Recht kompakt | Luxemburg | UN-Kaufrecht
UN-Kaufrecht in Luxemburg
Für beide Länder, sowohl für Luxemburg als auch für Deutschland, gilt das UN-Kaufrecht.
11.09.2020
Von Julia Nadine Warnke, Dr. Achim Kampf | Bonn
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG/Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist für Luxemburg am 1.Februar 1998 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass für jeden Warenexport von Deutschland nach Luxemburg das UN-Kaufrecht anwendbar ist, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel "UN-Kaufrecht in Deutschland" (Ausgabe 2017).