Zollbericht Kuba Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
31.10.2023
Von Klaus Möbius | Bonn
Aufzüge und ähnliche Waren
Aufzüge, Hebeeinrichtungen und ähnliche Waren, elektrische Generatoren können nur mit einer Lizenz des Ministeriums für Außenhandel und Auslandsinvestitionen importiert werden.
Telekommunikationsgeräte
Für die Einfuhr von Waren dieses Sektors ist eine Genehmigung des Ministeriums für Kommunikation erforderlich.
Ozon abbauende Substanzen
Die Einfuhr dieser Substanzen ist nur drei zugelassenen Importeuren gestattet: Quimimport, IHT und Technotex. Jedem der drei Importeure wird eine jährliche Importquote zugeteilt, die nicht überschritten werden darf. Die Quoten sind nicht zwischen den Importeuren und auch nicht ins Folgejahr übertragbar.
Chemikalien
Chemikalien, die der Chemiewaffenkonvention unterliegen und andere gefährliche Stoffe dürfen nur mit einer Erlaubnis des Centro Nacional de Seguridad Química (CNSQ) eingeführt werden. Diese Stelle ist dem Büro für Umweltschutz und Nuklearsicherheit zugeordnet.
Düngemittel
Die Einfuhr von chemischen und natürlichen Düngemitteln bedarf der vorherigen Genehmigung der Zentralen Registrierungsbehörde für Düngemittel.
Lebende Tiere oder Waren tierischen Ursprungs
Einfuhren lebender Tiere oder Waren tierischen Ursprungs benötigen eine vorherige Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums. Diese ist vom Importeur auf Kuba zu beschaffen. Für die Waren selbst ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis des Ausfuhrlandes erforderlich.
Pflanzen und pflanzliche Produkte
Auch für diese Waren ist eine vorherige Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich. Zudem wird ein Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes verlangt.
GPS-Geräte
Hoch präzise GPS-Geräte, die zu geodätischen oder hydrographischen Zwecken dienen, dürfen nur mit Erlaubnis des Nationalen Büros für Geodäsie und Hydrographie (ONHG) eingeführt werden. Dies gilt nicht für Geräte zum Privatgebrauch.
Sicherheitssysteme
Optische Überwachungssysteme, Zugangskontrollsysteme, Alarmanlagen, Detektoren und Schließsysteme können nur Genehmigung des Innenministeriums eingeführt werden. Die Genehmigungspflicht dient offiziell nur der Qualitätssicherung.
Arzneimittel
Die kommerzielle Einfuhr von Arzneimitteln ist nur zugelassenen Importeuren gestattet. Für jede Lieferung ist zudem eine Genehmigung erforderlich. Diese soll sicherstellen, dass die Ware kubanischen Vorschriften entspricht. Die Arzneimittel müssen auf Kuba bereits zugelassen sein, die Mindesthaltbarkeit ab dem Zeitpunkt der Einfuhr muss mindestens ein Jahr betragen und Beschriftung und der Beipackzettel müssen in spanischer Sprache ausgeführt sein. Ferner ist ein Analysezertifikat des Herstellers erforderlich. Die Genehmigung wird innerhalb von fünf Tagen erteilt. Die Gebühr beträgt 25 Pesos. Zuständige Kontrollbehörde ist das Zentrum für die staatliche Kontrolle von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Medizinprodukte
Rohmaterialien, Diagnosegeräte, Kosmetika und Mittel, die tierischen Ursprungs sind, können ebenfalls nur von zugelassenen Importeuren eingeführt werden. Jede Sendung muss vom Zentrum für die staatliche Kontrolle von Arzneimitteln und Medizinprodukten genehmigt werden. Der Importeur muss nachweisen, dass die Ware keine Gesundheitsgefahr darstellt. Die Genehmigungsbehörde kann Unterlagen zu Zusammensetzung, technischen Daten, Hersteller, Ursprungsland etc. anfordern.
Persönliche Schutzausrüstungen
Diese Waren dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Tauglichkeitszertifikat des Zentrums für die Zertifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen vorgelegt wird. Das Zentrum ist dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung zugeordnet.
Sanitärwaren
Sanitärwaren müssen bestimmte Standards hinsichtlich des Wasserverbrauchs und der Energieeffizienz einhalten. Eingeführte wie auch auf Kuba produzierte Waren müssen deshalb vom Nationalen Institut für Hydraulische Ressourcen geprüft und zugelassen sein.
Einfuhr von Kfz nach Kuba
Seit dem 3. Januar 2014 können Kubaner und Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung sowie Unternehmen ohne staatliche Erlaubnis (Carta de Autorización) Pkw und leichte Nfz kaufen. Unternehmen können auch größere Busse und Lkw kaufen. Der Handel ist aber weiterhin Staatsmonopol (Staatsunternehmen, z.B. Cimex) bzw. in der Hand gemischter kubanisch-ausländischer Unternehmen (etwa MCV Comercial für Mercedes-Benz).
Nach Gesetzestext können nur Unternehmen Kfz einführen, die zuvor vom Außenwirtschaftsministerium autorisiert worden sind (mit Ausnahme von Botschaften und internationalen Organisiationen). Das heißt, dass ausländische Anbieter den in Kuba festgelegten Weg beschreiten müssen zur Vermarktung ihrer Kfz: Gesprächsaufnahme mit Staatsunternehmen ob Interesse besteht an einem Kauf von Kfz auch zum Weiterverkauf (es gibt auch staatliche Handelsunternehmen), Antrag auf Aufnahme in Handelsregister bei kubanischer Wirtschaftskammer, erste Geschäfte soweit Interesse besteht und später vielleicht eigene Niederlassung in Kuba (falls ein erforderliches Mindest-Geschäftsvolumen erreicht wird oder eine Ausnahmeregelung erteilt wird). MCV Comercial hat für Mercedes viele Geschäfte mit Bus-CKD-Baukästen und Lkw für den Bergbau getätigt. Peugeot etwa wird in Kuba von dem Handelsunternehmen Cimex vertreten, das zum Ministerium der Streitkräfte gehört und etwa die Tankstellen im Lande betreibt. Andere Industrien haben ihre eigenen Importunternehmen für den Eigenbedarf.
Der Zollsatz für importierte Kfz beträgt 5 Prozent. Hinzu kommt ein Aufschlag, der nicht gesetzlich geregelt ist und vom Staat festgesetzt wird. Daraus resultiert dann der Endpreis, der auf die Abschöpfung von Liquidität abzielt. Staatsunternehmen können auch zum Teil Importzoll in lokaler nicht konvertierbarer Währung entrichten (1 USD = 1 CUC = 25 CUP).