Zollbericht Kenia Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. 

Von Andrea Mack | Bonn

Exportproduktionszonen

Mit der Einrichtung von Exportproduktionszonen (Export Processing Zones, EPZ) fördert die kenianische Regierung exportbezogene Investitionen in den Sektoren Produktion, Handel und Dienstleistungen. Die EPZ bieten Unternehmen, die über eine entsprechende Lizenz verfügen, diverse Zoll- und Steuervergünstigungen. Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Rohstoffe, Zwischenprodukte, Baumaterialien, Bürobedarf und Transportmittel können ohne Zahlung von Einfuhrzöllen und Umsatzsteuer in die EPZ verbracht werden. Um von den Vorteilen zu profitieren, müssen Unternehmen in einer EPZ mindestens 80 Prozent ihrer lokal produzierten Waren außerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) exportieren. Bis zu 20 Prozent dürfen - mit Genehmigung des zuständigen Ministeriums und nach Zahlung aller vorgeschriebenen Abgaben und Steuern - innerhalb der EAC verkauft werden. Für Warenlieferungen aus einer EPZ in das kenianische Zollgebiet ist darüber hinaus ein Zusatzzoll von 2,5 Prozent zu entrichten. 

Weitere Informationen sind auf der Webseite der zuständigen Behörde Export Processing Zones Authority zu finden.

Sonderwirtschaftszonen

Im Jahr 2015 beschloss die kenianische Regierung zusätzlich die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ). In diesen Zonen werden investierenden Unternehmen noch umfangreichere Zoll- und Steuererleichterungen gewährt und eine größere Bandbreite an Aktivitäten und Dienstleistungen als in den EPZ ermöglicht. Dazu zählen beispielsweise landwirtschaftliche Tätigkeiten, die Entwicklung des Tourismus- und Freizeitsektors oder Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

Laut einer SEZ-Broschüre sind im November 2025 36 Gebiete als SEZ in Kenia ausgewiesen. Drei dieser Zonen befinden sich in staatlichem Besitz: Naivasha SEZ, Dongo Kundu SEZ und Konza Technopolis SEZ. Die übrigen Zonen sind in privater Hand. Eine SEZ kann als Industriepark, IKT-Park, Wissenschafts- und Technologiepark, Dienstleistungspark, Freihafen, Freizone, Agrarzone, Viehzuchtzone oder Tourismus- und Freizeitpark deklariert werden. Eine SEZ bietet für importierte Waren nicht nur die Befreiung von Zoll und Umsatzsteuer, sondern auch von Verbrauchsteuern und der Gebühr für die Zollanmeldung. Zuständige Behörde für die Verwaltung der SEZ ist die Special Economic Zones Authority

Investitionsbehörde

Zentrale Anlaufstelle für Investoren ist die kenianische Investitionsbehörde Kenya Investment Authority (KenInvest). Sie betreibt ein One-Stop-Center, in dem relevante Dienstleistungen unter einem Dach gebündelt sind, um bürokratische Abläufe zu vereinfachen. So kann beispielsweise die Unternehmensgründung oder die steuerliche Registrierung direkt über KenInvest abgewickelt werden.

Dieser Inhalt gehört zu