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Kanada: Investitionsrecht
Zentrales Bundesgesetz zur Kontrolle von ausländischen Investitionen in Kanada ist der Investment Canada Act. (Stand: 11.06.2025)
Von Jan Sebisch | Bonn
Ausländische Investitionen spielen eine zentrale Rolle für das wirtschaftliche Wachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Kanadas. Sie tragen wesentlich zur Förderung von Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und den Ausbau der Infrastruktur bei.
Zentrales Bundesgesetz zur Kontrolle von ausländischen Investitionen in Kanada ist der Investment Canada Act (ICA). Mit Ausnahme von Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe Kanadas (cultural businesses), wie zum Beispiel im Bereich des Verlagswesens und Rundfunks, ist die Investment Review Division (Investment Canada) für die Umsetzung des ICA unter der Leitung des Minister of Innovation, Science and Economic Development Canada zuständig. Für die cultural businesses ist das Department of Canadian Heritage zuständig.
Grundsätzlich unterliegen Nicht-Kanadier, die die Kontrolle über ein bestehendes kanadisches Unternehmen erwerben (aquire control) oder ein neues Unternehmen gründen möchten, den Vorschriften des ICA beziehungsweise müssen gegebenenfalls die Investition anmelden oder eine Genehmigung einholen. Die Kontrolle über ein bestehendes kanadisches Unternehmen (control of an existing Canadian business) kann durch den Erwerb von Stimmrechtsanteilen oder Vermögenswerten erworben werden.
Die Genehmigungspflicht (Reviewable investments, § 14 Abs. 1 ICA) einer ausländischen Investition hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Faktor kann zum Beispiel der wirtschaftliche Wert des kanadischen Unternehmens sein, das erworben werden soll. Der Investment Canada Act spiegelt in diesem Rahmen unter anderem die von Kanada als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangenen Verpflichtungen wider. Im Falle eines direkten Erwerbs eines kanadischen Unternehmens (indem alle wesentlichen Vermögenswerte oder die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile des Unternehmens erlangt werden) durch einen nicht-kanadischen WTO-Investor (das heißt ein Investor, der von Personen kontrolliert wird, die in WTO-Mitgliedsländern ansässig sind), der kein ausländisches staatliches Unternehmen ist, ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Unternehmenswert 1.386 Milliarden kanadische Dollar (kan$) beträgt.
Das Prüfungsverfahren nach dem ICA ist grundsätzlich zweistufig aufgebaut: Es umfasst die wirtschaftliche Net- Benefit-Review und anderseits eine Prüfung aus Sicht der nationalen Sicherheit (National-security-review). Im Rahmen der Net-Benefit-Review wird geprüft, ob die Investition einen positiven Beitrag zur kanadischen Wirtschaft leistet. Hier werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte gegeneinander abgewogen. Zusätzlich kann eine ausländische Investition einer Prüfung auf nationale Sicherheit unterzogen werden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn begründete Bedenken bestehen, dass die Transaktion die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnte.