Rechtsmeldung Schweiz Internationale Verträge
Abkommen des Pakets Schweiz-EU unterzeichnet
Nach der Unterschrift muss die "Bilaterale III" noch von beiden Seiten ratifiziert werden. In der Schweiz dürfte dies kein Selbstläufer werden.
03.03.2026
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Das Abkommen wurde am 2. März 2026 in Brüssel vom schweizerischen Bundespräsidenten Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet. Dieser Schritt markiert eine wichtige Etappe in einer Phase der Wiederannäherung, die mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen im März 2024 begann. Zuvor hatte die Schweiz im Jahre 2021 die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen einseitig beendet.
Das Paket umfasst 18 neue oder aktualisierte Abkommen, unter anderem in den Bereichen Elektrizität, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit sowie die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen wie Horizon Europe. Ebenfalls abgedeckt sind unter anderem die binnenmarktrelevanten Bereiche Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr sowie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätserklärungen.
Die Schweiz soll künftig relevantes EU-Recht und seine Änderungen dynamisch übernehmen, aber nicht automatisch. Es muss also von der Schweiz implementiert werden. Für die Bereiche Lohnschutz und Zuwanderung sind Schutzklauseln und dauerhafte Ausnahmen vereinbart, die das Schweizer Lohnniveau absichern. Außerdem werden Experten aus der Schweiz in den relevanten Arbeitsgruppen der EU ihre Expertise einbringen können, wenn es um Themen geht, die die bilateralen Verträge betreffen. Scheitert die Übernahme europäischen Rechts, soll die EU verhältnismäßige Ausgleichsmaßnahmen ergreifen dürfen.
Die Ratifizierung auch EU-Seite steht noch aus, gilt aber als gesichert. In der Schweiz ist das Abkommen politisch sehr umstritten. Eine Volksabstimmung gilt als sicher, deren Ausgang ist ungewiss. Sie dürfte überdies frühestens im Jahre 2027 stattfinden.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Verhandlungen zwischen Schweiz und Europäischer Union erfolgreich