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Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Kolumbien unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
15.09.2023
(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)
Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlagen
Kolumbien hat das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.
Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) verfügbar: Browse by country.
Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.
Risiken
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 auf 1.160.000 kolumbianische Pesos (kol$; rund 268 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 2023 1 Euro = 4.324,9 kol$ ) pro Monat. Damit liegt er etwas doppelt so hoch wie die Armutsgrenze; jedoch verdient fast die Hälfte aller Beschäftigten weniger als den Mindestlohn. In der kolumbianischen Kaffeeindustrie erhalten Kleinbauern im Durchschnitt weniger als drei Viertel eines existenzsichernden Lohns. Gerade im kolumbianischen Agrarbereich gibt es Zwischenhändler, die den Kleinbauern ihre Produkte sehr günstig abkaufen und diese dann deutlich teurer weiterverkaufen. Hier fehle es an Regulierung, so die Agrarexpertin beim Globalen Pakt der Vereinten Nationen in Kolumbien, Bibian García.
Zudem liegen die Lebenshaltungskosten oft über dem Mindestlohn. An der kolumbianischen Karibikküste und in Zentralkolumbien beträgt der existenzsichernde Bruttolohn rund 1,9 Millionen kolumbianischen Pesos pro Monat, so die Global Living Wage Coalition. Vor allem die hohe Quote von knapp 60 Prozent informeller Beschäftigung in Kolumbien, die weit verbreitete Armut und die große soziale Ungleichheit erschweren die Durchsetzung der Lohngesetzgebung.
Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Neben themenspezifischen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen gibt es in Kolumbien verschiedene übergreifende Programme, die versuchen, Lieferketten menschenwürdiger und nachhaltiger zu gestalten. Die Binationale Arbeitsgruppe Mexiko-Kolumbien zu Menschenrechten in Lieferketten mit Beteiligung der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer (AHK Kolumbien) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) startete im März 2023. Das Projekt findet im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Kolumbien und Mexiko zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten statt. Die Arbeitsgruppe zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen für menschenrechtliche Themen im Agrar-, Rohstoff- und Energiesektor zu sensibilisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Seit 2019 ist die GIZ mit Programmen zu nachhaltigen Agrarlieferketten in den kolumbianischen Bundesstaaten Caquetá und Meta aktiv. Das Projekt INCAS Global+ arbeitet in den Lieferketten von Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl und Bananen. Neben Schulungen zu nachhaltigen Anbaupraktiken entwickelt das Programm digitale Lösungen, mit denen Unternehmen die Nachhaltigkeit der Produzenten nachverfolgen können.
Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.