Zollbericht Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll
Kanada ändert Einfuhrmaßnahmen gegenüber China
Mit der Änderung der China Surtax Order unterliegen bestimmte Elektrofahrzeuge nicht mehr der Surtax, sondern ab dem 1. März 2026 einer Einfuhrgenehmigungspflicht.
02.03.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Einfuhrgenehmigung für chinesische Elektrofahrzeuge
Die kanadische Zollbehörde Canada Border Services Agency (CBSA) führt mit der Customs Notice 26‑05 eine neue Genehmigungspflicht für die Einfuhr von in China hergestellten Elektrofahrzeugen ein.
Ab 1. März 2026 dürfen diese Fahrzeuge nur noch mit einer sendungsspezifischen Importgenehmigung von Global Affairs Canada eingeführt werden, da sie in die Import Control List aufgenommen werden. Die Erteilung der Genehmigung hängt von einem festgelegten Kontingent ab. Ist dieses überschritten, werden keine Genehmigungen mehr ausgestellt. Die Genehmigungen sind 60 Tage ab dem Datum ihrer Ausstellung gültig und müssen bei der Zollabfertigung vorgelegt werden, andernfalls wird die Einfuhr abgelehnt.
Von der Maßnahme sind folgende Zolltarifnummern betroffen: 8702.20.10, 8702.20.20, 8702.30.10, 8702.30.20, 8702.40.10, 8702.40.20, 8702.90.10, 8702.90.20, 8703.40.10, 8703.40.90, 8703.50.00, 8703.60.10, 8703.60.90, 8703.70.00, 8704.41.90, 8704.42.00, 8704.43.00, 8704.51.00, 8704.52.00 oder 704.60.00 sowie 8703.80.00, 8703.90.00 oder 8704.90.00. Nicht‑gewerbliche Importe, die unter das Kapitel 98 fallen, sind von der Regelung ausgenommen.
Zölle auf bestimmte Fahrzeuge aufgehoben
Die kanadische Regierung hat am 24. Februar 2026 per Order in Council die China Surtax Order (2024) grundlegend geändert. Mit der Änderung wird der bisherige Zusatzzoll von 100 Prozent auf in China hergestellte Elektrofahrzeuge aufgehoben. Schedule 1, der diese Fahrzeuge erfasste, wird vollständig gestrichen. Damit gelten Elektrofahrzeuge mit Ursprung China nicht mehr als surtaxpflichtige Waren unter dieser Verordnung.
Die Regierung hatte zuvor zum 1. Oktober 2024 einen Schutzzoll von 100 Prozent auf alle in China hergestellten Elektro- und Hybridpersonenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Kleintransporter eingeführt. Der Schutzzoll galt zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll.
Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte
Für bestimmte andere Waren mit Ursprung China gilt weiterhin ein Zusatzzoll von 25 Prozent gilt. Dieser betrifft ausschließlich Produkte, die unter den in Schedule 2 der China Surtax Order (2024) genannten Zolltarifnummern fallen. Dazu zählen etwa Stahl- und Aluminiumprodukte.
Ausgenommen sind unter anderem Waren des Kapitels 98 (z. B. Rückwaren) sowie Güter, die vorübergehend zur Reparatur eingeführt oder nach Reparatur wiedereingeführt werden.
Zollbefreiungen möglich
Am 31. Januar 2025 ist die China Surtax Remission Order (2025) in Kraft getreten, die eine Befreiung von den gemäß der China Surtax Order (2024) gezahlten oder zu zahlenden Abgaben in Bezug auf berechtigte Waren ermöglicht. Unternehmen können eine entsprechende Befreiung von der Bezahlung der Zusatzabgaben beantragen. Die Befreiung wird gemäß Abschnitt 115 des Zolltarifs gewährt.
Weitere Informationen:
- China Surtax Order (2024) (SOR/2024-187) (inkl. aller Änderungen)
- Mitteilung der kanadischen Regierung zur Pflicht einer Einfuhrgenehmigung für bestimmte chinesische Elektrofahrzeuge
- Mitteilung der kanadischen Regierung mit Kurzinfos zur chinesischen Kraftfahrzeug-, Stahl und Aluminiumindustrie
- Mitteilung der kanadischen Regierung zur Befreiung der chinesischen Zusatzabgaben (China Surtax Remission Order)
- Mitteilung der kanadischen Regierung über eine 30-Tage-Konsultation zu weiteren wichtigen Wirtschaftssektoren