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Wirtschaftsumfeld | Lettland | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Lettland bietet ausländischen Investoren eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Unter anderem gibt es fünf Sonderwirtschaftszonen mit besonderen Steuervorteilen. 

Von Niklas Becker | Riga

Lettland hält eine Reihe von Fördermaßnahmen für ausländische Investoren bereit. Umfang und Ausmaß der Fördermittel hängen dabei von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Die nachfolgende Darstellung kann daher nur einen generellen Überblick bieten. Ausführliche Auskunft über die verschiedenen Maßnahmen gibt Lettlands Investitions- und Wirtschaftsförderungsagentur (Latvijas Investīciju un attīstības aģentūra; LIAA).

Die Agentur unterhält ein Vertretungsbüro in Deutschland und bietet auf ihrer deutschsprachigen Website Informationen über den lettischen Markt. Auf ihrer englischsprachigen Internetseite bietet die Agentur eine ausführliche Übersicht der verschiedenen Fördermöglichkeiten für potenzielle Investoren. Eine Herausforderung für potenzielle Investoren könnten die Anträge für die Fördermittel werden. Diese müssen in lettischer Sprache ausgefüllt werden. 

Grundsätzlich stehen die verschiedenen Investitionsanreize allen Investoren zur Verfügung. Für ausländische Unternehmen aus fünf bestimmten Sektoren stehen jedoch zum Teil umfangreichere Fördermaßnahmen zur Verfügung. 

Fünf von der Regierung festgelegte Sektoren für die zusätzliche Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen: 
  1. Informations- und Kommunikationstechnik oder globale Unternehmensdienstleistungszentren (Global Business Services Centres; GBS)
  2. Erneuerbare Energien
  3. Bioökonomie
  4. Biomedizin oder Medizintechnik 
  5. Photonik und andere intelligente Werkstoffe

Erfolgreiches Investitionsprogramm soll 2023 wiederholt werden

Zu Jahresbeginn 2022 schrieb Lettland das sogenannte Förderprogramm Capital Grand Program aus. Das vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der lettischen Investitionsförderagentur LIAA und der staatlichen Förderbank Altum entwickelte Programm richtete sich an mittlere und große Unternehmen aus den fünf oben beschriebenen Sektoren. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist ein geplantes, aber noch nicht begonnenes großes Investitionsprojekt.

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Kosten des Investitionsvorhabens. Pro Unternehmen werden maximal 10 Millionen Euro gewährt. Die Fördermittel werden zunächst als Kredit ausgegeben und innerhalb der ersten drei Jahre nach der Projektdurchführung jährlich zu einem Drittel in einen Zuschuss umgewandelt - allerdings nur, wenn die zuvor vereinbarten Vorgaben bezüglich Ausgaben für Forschung und Entwicklung eingestellten Mitarbeiter und Exportquote eingehalten werden. Die 2022 eingereichten Anträge der Unternehmen haben die für das gesamte Projekt zur Verfügung stehenden Mittel deutlich überschritten. Der lettische Haushaltsentwurf vom August 2022 für das Jahr 2023 sieht eine erneute Durchführung des Capital Grand Program vor. 

Sonderwirtschaftszonen bieten zusätzliche Steuervorteile

In Lettland gibt es fünf Sonderwirtschaftszonen (SWZ). Sie bieten eine Reihe von Anreizen für Investoren, wie beispielsweise eine 80-prozentige Ermäßigung der Immobiliensteuer. Darüber hinaus erhalten Investoren in den SWZ auch einen 80-prozentigen Rabatt bei der Körperschaftsteuer (CIT). Diese Steuer fällt in Lettland seit 2018 allerdings nur bei der Entnahme von Dividenden an. Alle nicht ausgeschütteten Unternehmensgewinne sind hingegen steuerfrei. 

Die Höhe der Befreiung von der Immobilien- und Körperschaftsteuer ist jedoch auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Dieser variiert je nach Unternehmensgröße und Investitionssumme. Die Sonderwirtschaftszonen sollen nach jetzigen Plänen bis 2035 bestehen bleiben. Drei von ihnen sind in den lettischen Häfen RigaVentspils und Liepaja angesiedelt. Hinzukommen die beiden SWZ Rēzekne und Latgale. Beide sind im Osten des Landes gelegen.

Darüber hinaus bietet Lettland Firmen, die sich im Land niederlassen, Unterstützungen für Mitarbeiterschulungen an. Insgesamt sind hierfür 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Für ein einzelnes Projekt werden nach Auskunft von LIAA bis zu 250.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel können je nach Weiterbildungsmaßnahme beispielsweise für die Kursgebühren und die Reise- und Unterkunftskosten eingesetzt werden. Auch eine Übernahme der Gehälter der Mitarbeiter während der Schulung ist möglich. Darüber hinaus gibt es mehrere kostenpflichtige Programme, die auf die Weiterbildung von Mitarbeitern abzielen. 

Weitere Fördermöglichkeiten für in Lettland angemeldete Firmen 

Lettland bietet zudem eine Reihe von Fördermaßnahmen für Unternehmen an, die im Land registriert sind. Beispielsweise können Firmen bei der staatlichen Förderbank Altum Kreditgarantien in Anspruch nehmen. Diese können bis zu 80 Prozent der Finanzierungsdienstleistung abdecken. Pro Unternehmen werden jedoch nicht mehr als 1,5 Millionen Euro gewährt. 

In Lettland registrierte Firmen, die Investitionsprojekte im Land planen, können ihr Vorhaben im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens "Grüner Korridor" beschleunigen. Durch eine vorrangige Bearbeitung bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Bau, Raumplanung und Migration könne das Investitionsprojekt laut LIAA zweimal schneller umgesetzt werden als normalerweise. Das Unternehmen sowie das Investitionsprojekt müssen jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllen, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können. So müssen beispielsweise mindestens 5 Millionen Euro (in Riga 10 Millionen Euro) innerhalb von drei Jahren investiert werden. Im Bereich Forschung und Entwicklung darf das Engagement binnen drei Jahren nicht weniger als 250.000 Euro betragen. Zudem muss das Projekt aus mindestens einem der Schwerpunktsektoren kommen. 

Schwerpunktsektoren für das Fast-Track-Verfahren "Grüner Korridor":
  • Wissensintensive Bioökonomie 
  • Biomedizin, Medizintechnik, Pharmazie
  • Photonik, intelligente Werkstoffe, Technologien und technische Systeme
  • Intelligente Energietechnik und Mobilität 
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Erbringung von Dienstleistungen durch GBS
  • Bauwesen, Verkehr und Logistik (wenn Dienstleistungen und Infrastruktur für die zuvor genannten Sektoren bereitgestellt werden)
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.



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