Rechtsbericht | Kanada | Gesellschafts- und Steuerrecht

Rechtliche Gestaltung beim Markteintritt in Kanada

Deutsche Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, in Kanada geschäftlich tätig zu werden. Dabei sind steuer- und gesellschaftsrechtliche Vorgaben besonders zu beachten.

Jan Sebisch

Von Jan Sebisch | Bonn

Direktgeschäft mit Kanada

Eine Möglichkeit, den kanadischen Markt zu erschließen, besteht im Direktgeschäft. In diesem Rahmen erbringt ein deutsches Unternehmen seine Leistungen unmittelbar an den kanadischen Kunden, ohne eine eigene Niederlassung oder Gesellschaft in Kanada zu gründen. Ein Direktgeschäft kann sowohl den Warenhandel als auch den Dienstleistungshandel umfassen.

Beim Warenhandel liefert das deutsche Unternehmen in der Regel Produkte an kanadische Kunden. In diesem Zusammenhang sind unter anderem Zollvorschriften beziehungsweise die Einfuhrbestimmungen nach Kanada sowie produktspezifische Anforderungen zu berücksichtigen.

In den letzten Jahren rückt insbesondere der grenzüberschreitende Dienstleistungshandel immer mehr in den Fokus. Deutsche Unternehmen können Dienstleistungen für kanadische Kunden vollständig aus Deutschland heraus erbringen. Dies betrifft zum Beispiel IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Unternehmensberatung oder Ingenieurleistungen. Hier spielt insbesondere das Thema (kanadische) Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle: Abhängig von der konkreten Art der Dienstleistung kann unter Umständen eine Registrierungspflicht für die kanadische Umsatzsteuer (GST/HST) bestehen.

Ferner können Dienstleistungen auch unmittelbar in Kanada vor Ort erbracht werden, etwa im Rahmen von Beratungsprojekten, technischen Arbeiten oder der Installation von Maschinen. Bei einem Einsatz eines Mitarbeiters vor Ort ist insbesondere zu prüfen, ob der Mitarbeiter zur Erbringung der Dienstleistung nach Kanada einreisen darf.

Werden Mitarbeitende aus Deutschland nach Kanada entsendet, müssen zudem die arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen geprüft werden. Arbeitsrechtlich ist zu prüfen, welche kanadischen Beschäftigungs- und Arbeitsschutzvorschriften zur Anwendung kommen. Steuerrechtlich stellt sich die Frage, ob eine Steuerpflicht des Mitarbeiters in Kanada entsteht oder das deutsche Unternehmen durch den Einsatz des Mitarbeiters in Kanada eine steuerliche Betriebsstätte begründet. Sozialversicherungsrechtlich ist zu prüfen, ob die Mitarbeiter weiterhin in Deutschland versichert bleiben können. Hierbei sind insbesondere die Vorschriften des deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommens relevant.

Bedeutung des CETA-Abkommens für Dienstleistungen

Für den Dienstleistungshandel zwischen Deutschland und Kanada ist das Freihandelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada von großer Bedeutung. Kapitel 9 regelt den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen. Es enthält unter anderem Verpflichtungen zum Marktzugang und zur Gleichbehandlung im jeweils vereinbarten Anwendungsbereich. 

CETA soll den Dienstleistungsverkehr erleichtern und bestimmte Handelshemmnisse abbauen. Es gewährt jedoch keinen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen kanadischen Dienstleistungsmärkten. Maßgeblich sind die erfassten Dienstleistungssektoren.

Steuerliche Betriebsstätte in Kanada

Eine weitere Möglichkeit der geschäftlichen Tätigkeit besteht darin, die Geschäftstätigkeit über das deutsche Unternehmen fortzuführen und in Kanada eine (steuerliche) Betriebsstätte zu begründen. Im Gegensatz zur Gründung einer Gesellschaft entsteht hierbei keine eigenständige juristische Person. Das deutsche Unternehmen bleibt selbst Träger der Geschäftstätigkeit.

Ob eine Betriebsstätte vorliegt, richtet sich insbesondere nach Artikel 5 des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens. Eine Betriebsstätte kann insbesondere durch eine feste Geschäftseinrichtung entstehen, über die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Hierzu können zum Beispiel ein Büro oder eine Werkstatt gehören. Im Fall der Entsendung von Mitarbeiter kann es unter Umständen auch zur Begründung einer Montage- und Bauausführungsbetriebsstätte oder einer Vertreterbetriebsstätte kommen.

Wichtig ist, dass eine steuerliche Betriebsstätte kraft Gesetzes entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Unternehmen die Begründung einer Betriebsstätte beabsichtigt oder sich dieser Möglichkeit überhaupt bewusst ist.

Steuerliche Folgen einer Betriebsstätte

Wird eine Betriebsstätte begründet, kann Kanada grundsätzlich diejenigen Gewinne besteuern, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Daraus können zusätzliche Steuererklärungs-, Registrierungs- und Dokumentationspflichten entstehen. Unternehmen sollten ihre geplanten Aktivitäten in Kanada daher frühzeitig steuerlich beurteilen lassen. Eine sorgfältige Prüfung hilft, das Risiko einer unbeabsichtigten Begründung einer Betriebstätte zu vermeiden.

Gründung eines Unternehmens in Kanada

Ferner können deutsche Unternehmen eine eigene Gesellschaft in Kanada gründen. Diese Option bietet sich an, wenn die geschäftlichen Tätigkeiten vor Ort kontinuierlich erweitert werden sollen.

Bevorzugte Gesellschaftsform ist die Corporation (Kapitalgesellschaft), die in unterschiedlichen Varianten auf Bundes- oder Provinzebene (Federal Corporation, Provincial Corporation) gegründet werden kann. Die Corporation ist eine eigenständige juristische Person, deren Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Eine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten und Handlungen der Gesellschaft besteht nicht.

In Kanada existiert in der Regel keine große Auswahl in Bezug auf die Form der Corporation. Die meisten eingetragenen Unternehmen sind business corporations (nach dem Recht von British Columbia und Nova Scotia als „companies“ bekannt) und weisen dies durch die Annahme einer der austauschbaren Bezeichnungen, abgekürzt als „Inc.“, „Ltd.“ (‚Ltée‘ auf Französisch) oder „Corp.“, aus.

19.05.2026 Wirtschaftsrecht | Kanada
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