertifikat zwingend erforderlich. Zuständig ist die angolanische Regulierungsbehörde für die Zertifizierung von Fracht und Logistik ARCCLA (Agência Reguladora de Certificação de Carga e Logística de Angola). Die ASA Afrika Service Schiffahrts-Agentur GmbH stellt im Auftrag der ARCCLA das gebührenpflichtige Ladezertifikat für Verladungen aus Deutschland aus. Die Nummer des Zertifikats ist auf dem Konnossement und dem Manifest einzutragen.
Zollanmeldung
Die Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen beauftragten Zollagenten, der von der Allgemeinen Steuerverwaltung AGT zugelassen ist. Als einheitliches Formular für die Zollanmeldung (Declaração aduaneira) wird das Documento Único (DU) verwendet. Darauf ist die Nummer der Einfuhrlizenz anzugeben. Das DU wird in der Regel elektronisch über das automatisierte Zollsystem ASYCUDA World eingereicht. Dafür ist eine Registrierung bei ASYCUDA erforderlich.
Angola arbeitet nach wie vor an der vollständigen Umsetzung des "Single Window"-Systems unter dem Namen Janela Única do Comércio Externo (JUCE). Laut dem WTO Trade Policy Review 2024 sind rund 80 Prozent der an Import- und Exportprozessen beteiligten Institutionen bereits in das JUCE-System eingebunden.
Folgende Fristen sind für die Einreichung der Zollanmeldung ab dem Ankunftsdatum des Transportmittels einzuhalten:
- 60 Tage für Waren, die auf dem Seeweg eingeführt werden
- 30 Tage für Waren, die auf dem Luftweg eingeführt werden
- 30 Tage für Waren, die mit anderen Transportmitteln (Straße oder Schiene) eingeführt werden
- 48 Stunden für lebende Tiere, chemische Produkte, Explosivstoffe und Waffen
- 90 Tage für Waren unter dem Zollregime des Erdöl- und Bergbausektors
- 13 Tage für verderbliche Waren.
Warenbegleitpapiere
Der Zollanmeldung (Documento Único) sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zollwerterklärung
- Handelsrechnung mit allen handelsüblichen Angaben wie
- Name und Anschrift von Verkäufer und Empfänger (sowie Käufer, falls abweichend vom Empfänger)
- Ort und Datum der Ausstellung
- Rechnungsnummer
- genaue Warenbezeichnung und Menge einschließlich Brutto- und Nettogewichte
- Stückpreise und Gesamtbeträge einschließlich Währung
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Ursprungsland
- detaillierte Packliste, falls die entsprechenden Angaben nicht in der Handelsrechnung aufgeführt sind
- Frachtpapiere (Konnossement, Luftfrachtbrief)
- Transportversicherungszertifikat
- Ursprungszeugnis gegebenenfalls für Tierprodukte erforderlich, ansonsten nur auf Anforderung des Importeurs
- je nach Ware zusätzliche Bescheinigungen wie Einfuhrlizenz/-genehmigung, Tier- oder Pflanzengesundheitszeugnis, Analysenzertifikat oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigung.
Anhand eines Risikomanagementsystems weist die Zollbehörde die Importsendung einem der vier Abfertigungskanäle zu:
- grüner Kanal mit direkter Freigabe der Ware
- gelber Kanal mit Prüfung der Dokumente
- roter Kanal mit physischer Kontrolle der Ware
- blauer Kanal mit nachträglicher Prüfung (verificação pós importação) bis fünf Jahre nach Freigabe der Ware.