Rechtsbericht Kasachstan Investitionsrecht
Neue Fristen für Investoren in Kasachstan
Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2026 für die Gegenverpflichtungen der Investoren gegenüber der Republik Kasachstan.
27.11.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Der amtierende Minister für nationale Wirtschaft der Republik Kasachstan hat den Erlass Nr. 107 vom 15. Oktober 2025 genehmigt. Die Erlassvorschriften gelten für Investoren, die staatliche Unterstützungsmaßnahmen erhalten und die nicht durch das Gesetz über die Industriepolitik abgedeckt sind.
Was steckt hinter dem Erlass?
Ziel der neuen Regelungen ist die effiziente Nutzung von Investitionen und die Entwicklung wichtiger Wirtschaftssektoren. Die Transparenz der Investitionspolitik für Investoren soll erhöht werden und Investitionen in nicht-rohstoffbasierte basierte Branchen gefördert werden.
Die Regelungen gelten insbesondere für 14 Wirtschaftsbereiche:
- Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei;
- Bauwesen;
- Handel und Reparatur von Transportmitteln;
- Hotel- und Gaststättengewerbe;
- IT, Telekommunikation und Finanzwesen;
- Immobilien, Wissenschaft, Bildung, Gesundheitswesen und soziale Dienste;
- Kultur, Kunst und Unterhaltung.
Wie läuft das Verfahren ab und welche Fristen gelten?
Die Gegenverpflichtungen werden vom zuständigen Investitionsorgan – in der Regal das Ministerium für nationale Wirtschaft) – in Abstimmung mit der Verhandlungskommission festgelegt.
Die Kommission prüft die Unterlagen innerhalb von zehn Werktagen und dokumentiert die Entscheidung in einem Protokoll. Das zuständige Organe genehmigt innerhalb von fünf Tagen die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen. Wie lange ein Investor Zeit hat, seine Gegenverpflichtungen zu erfüllen, hängt vom Projekt ab. Die Dauer darf jedoch 25 Jahre nicht überschreiten.
Der Erlass legt Höchstfristen für die Erfüllung von Verpflichtungen fest:
- Handel, Immobilien, Finanzwesen, Kultur bis zu 7 Jahre;
- Landwirtschaft, Bauwesen Beherbergungsdienste bis zu 10 Jahre;
- Transport und Lagerung bis zu 15 Jahre;
- IT, Bildung, Gesundheitsweisen bis zu 25 Jahre.
Typische Gegenverpflichtungen
Zu typischen Gegenverpflichtungen zählen:
- Schaffung von Arbeitsplätzen – Einstellung einer bestimmten Anzahl lokaler Arbeitskräfte;
- Aus- und Weiterbildung von lokalen Fachkräften;
- Investitionen in lokale Infrastruktur – Bau oder Modernisierung von Straßen, Energieversorgung usw.;
- Technologietransfer – Bereitstellung von Know-how, Einführung moderner Technologien;
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen;
- Lokalisierung der Produktion – Nutzung lokaler Rohstoffe und Zulieferer;
- Soziale Projekte – Finanzierung von Gesundheits-, Bildungs- oder Kulturprojekten;
- Export- oder Produktionsverpflichtungen – Erreichen bestimmter Produktionsvolumina;
- Forschung und Entwicklung – Kooperation mit lokalen Forschungseinrichtungen;
- Steuer- und Abgabeverpflichtungen – Fristgerechte Zahlung von Steuern und Abgaben.
Was bedeutet das für Investoren?
Die neuen Regeln schaffen Rechtssicherheit für Investoren und eine bessere Planbarkeit bei der Umsetzung von Projekten. Außerdem werden mehr Anreize für Investitionen in verschiedenen Wirtschafssektoren, abseits der Rohstoffe geschaffen. Potenzielle Investoren sollten die neuen Fristen bei Projektplanung berücksichtigen und engen Austausch mit zuständigen Investitionsorgan sowie der Verhandlungskommission suchen.
Neue Investitionsanreize 2026-2028
Kasachstan startet einen neuen Investitionszyklus mit dem Prinzip "Investitionsauftrag“ und einer nationalen digitalen Plattform. Für Projekte über 29,5 Milliarden Tenge (rund 50 Millionen Euro) gelten Vereinbarungen zur Gesetzesstabilität für 25 Jahre, Steuer- und Zollvorteile. Der Fokus liegt dabei auf folgenden Branchen: Energie, Petrochemie, Maschinenbau, IT.
Weiterführende Informationen zum Investitionsklima und rechtlichen Rahmenbedingungen bietet der GTAI-Bericht Wirtschaftstandort Kasachstan und Recht Kompakt Kasachstan.