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Vereinigtes KönigreichProduktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung / Konformitätserfordernisse
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Zollbericht Vereinigtes Königreich Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
In Großbritannien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Kennzeichnungspflichten gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.
04.09.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Mit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) gehört das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Eine Ausnahme gibt es für Nordirland, das bis mindestens 2024 im Binnenmarkt für Waren bleibt.
Die britische Regierung hatte zunächst geplant, die CE-Kennzeichnung durch das neue UKCA-Label zu ersetzen. Im August 2023 hat sie bekannt gegeben, die CE-Kennzeichnung weiterhin anzuerkennen. Das gilt jedoch nicht für alle Produktgruppen beziehungsweise ist noch nicht für alle Warengruppen bekannt.
Aktuell gelten folgende Fristen:
EU-weit harmonisierte Konformitätspflichten für Produkte wurden in britisches Recht übernommen. Es sind daher für dieselben Produkte Konformitäten nachzuweisen, für die das bereits während der EU-Mitgliedschaft des VK der Falls war. Geändert haben sich aber die Standards, zu denen eine Konformität nachzuweisen ist. Die entsprechenden europäischen Standards wurden in britische Standards überführt (Britisch designated standards). Als Nachweis dient weiterhin die CE-Kennzeichnung und nach Ablauf der Übergangsfristen für einzelne Produktgruppen das neue UKCA-Label.
Bestimmte Produkte, beispielsweise Medizintechnik, erfordern eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle. Konformitätserklärungen können nur von Prüfinstituten mit Sitz in Großbritannien ausgestellt werden. Um eine doppelte Zertifizierung zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Benannte Stelle mit Sitz in der EU und in Großbritannien zu beauftragen.
Seit 1. Januar 2021 gilt das neue UK REACH-System. Das neue Regime behält die Grundprinzipien des EU-REACH-Systems bei. Bestehende Registrierungen können in das britische REACH überführt werden. Durch den Brexit haben Unternehmen mit Sitz in der EU seit 1. Januar 2021 einen Drittlandstatus. Wer weiterhin Chemikalien nach Großbritannien exportieren möchten, hat zwei Möglichkeiten:
Die zuständige Behörde ist die Health and Safety Executive. Sie stellt ausführliche Informationen zum neuen UK REACH, zum Grandfathering sowie Downstream User Import Notification zur Verfügung.
Firmen ohne Niederlassung in Großbritannien müssen eine verantwortliche Person (Authorised Representative / Responsible Person) mit Sitz in Großbritannien benennen, wenn sie unter anderem folgende Produkte nach Großbritannien exportieren: