Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Kroatien | Investitionsrecht

Investitionsrecht in Kroatien

Kroatien ist für Investoren ein sicheres Land. Es stehen diverse Investitionsvergünstigungen zur Verfügung. 

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Nationales Investitionsförderungsgesetz

Im nationalen Recht ist das Investitionsförderungsgesetz (Zakon o poticanju ulaganja) zu beachten. 

Investitionsvergünstigungen gemäß diesem Gesetz können von in Kroatien registrierten Gesellschaften genutzt werden, die

- mindestens einen Betrag, der 50.000 Kuna entspricht, investieren und gleichzeitig drei neue Arbeitsplätze schaffen (bei sogenannten Mikrounternehmen),

- mindestens einen Betrag, der 150.000 Kuna entspricht, investieren und gleichzeitig fünf neue Arbeitsplätze schaffen (kleine, mittlere und große Unternehmen).

Die Einordnung der Gesellschaften in Mikro-, beziehungsweise kleine oder mittlere Unternehmen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Förderung der Entwicklung von kleinen Unternehmen (Zakon o poticanju razvoja malog gospodarstva). Demnach werden Unternehmen mit neun oder weniger Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als zwei Millionen Euro als Mikrounternehmen klassifiziert (Art. 3). Kleine Unternehmen haben nach der Definition des Gesetzes weniger als 49 Mitarbeiter und einen Umsatz von weniger als zehn Millionen Euro (Art. 3). Mittlere Unternehmen müssen demnach weniger als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro haben (Art. 3).

Verfahren

Anträge auf Investitionsvergünstigungen müssen vor Beginn des Investitionsprojekts gestellt werden. Große Unternehmen reichen ihre Anträge beim kroatischen Wirtschaftsministerium ein. Für Anträge von Mikro- sowie kleinen und mittleren Unternehmen ist das Ministerium für Unternehmertum und Handwerk (Ministarstvo poduzetnistva i obrta) zuständig.

Weitere Informationen zu Investitionsvergünstigungen in englischer Sprache stellt die staatliche KMU- und Investitionsgesellschaft HAMAG Investment zur Verfügung. Hilfreiche Informationen können auch auf der Internetseite des kroatischen Wirtschaftsministerium abgerufen werden.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen

Nach Angaben der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat Kroatien insgesamt 59 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, von denen bislang 41 in Kraft getreten sind (Stand: 21. Februar 2022). 

Exkurs: Am 5. Mai 2020 unterzeichneten 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Abkommen zur Beendigung der bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nach der Ratifizierung durch zwei Mitgliedstaaten ist es am 29. August 2020 in Kraft getreten. Auslöser für das Abkommen ist das sog. „Achmea“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018. Darin urteilte der EuGH, dass die bilateralen Investitionsschutzabkommen mit dem EU-Recht unvereinbar sind.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.